Die Besoldungsordnungen A des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG; „Bundesbesoldungsordnung A“) und der Landesbesoldungsgesetze enthalten die Ämter der Beamten und ihre Besoldungsgruppen. Dabei sind die Ämter nach ihrer Wertigkeit den Besoldungsgruppen zugewiesen. Die Bundesbesoldungsordnung A enthält zudem die Dienstgrade der Soldaten (Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit) und ihre Besoldungsgruppen, wobei entsprechend die Dienstgrade nach ihrer Wertigkeit den Besoldungsgruppen zugeordnet sind.
Grundsätzlich bestehen in den Besoldungsordnungen A die Besoldungsgruppen A 2 bis A 16. In der Bundesbesoldungsordnung A entfiel zum 1. April 2020 die Besoldungsgruppe A 2. In den Besoldungsordnungen A sind teilweise weitere niedrige Besoldungsgruppen entfallen. Die Besoldungsordnungen A können, neben den Zuordnungen der Ämter zu den Besoldungsgruppen, auch allgemeine Vorbemerkungen, Regelungen zu Stellenzulagen und weiterer Zulagen sowie zu den Amtsbezeichnungen enthalten.
Die Höhe der Bezüge der einzelnen Besoldungsgruppen ist je nach Besoldungsordnung unterschiedlich. Nachdem nach der Föderalismusreform 2006 die Länder für die Besoldung ihrer eigenen Beamten die Gesetzeskompetenz erhalten hatten, haben sich die Dienstbezüge auseinanderentwickelt.
Die Amtsbezeichnungen der Beamten in der Besoldungsordnung A sind im Folgenden angegeben. Kursiv gedruckte Amtsbezeichnungen sind hierbei Grundamtsbezeichnungen, die mit einem Zusatz (z. B. Bau-, Forst-, Regierungs-, Stadt-) ergänzt werden können oder selten ergänzt werden müssen (z. B. Rat, Oberrat).
Besoldungsgruppe A 2
(zum 1. März 2020 aufgehoben)
1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
2) Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
Besoldungsgruppe A 3
- Hauptamtsgehilfe
- Oberaufseher1)
- Oberschaffner1)
- Oberwachtmeister1)2)
- Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose
- Gefreiter3)
1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
2) Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach Fußnote 1 nicht zu.
3) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Besoldungsgruppe A 4
1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
2) Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
4) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Besoldungsgruppe A 5
1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.
3) Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
Besoldungsgruppe A 6
1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5.
2) Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX.
4) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7.
5) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Besoldungsgruppe A 7
3) Auch als Eingangsamt für Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes.
4) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.
5) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Besoldungsgruppe A 8
1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Besoldungsgruppe A 9
1) Beamte und Soldaten in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten.
Besoldungsgruppe A 101)
1) Auch als Eingangsamt (siehe § 23 Absatz 2 BBesG).
Besoldungsgruppe A 111)
1) Auch als Eingangsamt (siehe § 23 Absatz 2 BBesG).
2) Im Auswärtigen Dienst.
3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
Besoldungsgruppe A 12
1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13.
2) Im Auswärtigen Dienst.
3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11.
Besoldungsgruppe A 131)4)
1) Beamte des gehobenen Dienstes in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten.
3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
4) Im Auswärtigen Dienst.
5) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
6) Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen.
7) Erhält als der ständige Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage nach Anlage IX.
9) Mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen.
Besoldungsgruppe A 14
- Akademischer Oberrat
- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule
- Konsul Erster Klasse
- Legationsrat Erster Klasse2)
- Militärrabbiner
- Oberkustos
- Oberrat
- Pfarrer4)
- Fachschuldirektor
- als Leiter einer Bundeswehrfachschule mit Lehrgängen, die zu einem Abschluss führen, der dem der Realschule entspricht5)
- Fachschuloberlehrer
- als der ständige Vertreter des Direktors einer Fachschule als Leiter einer Fachschule des Bundes mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern6)7)
- als Stufenleiter Sekundarstufe I bei einer Bundeswehrfachschule6)
- Oberstudienrat
- Regierungsschulrat
- Oberstleutnant3)
- Fregattenkapitän3)
- Oberstabsapotheker
- Oberstabsarzt
- Oberstabsveterinär
2) Führt während der Verwendung als Leiter einer Botschaft oder Gesandtschaft die Amtsbezeichnung „Botschafter“ oder „Gesandter“.
3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15.
4) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13.
5) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
6) Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen.
7) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
8) Mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen.
Besoldungsgruppe A 15
1) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6, B 9.
2) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 5, B 6, B 9.
3) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A
16, B
2, B
3, B
4, B
6, B
7, B
8, B
9. Prüfer als Gruppenleiter beim
Deutschen Patent- und Markenamt erhalten eine Amtszulage nach Anlage
IX.
4) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6
7) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
8) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
9) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
10) Auf herausgehobenen Dienstposten.
Besoldungsgruppe A 16
1) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6, B 9.
2) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 5, B 6, B 9.
3) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8, B 9.
4) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6.
5) Nur in Stellen von besonderer Bedeutung.
6) Für die Leiter von besonders großen und besonders bedeutenden unteren Verwaltungsbehörden sowie die Leiter von Mittelbehörden oder Oberbehörden können nach Maßgabe des Haushalts Planstellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
7) Soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3.
8) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
9) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3.
Baden-Württemberg
Besoldungsgruppe A 6
- Erster Hauptwachtmeister
- Hauptwart
- Oberamtsmeister
Besoldungsgruppe A 7
- Brandmeister
- Hauptwart
- Krankenpfleger
- Krankenschwester
- Lebensmittelkontrolleur
- Oberamtsmeister
- Obersekretär
- Oberwerkmeister
- Polizeimeister
- Stationspfleger
- Stationsschwester
Besoldungsgruppe A 8
- Abteilungspfleger
- Abteilungsschwester
- Gerichtsvollzieher
- Hauptsekretär
- Hauptwerkmeister
- Lebensmitteloberkontrolleur
- Oberbrandmeister
- Polizeiobermeister
- Straßenmeister (Amtszulage als Leiter einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei)
Besoldungsgruppe A 9
- Amtsinspektor
- Betriebsinspektor
- Fachlehrer
- Hauptbrandmeister
- Hauptstraßenmeister
- als Leiter einer großen und bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei
- Inspektor
- Kriminalkommissar
- Landwirtschaftstechnischer Lehrer und Berater
- Lebensmittelhauptkontrolleur
- Obergerichtsvollzieher
- Oberin
- Oberpfleger
- Oberschwester
- Oberstraßenmeister (Amtszulage als Leiter einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei)
- Pflegevorsteher
- Polizeihauptmeister
- Polizeikommissar
Besoldungsgruppe A 10
- Erster Hauptstraßenmeister
- als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei
- Erster Lebensmittelhauptkontrolleur
- Erste Oberin/Erster Pflegevorsteher
- als Leitende Unterrichtsschwester/Leitender Unterrichtspfleger an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 80 Lehrgangsteilnehmern
- als Leiter(in) eines Pflegebereichs mit mindestens 96 Pflegepersonen
- als Leiter(in) eines Pflegedienstes mit mindestens 150 Pflegepersonen
- als ständige Vertreterin/ständiger Vertreter einer Leitenden Unterrichtsschwester/eines Leitenden Unterrichtspflegers an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern
- als ständige Vertreterin/ständiger Vertreter der Leiterin/des Leiters eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen
- Fachoberlehrer
- Kriminaloberkommissar
- Künstlerisch-technischer Lehrer
- Landwirtschaftstechnischer Oberlehrer und Berater
- Oberinspektor
- Polizeioberkommissar
- Technischer Lehrer
- an einer beruflichen Schule oder an einer vergleichbaren kommunalen schulischen Einrichtung
- an einer Sonderschule
- an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Besoldungsgruppe A 11
- Amtmann
- Erster Hauptstraßenmeister
- als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei
- Erster Lebensmittelhauptkontrolleur
- Erste Oberin/Erster Pflegevorsteher
- als Leitende Unterrichtsschwester/Leitender Unterrichtspfleger an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern
- als Leiterin/als Leiter eines Pflegebereichs mit mindestens 192 Pflegepersonen
- als Leiterin/als Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen
- Fachoberlehrer
- Fachoberlehrer
- als Fachbetreuer
- als Leiter eines Schulkindergartens mit mehr als zwei Gruppen
- an einer Sonderschule für Geistigbehinderte oder an einer sonstigen Sonderschule mit einer Abteilung für Geistigbehinderte als Stufenleiter der Unter-, Mittel- oder Oberstufe
- Kriminalhauptkommissar
- Künstlerisch-technischer Lehrer
- Landwirtschaftstechnischer Oberlehrer und Berater
- Polizeihauptkommissar
- Technischer Oberlehrer
- an einer beruflichen Schule oder an einer vergleichbaren kommunalen schulischen Einrichtung
- an einer Sonderschule
- an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Besoldungsgruppe A 12
- Amtsanwalt
- Amtsrat
- Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 100 bis zu 180 Schülern
- Kriminalhauptkommissar
- Künstlerisch-technischer Oberlehrer
- Lehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
- mit der Befähigung für das Lehramt Grundschule
- Notarvertreter
- Polizeihauptkommissar
- Rechnungsrat
- als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
- Technischer Oberlehrer
- an einer beruflichen Schule als Fachbetreuer
- an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung als Stufenleiter der Berufsschulstufe
- an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg als Fachbeauftragter
Besoldungsgruppe A 13
- Akademischer Rat
- Erster Kriminalhauptkommissar
- Erster Künstlerisch-technischer Oberlehrer
- Erster Polizeihauptkommissar
- Fachschulrat
- an einer Pädagogischen Hochschule
- Gemeinschaftsschulkonrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 180 Schülern
- Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
- Gewerbeschulrat
- Handelsschulrat
- Hauswirtschaftsschulrat
- Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt bis zu 180 Schülern
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule mit mehr als 100 bis zu 180 Schülern
- als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 90 Schülern
- als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit sonstigen Förderschwerpunkten mit bis zu 45 Schülern
- Konservator
- Landwirtschaftlicher Direktor bei einem Schulbauernhof
- Landwirtschaftlicher Fachschulrat
- Landwirtschaftsschulrat
- Lehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik
- mit der Befähigung für das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule
- Oberamtsanwalt
- Oberamtsrat
- Oberrechnungsrat
- als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
- Pädagogischer Direktor bei einem Schulbauernhof
- Parlamentsrat
- Pfarrer im Justizvollzugsdienst
- Rat
- Realschulkonrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit bis zu 180 Schülern
- Realschullehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen
- Rektor
- einer Grundschule mit bis zu 100 Schülern
- einer Grundschule mit mehr als 100 bis zu 180 Schülern
- Seminarschulrat
- als Bereichsleiter
- an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar)
- an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Grundschulen
- an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Grundschulen und zugleich ständiger Vertreter des Leiters des Seminars
- Sonderschullehrer
- Studienrat
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 180 Schülern
- als Referatsleiter am Landesmedienzentrum
- als Referent am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
- als Referent am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
- als Referent in einem großen und bedeutenden Referat am Landesmedienzentrum
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen
Besoldungsgruppe A 14
- Akademischer Oberrat
- Bezirksnotar
- als Gruppenleiter in einem grundbuchführenden Amtsgericht mit 10 und mehr Planstellen für Grundbuchsachbearbeiter oder als Leiter des Grundbuchzentralarchivs
- als Leiter der Grundbuchdatenzentrale mit zehn und mehr Dienstposten für Angehörige des gehobenen Dienstes
- als Fachgruppenleiter in einem Amtsgericht mit drei und mehr Dienstposten für Angehörige des gehobenen Dienstes in den Bereichen Nachlass und Betreuung, sofern in der Fachgruppe Aufgaben nach § 33 Absatz 3 des Rechtspflegergesetzes in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung wahrgenommen werden
- als Prüfungsbeauftragter nach § 114 Absatz 7 der Bundesnotarordnung in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung
- Direktor eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte
- Erster Oberamtsanwalt
- Fachschulrat
- als Abteilungsleiter an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat
- Gemeinschaftsschulabteilungsleiter
- als Leiter einer Abteilung einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 850 Schülern
- Gemeinschaftsschulkonrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
- Gemeinschaftsschulrektor
- einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 180 Schülern
- einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
- Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
- Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule, Grund- und Werkrealschule, Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
- mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
- mit mehr als 360 Schülern
- als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
- mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern
- mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern
- mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern
- mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 90 Schülern
- mit 3 bis 8 Schulstellen im Justizvollzug
- mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug
- Landwirtschaftlicher Direktor bei einem Schulbauernhof
- Oberstudienrat
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schülern3)
- als Leiter eines großen und bedeutenden Referats am Landesmedienzentrum
- als Leiter einer Abteilung einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 850 Schülern
- als Leiter einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 180 Schülern
- als Leiter einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
- als Referatsleiter und zugleich der ständige Vertreter des Leiters eines Fachbereichs am Landesmedienzentrum
- als Referent am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
- als Referent am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen
- Oberkonservator
- Oberrat
- Pädagogischer Direktor bei einem Schulbauernhof
- Parlamentsrat
- Pfarrer im Justizvollzugsdienst
- Realschulrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 360 Schülern
- Regierungsschulrat
- als Referent in der Schulaufsicht bei einer oberen Schulaufsichtsbehörde
- bei einer obersten Landesbehörde
- Rektor
- als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
- mit Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 90 Schülern
- mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern
- mit sonstigen Förderschwerpunkten mit bis zu 45 Schülern
- mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern
- mit 3 bis 8 Schulstellen im Justizvollzug
- einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
- einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern
- einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule, Grund- und Werkrealschule, Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
- mit bis zu 180 Schülern
- mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern3)
- Schulrat
- als Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde
- Schulseminardirektor
- als Leiter der Abteilungen Sonderpädagogik am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe und Schwäbisch Gmünd (an den Pädagogischen Fachseminaren Karlsruhe und Schwäbisch Gmünd
- Seminarschulrat
- als Bereichsleiter
- an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar)
- an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen
- an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar) und zugleich ständiger Vertreter des Leiters des Seminars
- an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen und zugleich ständiger Vertreter des Leiters des Seminars
- an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasium und Sonderpädagogik - Abteilung Sonderpädagogik)
- an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasium und Sonderpädagogik - Abteilung Sonderpädagogik) und zugleich ständiger Vertreter des Leiters der Abteilung
- Zweiter Gemeinschaftsschulkonrektor
- einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 540 Schülern
- Zweiter Konrektor
- an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum
- mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern
- mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 135 Schülern
- mit mindestens 13 Schulstellen im Justizvollzug
- einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt mehr als 540 Schülern
- Zweiter Realschulkonrektor
- einer Realschule mit mehr als 540 Schülern
Besoldungsgruppe A 15
- Akademischer Direktor
- Dekan im Justizvollzugsdienst
- Direktor
- Direktor des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar)
- Direktor eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte
- als Leiter eines Seminars (Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen auch mit Grundschulen)
- an einem Seminar (Berufliche Schulen)
- als Bereichsleiter
- als Bereichsleiter und zugleich ständiger Vertreter des Direktors
- als Leiter der Abteilung Gymnasium und zugleich ständiger Vertreter des Direktors für diese Abteilung
- an einem Seminar (Gymnasien)
- als Bereichsleiter
- als Bereichsleiter und zugleich ständiger Vertreter des Direktors
- an einem Seminar (Gymnasium und Sonderpädagogik)
- als Leiter der Abteilung Sonderpädagogik
- Direktor eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat
- als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit bis zu 90 Schülern
- als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schülern
- Erster Landesbeamter
- Fachbereichsdirektor am Landesmedienzentrum
- als Leiter eines Fachbereichs
- Fachschuldirektor
- als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schülern
- als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schülern
- und mit einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern
- und mit einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
- Forstdirektor
- Gemeinschaftsschulkonrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
- Gemeinschaftsschulrektor
- einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern
- einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
- Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
- Hauptkonservator
- Parlamentsrat
- Realschulrektor
- einer Realschule mit mehr als 360 Schülern
- Regierungsdirektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
- als Referatsleiter am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
- als Referent am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
- als Referent am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
- Regierungsmedizinaldirektor
- als Leiter einer Außenstelle der Abteilung Polizeiärztlicher Dienst beim Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
- als Stellvertreter des Leiters eines Gesundheitsamts bei einem Landratsamt
- Regierungsschuldirektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
- als Referatsleiter am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
- als Referent am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
- als Referent am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
- als Referent in der Schulaufsicht bei einer oberen Schulaufsichtsbehörde
- bei einer obersten Landesbehörde
- Rektor
- als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
- mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern
- mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 90 Schülern
- mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug
- einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule, Grund- und Werkrealschule, Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit mehr als 360 Schülern
- Schulamtsdirektor
- als Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde
- als der ständige Vertreter des Leitenden Schulamtsdirektors beim Staatlichen Schulamt Mannheim
- Studiendirektor
- als der ständige Vertreter des Leiters des Internationalen Studienzentrums bei einer wissenschaftlichen Hochschule
- als der ständige Vertreter des Leiters des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum Schwäbisch Gmünd
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienkollegs bei einer wissenschaftlichen Hochschule
- an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern
- an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
- als Fachberater in der Schulaufsicht, als Fachleiter oder Seminarlehrer an Studienseminaren oder Seminarschulen oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
- als der ständige Vertreter des Leiters
- einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern
- einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern
- eines Gymnasiums im Aufbau mit
- mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt
- mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen
- mehr als 800 Schülern wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen
- eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums
- eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern
- eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern
- eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums
- eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen
- eines Aufbaugymnasiums mit voll ausgebauter Oberstufe
- eines Aufbaugymnasiums mit mindestens zweizügig voll ausgebauter Oberstufe
- einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern
- einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
- als Leiter
- einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern
- einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern
- eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums
- eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern
- eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums
- eines Aufbaugymnasiums mit voll ausgebauter Oberstufe
- einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern
- einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
Besoldungsgruppe A 16
- Abteilungsdirektor
- Direktor bei der Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald
- Direktor der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum
- Direktor der Landesanstalt für Schweinezucht
- Direktor der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg
- Direktor der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg
- Direktor des Landwirtschaftlichen Zentrums für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg
- Direktor des Internationalen Studienzentrums bei einer wissenschaftlichen Hochschule
- Direktor des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg
- Direktor des Staatlichen Weinbauinstituts Freiburg
- Direktor
- als Leiter
- eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Berufliche Schulen)
- eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasien)
- Direktor eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat
- als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schülern
- und mit einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern
- und mit einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
- Direktor eines Studienkollegs bei einer wissenschaftlichen Hochschule
- Ephorus
- Erster Landesbeamter
- Fachbereichsleiter
- als Leiter eines Fachbereichs der Betriebszentrale von Forst Baden-Württemberg
- Gemeinschaftsschulrektor
- einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
- Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
- Landeskonservator
- Leitender Akademischer Direktor
- Leitender Direktor
- Leitender Regierungsdirektor
- Leitender Regierungsmedizinaldirektor
- als Leiter eines Gesundheitsamts bei einem Landratsamt mit medizinischer Gutachtenstelle
- Leitender Regierungsschuldirektor
- als Referatsleiter bei einer oberen Schulaufsichtsbehörde
- als Leiter einer Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
- als Referatsleiter am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
- als Referatsleiter und ständiger Vertreter des Leiters einer Abteilung des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
- als Referatsleiter und ständiger Vertreter des Leiters einer Abteilung des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
- Leitender Schulamtsdirektor
- als leitender Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde, dem mindestens sechs weitere Schulaufsichtsbeamte unterstellt sind
- Ministerialrat
- beim Landtag und bei einer obersten Landesbehörde
- Oberstudiendirektor
- als Leiter des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum Schwäbisch Gmünd
- als Leiter
- einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern
- eines Gymnasiums im Aufbau mit
- mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt
- mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen
- mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen
- eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern
- eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums
- eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen
- eines Aufbaugymnasiums mit mindestens zweizügig voll ausgebauter Oberstufe
- einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
- Parlamentsrat
- Vizepräsident der Cybersicherheitsagentur
Bayern
Besoldungsgruppe A 3
- Hauptamtsgehilfe
- Wachtmeister
Besoldungsgruppe A 4
- Amtsmeister
- Oberwachtmeister
Besoldungsgruppe A 5
- Hauptwachtmeister
- Oberamtsmeister
- Oberwart
- Polizeioberwachtmeister
Besoldungsgruppe A 6
- Justizvollstreckungssekretär
- Sekretär
- Werkmeister
Brandenburg
Besoldungsgruppe A 6
- Erster Justizhauptwachtmeister
- Sekretär
Besoldungsgruppe A 7
- Brandmeister
- Erster Justizhauptwachtmeister
- Obersekretär
Besoldungsgruppe A 8
- Abteilungspfleger/-schwester
- Gerichtsvollzieher
- Hauptsekretär
- Hauptwerkmeister
- Kriminalobermeister
- Oberbrandmeister
- Polizeiobermeister
Bremen
Festgelegt in Anlage 1 im Bremisches Besoldungsgesetz (BremBesG) vom 23. Dezember 2016, inkrafttreten: 01.12.2022
Besoldungsgruppe A 5
- Erster Justizhauptwachtmeister
- Oberamtsmeister
- Oberwart
- Polizeioberwachtmeister
Besoldungsgruppe A 6
- Erster Justizhauptwachtmeister
- Oberamtsmeister
- Sekretär
Besoldungsgruppe A 7
- Brandmeister
- Kriminalmeister
- Leitender Justizhauptwachtmeister
- Obersekretär
- Oberwerkmeister
- Polizeimeister
Besoldungsgruppe A 8
- Gerichtsvollzieher
- Hauptsekretär
- Hauptwerkmeister
- Kriminalobermeister
- Leitender Justizhauptwachtmeister
- Oberbrandmeister
- Polizeiobermeister
Besoldungsgruppe A 9
- Amtsinspektor
- Betriebsinspektor
- Hauptbrandmeister
- Inspektor
- Kriminalhauptmeister
- Kriminalkommissar
- Obergerichtsvollzieher
- Polizeihauptmeister
- Polizeikommissar
Besoldungsgruppe A 10
- Jugendleiter
- Kriminaloberkommissar
- Oberinspektor
- Polizeioberkommissar
- Technischer Lehrer
Besoldungsgruppe A 11
- Amtmann
- Fachlehrer
- Kriminalhauptkommissar
- Polizeihauptkommissar
Besoldungsgruppe A 12
- Amtsanwalt
- Amtsrat
- Amtsrat im pädagogischen Verwaltungsdienst
- Fachlehrer
- Kriminalhauptkommissar
- Polizeihauptkommissar
- Rechnungsrat
Besoldungsgruppe A 13
- Akademischer Rat
- Erster Kriminalhauptkommissar
- Erster Polizeihauptkommissar
- Fachleiter beim Landesinstitut für Schule
- Konrektor
- Kustos
- Lehrer
- Lehrer bei den Justizvollzugsanstalten
- Oberamtsanwalt
- Oberamtsrat
- Oberrechnungsrat
- Rat
- Studienrat
Besoldungsgruppe A 14
- Akademischer Oberrat
- Erster Oberamtsanwalt
- Konrektor
- Oberkustos
- Oberrat
- Oberstudienrat
- Ortsamtsleiter
- Rektor bei den Justizvollzugsanstalten
- Rektor
- Schulrat
Besoldungsgruppe A 15
- Abteilungsdirektor beim Landesinstitut für Schule
- Akademischer Direktor
- Direktor
- Direktor im pädagogischen Verwaltungsdienst
- Hauptkustos
- Oberschulrat
- Ortsamtsleiter
- Rektor
- Studiendirektor
Besoldungsgruppe A 16
- Direktor des Landesinstituts für Schule
- Direktor der Verwaltungsschule
- Leitender Akademischer Direktor
- Leitender Direktor
- Oberschulrat
- Oberstudiendirektor
- Senatsrat
Hamburg
Festgelegt in Anlage 1 zum Hamburgischen Besoldungsgesetz (HambBesG) vom 26. Januar 2010
Besoldungsgruppe A 4
- Justizhauptwachtmeister 1 2
1) Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1.
2) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Besoldungsgruppe A 5
- Erster Justizhauptwachtmeister 1
1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Besoldungsgruppe A 6
1) Für bis zu 20 v.H. der Gesamtzahl der Planstellen der Besoldungsgruppen A 4 bis A 6 in der Fachrichtung Justiz für Beamte mit dem Einstiegsamt A 4.
2) Beamte in der Laufbahngruppe 1 der Laufbahn Justiz in Funktionen des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX.
3) Beamte in der Laufbahngruppe 1 der Laufbahn Justiz in Funktionen des Justizwachtmeisterdienstes wird für Leitungs-, Koordinierungs- und sonstige Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 6 abheben, eine Amtszulage nach Anlage IX gewährt. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach Fußnote 2 nicht zu.
4) Als Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 und als Beförderungsamt der Laufbahngruppe 1 in der Laufbahn Justiz.
Besoldungsgruppe A 7
- Brandmeister 1
- Obersekretär 2 3
- Polizeimeister 4
1) Als Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr.
2) Als Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 für die Laufbahn Justiz - bei Verwendung in Funktionen des allgemeinen Vollzugsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten.
3) Als Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 für die Laufbahn des technischen Dienstes.
4) Als Einstiegsamt des Laufbahnabschnitts I der Laufbahn Polizei.
Besoldungsgruppe A 8
- Gerichtsvollzieher 1
- Hauptsekretär
- Oberbrandmeister
- Polizeiobermeister
1) Als Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1.
Besoldungsgruppe A 9
- Amtsinspektor 1
- Hauptbrandmeister 1
- Inspektor 2
- Kriminalkommissar 3
- Obergerichtsvollzieher 1
- Polizeihauptmeister
- Polizeikommissar 3
1) Für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 40 v.H. der Stellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
2) Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2.
3) Als Einstiegsamt des Laufbahnabschnitts II der Laufbahn Polizei.
Besoldungsgruppe A 10
- Kriminaloberkommissar
- Oberinspektor 1
- Polizeioberkommissar
- Fachlehrer für Fachpraxis 2
1) Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in Laufbahnen mit besonderen Anforderungen, wenn das für den Zugang zum Vorbereitungsdienst geforderte abgeschlossene Hochschulstudium nachgewiesen wurde.
2) Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 für Fachlehrer an beruflichen Schulen für Fachpraxis.
Besoldungsgruppe A 11
- Amtmann
- Kriminalhauptkommissar 1
- Polizeihauptkommissar 1
- Fachlehrer 2
1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
2) Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 für Fachlehrer für sonstigen Fachunterricht.
Besoldungsgruppe A 12
- Amtsanwalt 1
- Amtsrat
- Kriminalhauptkommissar 2
- Polizeihauptkommissar 2
- Lehrer 3
1) Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2.
2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11.
3) Als Erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 sowie als Beförderungsamt der Laufbahngruppe 2 für Fachlehrer für sonstigen Fachunterricht.
Besoldungsgruppe A 13
- Akademischer Rat
- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
- Erster Kriminalhauptkommissar
- Erster Polizeihauptkommissar
- Kustos
- Oberamtsanwalt **
- Erster Oberamtsanwalt 1
- Rat 2 3 4
- Studienrat 4
- Studienrat
- als Leiter einer Grundschule an einer Stadtteilschule mit bis zu 67 Schülern 5 7
- als Leiter einer Abteilung an einer eigenständigen Grundschule mit mehr als 359 bis zu 539 Schülern 5
- Konrektor
- als ständige Vertretung des Leiters einer eigenständigen Grundschule mit bis zu 67 Schülern
- als ständige Vertretung des Leiters einer eigenständigen Grundschule mit mehr als 67 bis zu 359 Schülern 5
- Rektor
- einer eigenständigen Grundschule mit bis zu 67 Schülern 5
- Schulrat 6
- Körperschaftsbeamte: Arzt 6
**) Gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes vom 4. April 2017 (HmbGVBl. S. 99) führen Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 13, die nach bisherigem Recht die Amtsbezeichnung „Oberamtsanwältin“ oder „Oberamtsanwalt“ führen und eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten, ab 1. Januar 2017 die Amtsbezeichnung „Erste Oberamtsanwältin“ oder „Erster Oberamtsanwalt“, ohne dass es insoweit einer Ernennung bedarf.
1) Für Funktionen eines Amtsanwalts bei einer Staatsanwaltschaft, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 v.H. der Stellen für Oberamtsanwälte mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
2) Für Beamte der Laufbahn Justiz in Verwendung in Funktionen als Rechtspfleger können für Funktionen der Rechtspfleger bei Gerichten, Notariaten und Staatsanwaltschaften, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 v.H. der für Rechtspfleger ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
3) Für Beamte des technischen und des feuerwehrtechnischen Dienstes mit Einstiegsamt A 9 oder A 10 können für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 v.H. der für diese ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
4) Als Zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 sowie als Beförderungsamt der Laufbahngruppe 2.
5) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
6) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
7) Maßgeblich ist die Anzahl der Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie gegebenenfalls vorhandener Vorschulklassen.
Besoldungsgruppe A 14
- Akademischer Oberrat
- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
- Oberkustos
- Oberrat
- Oberstudienrat
- Oberstudienrat
- als Leiter einer Grundschule an einer Stadtteilschule mit mehr als 67 bis zu 359 Schülern 6
- als Leiter einer Grundschule an einer Stadtteilschule mit mehr als 359 bis zu 539 Schülern 2 6
- als Leiter einer Abteilung an einer eigenständigen Grundschule mit mehr als 539 Schülern
- als Leiter einer Abteilung in der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II an einer Stadtteilschule mit bis zu 390 Schülern 2 7
- als Leiter einer Abteilung an einem Gymnasium mit bis zu 390 Schülern 2
- als Leiter des Bereiches Bildung an einem Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum 2
- Konrektor
- als ständige Vertretung des Leiters einer eigenständigen Grundschulemit mehr als 359 und bis zu 539 Schülern
- als ständige Vertretung des Leiters einer eigenständigen Grundschule mit mehr als 539 Schülern 2
- Konrektor einer Sonderschule
- als ständige Vertretung des Leiters einer Sonderschule mit mehr als 5 Klassen 1
- Rektor
- einer eigenständigen Grundschule mit mehr als 67 bis zu 359 Schülern
- einer eigenständigen Grundschule mit mehr als 359 bis zu 539 Schülern 2
- Rektor einer Sonderschule
- als Leiter einer Sonderschule mit bis zu 5 Klassen
- als Leiter einer Sonderschule mit mehr als 5 bis zu 11 Klassen
- Schulrat 3
- als Leiter des Bereiches Beratung an einem Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum 2
- Körperschaftsbeamte: Arzt 3; Oberarzt 4; Chefarzt 5
1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
2) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13.
4) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15.
5) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16.
6) Maßgeblich ist die Anzahl der Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie gegebenenfalls vorhandener Vorschulklassen.
7) Maßgeblich ist die Anzahl der Schüler ab Jahrgangsstufe 5.
Besoldungsgruppe A 15
- Akademischer Direktor
- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
- Direktor
- Hauptkustos
- Oberschulrat 1
- Rektor
- einer eigenständigen Grundschule mit mehr als 539 Schülern
- Studiendirektor
- als Leiter einer Grundschule an einer Stadtteilschule mit mehr als 539 Schülern 6
- als Leiter einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern 3
- als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern 2 3
- als Leiter einer Stadtteilschule oder eines Gymnasiums mit bis zu 390 Schülern 2
- als Leiter einer Abteilung in der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II an einer Stadtteilschule mit mehr als 390 Schülern 7
- als Leiter einer Abteilung an einem Gymnasium mit mehr als 390 Schülern
- als Leiter eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums 2
- als Direktor eines Regionalen Bildungs- und Beratungszentrums
- als ständige Vertretung des Leiters
- einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern 3
- einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern 2 3
- einer Stadtteilschule oder eines Gymnasiums mit bis zu 390 Schülern
- einer Stadtteilschule oder eines Gymnasiums mit mehr als 390 Schülern 2
- eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums
- eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums 2
- eines zweizügig voll ausgebauten Abendgymnasiums 2
- des Studienkollegs 2
- zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
- Rektor einer Sonderschule
- als Leiter einer Sonderschule mit mehr als 11 Klassen
- Vertreter des Leiters der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg
- Körperschaftsbeamte: Oberarzt 4; Chefarzt 5; Geschäftsführer der Handwerkskammer Hamburg
1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16.
2) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
3) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als eine Person
4) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
5) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14, A 16.
6) Maßgeblich ist die Anzahl der Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie gegebenenfalls vorhandener Vorschulklassen.
7) Maßgeblich ist die Anzahl der Schüler ab Jahrgangsstufe 5.
Besoldungsgruppe A 16
- Direktor
- Leitender Akademischer Direktor
- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule 1
- Leitender Direktor 2
- Oberschulrat 3
- Oberstudiendirektor
- als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern 4
- als Leiter einer Stadtteilschule oder eines Gymnasiums mit mehr als 390 Schülern
- als Leiter eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums
- als Leiter eines zweizügig voll ausgebauten Abendgymnasiums
- als Leiter des Studienkollegs
- Leiter der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg
- Körperschaftsbeamte: Chefarzt 5
1) Nur in Stellen von besonderer Bedeutung.
2) Bis zu 30 v.H. der vorhandenen Planstellen, die als Leitung von Justizvollzugsanstalten und von Finanzämtern eingesetzt sind, können mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15
4) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als eine Person.
5) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14, A 15.
Hessen
Besoldungsgruppe A 5
- Justizhauptwachtmeister
- Gestütoberwärter
- Hauptwart
- Oberamtsmeister
- Sattelmeister
Besoldungsgruppe A 6
- Erster Justizhauptwachtmeister
- Feldschutzmeister
- Hauptwart
- Justizvollstreckungssekretär
- Oberamtsmeister
- Sattelmeister
- Sekretär
- Werkmeister
Besoldungsgruppe A 7
- Brandmeister
- Feldschutzobermeister
- Justizvollstreckungsobersekretär
- Krankenpfleger/-schwester
- Kriminalmeister
- Obersattelmeister
- Obersekretär
- Oberwerkmeister
- Polizeimeister
- Stationspfleger/-schwester
Besoldungsgruppe A 8
- Abteilungspfleger/-schwester
- Feldschutzhauptmeister
- Gerichtsvollzieher
- Hauptsattelmeister
- Hauptsekretär
- Hauptwerkmeister
- Justizvollstreckungshauptsekretär
- Kriminalobermeister
- Oberbrandmeister
- Polizeiobermeister
Mecklenburg-Vorpommern
Im Mecklenburg-Vorpommern gilt nach Maßgabe des § 1 des Besoldungsüberleitungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. März 2013 die Bundesbesoldungsordnung A fort. Sie wird durch die Landesbesoldungsordnung A ergänzt.
Niedersachsen
Festgelegt in Anlage 1 ((zu § 5 Abs. 3, §§ 22, 23 Abs. 3 sowie den §§ 37 und 39) des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) v. 20. November 2016 (Darstellung ohne Fußnoten)
Besoldungsgruppe A 5
- Betriebsassistent
- Gestütoberwärter
- Justizhauptwachtmeister
- Oberamtsmeister
Besoldungsgruppe A 6
- Betriebsassistent
- Deichvogt
- Erster Justizhauptwachtmeister
- Gestüthauptwärter
- Oberamtsmeister
- Sattelmeister
- Sekretär
Besoldungsgruppe A 7
- Brandmeister
- Deichvogt
- Hafenmeister
- Krankenschwester/-pfleger
- Obersattelmeister
- Obersekretär
- Oberwerkmeister
- Stationsschwester/-pfleger
Besoldungsgruppe A 8
- Abteilungsschwester
- Deichvogt
- Gerichtsvollzieher
- Hafenmeister
- Hauptsattelmeister
- Hauptsekretär
- Hauptwerkmeister
- Oberbrandmeister
Besoldungsgruppe A 9
- Amtsinspektor
- Betriebsinspektor
- Deichvogt
- Erster Hauptsattelmeister
- Hauptbrandmeister
- Inspektor
- Kriminalkommissar
- Lehrer für Fachpraxis
- Obergerichtsvollzieher
- Oberin/Pflegevorsteher
- Oberschwester/-pfleger
- Polizeikommissar
Besoldungsgruppe A 10
- Erste Oberin, Erster Pflegevorsteher
- als Leiterin oder Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 150 Pflegekräften
- Fachlehrer
- an einer Grund-, Haupt-, Real- oder Förderschule mit Lehrbefähigung für mindestens zwei musisch-technische Fächer
- Kriminaloberkommissar
- Lehrer für Fachpraxis
- Oberinspektor
- Polizeioberkommissar
Besoldungsgruppe A 11
- Amtmann
- Erste Oberin, Erster Pflegevorsteher
- als Leiterin oder Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegekräften
- Fachlehrer
- für künstlerischen Entwurf
- mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachschulausbildung
- Kriminalhauptkommissar
- Lehrer für Fachpraxis
- Polizeihauptkommissar
Besoldungsgruppe A 12
- Amtsanwalt
- Amtsrat
- Fachlehrer
- für künstlerischen Entwurf
- mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachschulausbildung
- Konrektor
- als ständiger Vertreter des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
- als ständiger Vertreter des Leiters eines an einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 360
- bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
- Kriminalhauptkommissarin, Kriminalhauptkommissar
- Lehrer
- an einer allgemeinbildenden Schule
- an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen im Landesbildungszentrum für Blinde
- an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte
- Polizeihauptkommissar
- Realschullehrer
- mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung
- Rechnungsrat
- als Prüfungsbeamter beim Landesrechnungshof
- Zweiter Konrektor
- an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl bis 80 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
- an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
- einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von mehr als 540
Besoldungsgruppe A 13
- Akademischer Rat
- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
- Dozent
- Erster Kriminalhauptkommissar
- Erster Polizeihauptkommissar
- Förderschullehrer
- mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bei einer dieser Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung
- bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
- als ständiger Vertreter des Leiters
- einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
- einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
- einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
- als Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule -
- als Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule
- als Leiter
- des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule
- des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule
- des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule
- einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl bis 180
- einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
- eines bei einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
- eines bei einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 360
- einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl bis 80
- einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 81 bis 360
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl bis 180
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
- als zweiter Konrektor
- an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 80 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
- an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
- Förderschulrektor
- einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl bis 40 und einer Gesamtschülerzahl bis 80
- einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl bis 40 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl bis 30
- Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360,
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360,
- einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360,
- einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
- als Dezernent beim Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung
- als Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule
- als Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule
- zur Koordinierung der Tätigkeiten in den Bereichen Gewaltprävention und Gesundheitsförderung
- als Schulentwicklungsberater
- Konservator
- Kustos
- Lehrer
- Oberamtsanwalt
- Oberlehrer
- Pfarrer
- Rat
- Realschulkonrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
- Realschullehrer
- bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
- mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung
- mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen oder der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen und bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten
- als Fachberater in der Schulaufsicht
- Realschulrektor
- als Leiter des Realschulzweiges mit einer Schülerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule
- Rektor
- als Leiter
- des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule,
- des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule,
- eines bei einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360,
- eines bei einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 360,
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl bis 180
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360
- einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl bis 80
- einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 81 bis 360
- Seefahrtoberlehrer
- Studienrat
- bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
- mit der Lehrbefähigung für das besondere Lehramt an der Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen im Landesbildungszentrum für Blinde bei einer der Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung
- mit der Lehrbefähigung für das besondere Lehramt an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Hören in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte bei einer der Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung
- mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Lehrbefähigung entsprechenden Verwendung
- als leitende Pädagogin oder leitender Pädagoge im Justizvollzugsdienst
- Zweiter Konrektor
- an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 80 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
- an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
Besoldungsgruppe A 15
- Direktor
- Direktor
- beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
- einer Volkshochschule mit mehr als 15 000 bis 40 000 Unterrichtsstunden jährlich
- Direktorstellvertreter
- als der ständige Vertreter des Leiters
- einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe,
- einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1.000,
- einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl von mehr als 1.000
- einer Oberschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1.000
- einer Oberschule mit gymnasialer Oberstufe oder einer Schülerzahl von mehr als 1.000
- einer Oberschule mit gymnasialer Oberstufe
- einer Volkshochschule mit mehr als 40.000 Unterrichtsstunden jährlich
- Fachmoderator
- Förderschulrektor
- bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung -
- einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen mit einer Schülerzahl von mehr als 180 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 120
- einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
- als Leiter
- einer Realschule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Schülerzahl von mehr als 360 am Realschulzweig
- an einer berufsbildenden Schule oder an einem Gymnasium zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
- Gesamtschuldirektor
- als Leiter
- einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl bis 540
- einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1.000
- Gesamtschulrektor
- als der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I von mehr als 540
- als Leiter des Sekundarbereichs I mit einer Schülerzahl von mehr als 810 an einer Integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
- Hauptkonservator
- Hauptkustos
- Museumsdirektor und Professor
- Oberschuldirektor
- als Leiter einer Oberschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1.000
- Oberschulrektor
- als der Didaktische Leiter einer Oberschule mit einer Schülerzahl von mehr als 1.000
- als Leiter einer Oberschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl von 361 bis 540
- Realschulrektor
- bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
- einer Realschule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
- einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Schülerzahl von mehr als 360 am Realschulzweig
- Regierungsschuldirektor
- Seminarrektor
- als Leiter eines Studienseminars
- für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen
- für das Lehramt für Sonderpädagogik
- Studiendirektor
- als Abteilungsleiter bei einem Landesbildungszentrum für Blinde oder für Hörgeschädigte
- als der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I von mehr als 540
- als ständiger Vertreter der des Leiters
- des Niedersächsischen Studienkollegs
- einer berufsbildenden Schule mit einer Schülerzahl von 81 bis 360
- einer berufsbildenden Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
- eines Gymnasiums im Aufbau mit einer Schülerzahl von
- mehr als 540, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt
- mehr als 670, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen
- mehr als 800, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen
- eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl bis 150
- eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl von mehr als 150
- eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums
- eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen
- eines voll ausgebauten Gymnasiums mit einer Schülerzahl bis 360
- eines voll ausgebauten Gymnasiums mit einer Schülerzahl von mehr als 360
- eines Abendgymnasiums oder Kollegs
- eines zweizügig ausgebauten Abendgymnasiums oder Kollegs
- als Fachberater
- für Hör- und Sprachgeschädigte
- in der Schulaufsicht
- als Fachleiter an Studienseminaren
- als Leiter
- des Gymnasialzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
- des Gymnasialzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 130 an einer Kooperativen Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe
- des Gymnasialzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
- des Sekundarbereichs I mit einer Schülerzahl von mehr als 810 an einer Integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
- des Sekundarbereichs II an einer Integrierten Gesamtschule
- einer berufsbildenden Schule mit einer Schülerzahl bis 80
- einer berufsbildenden Schule mit einer Schülerzahl von 81 bis 360
- einer selbständigen Schule für Blinde oder für Gehörlose und Schwerhörige mit einer Schülerzahl bis 70
- einer selbständigen Schule für Blinde oder für Gehörlose und Schwerhörige mit einer Schülerzahl von mehr als 70
- eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl bis 150
- eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums
- eines voll ausgebauten Gymnasiums mit einer Schülerzahl bis 360
- eines Abendgymnasiums oder Kollegs
- als stellvertretender Leiter einer Justizvollzugseinrichtung
- bei einer Schulbehörde oder dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
- zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
Besoldungsgruppe A 16
- Abteilungsdirektor
- Direktor der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz und Professor
- Direktor einer Volkshochschule
- mit mehr als 40.000 Unterrichtsstunden jährlich
- Gesamtschuldirektor
- als Leiter
- einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
- einer Gesamtschule ohne gymnasialer Oberstufe mit einer Schülerzahl von mehr als 1.000
- Landesbeauftragter für den Tierschutz
- Landeskonservator
- Landstallmeister
- Leitender Direktor
- Leitender Direktor
- beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
- Leitender Museumsdirektor und Professor
- Leitender Regierungsschuldirektor
- Ministerialrat
- bei einer obersten Landesbehörde
- Oberschuldirektor
- als Leiter
- einer Oberschule mit gymnasialer Oberstufe
- einer Oberschule ohne gymnasiale Oberstufe mit einer Schülerzahl von mehr als 1.000
- Oberstudiendirektor
- als Leiter
- des Niedersächsischen Studienkollegs
- einer berufsbildenden Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 360
- einer Justizvollzugseinrichtung
- eines Gymnasiums im Aufbau mit einer Schülerzahl von
- mehr als 540, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt
- mehr als 670, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen
- mehr als 800, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen
- eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl von mehr als 150
- eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen
- eines voll ausgebauten Gymnasiums mit einer Schülerzahl von mehr als 360
- eines zweizügig ausgebauten Abendgymnasiums oder Kollegs
Nordrhein-Westfalen
Dieser Abschnitt bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung
: Der Inhalt entspricht nicht der Landesbesoldungsordnung A.
Bitte hilf mit, ihn zu
verbessern, und entferne anschließend diese Markierung.
Besoldungsgruppe A 5
- Oberwachtmeister (erhält eine Amtszulage; soweit nicht in Besoldungsgruppe A 6)
- Erster Hauptwachtmeister (erhält eine Amtszulage; soweit nicht in Besoldungsgruppe A 6)
- Hauptwart (erhält eine Amtszulage; soweit nicht in Besoldungsgruppe A 6)
- Justizoberwachtmeister (erhält eine Amtszulage)
- Landgestüthauptwärter
- Oberamtsmeister (erhält eine Amtszulage, wenn im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt; soweit nicht in Besoldungsgruppe A 6)
- Sattelmeister
Besoldungsgruppe A 6
- Erster Hauptwachtmeister
- Hauptwart
- Justizhauptwachtmeister
- Landgestüthauptwärter (soweit nicht in A 5)
- Obersattelmeister (soweit nicht in A 7)
- Sekretär
- Werkmeister
Besoldungsgruppe A 7
- Brandmeister (als Eingangsamt)
- Erster Jusitzhauptwachtmeister (als Leiter einer Justizwachtmeisterei)
- Krankenschwester/-pfleger (als Eingangsamt)
- Obersattelmeister (soweit nicht in A 6)
- Obersekretär
- Oberwerkmeister
- Stationsschwester/-pfleger
Besoldungsgruppe A 8
- Abteilungsschwester/-pfleger
- Gerichtsvollzieher
- Hauptsattelmeister
- Hauptsekretär
- Hauptwerkmeister
- Oberbrandmeister
Besoldungsgruppe A 9
- Amtsinspektor
- Betriebsinspektor
- Erster Hauptsattelmeister
- Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
- des Fachlehrers an Berufskollegs
- des Fachlehrers an Förderschulen
- des Werkstattlehrers
- Hauptbrandmeister
- Inspektor
- Kriminalkommissar
- Obergerichtsvollzieher
- Oberin/Pflegevorsteher
- Oberschwester/-pfleger
- Polizeikommissar
Besoldungsgruppe A 10
- Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
- des Fachlehrers an allgemeinbildenden Schulen
- des Fachlehrers an Berufskollegs
- des Fachlehrers an Förderschulen
- des technischen Lehrers an Berufskollegs
- des Werkstattlehrers
- Kriminaloberkommissar
- Oberinspektor
- Polizeioberkommissar
Besoldungsgruppe A 11
- Amtmann
- Fachlehrer an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität mit der Befähigung für die Laufbahn
- des Lehrers für Sozialarbeit
- des Lehrers für Sozialpädagogik
- des Technischen Lehrers
- Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
- des Fachlehrers an Berufskollegs
- des Fachlehrers an Berufskollegs als Fachberater
- des Fachlehrers an Förderschulen
- des Technischen Lehrers an Berufskollegs
- Kriminalhauptkommissar
- Polizeihauptkommissar
Besoldungsgruppe A 12
- Amtsanwalt
- Amtsrat
- Fachlehrer an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität mit der Befähigung für die Laufbahn
- des Lehrers für Sozialarbeit
- des Lehrers für Sozialpädagogik
- des Technischen Lehrers
- Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
- des Fachlehrers an Berufskollegs als Fachberater
- als Technischer Lehrer an Berufskollegs
- Kriminalhauptkommissar
- Lehrer
- der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
- Polizeihauptkommissar
- Rechnungsrat
- als Prüfungsbeamter beim Landesrechnungshof
- Sportlehrer
- an einer allgemeinbildenden Schule, an einem Berufskolleg oder an einer Förderschule
Besoldungsgruppe A 13
- Arzt
- Akademischer Rat
- Erster Kriminalhauptkommissar
- Erster Polizeihauptkommissar
- Gesamtschulrektor
- Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
- Konrektor
- als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
- Konservator
- Kustos
- Lehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf der Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
- mit der Befähigung für das Lehramt der Sonderpädagogik als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf der Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
- mit der Befähigung für das Lehramt der Sonderpädagogik bei entsprechender Verwendung
- Oberamtsanwalt
- Oberlehrer
- an einer Justizvollzugsanstalt
- Oberrechnungsrat
- Pfarrer
- Rat
- Sekundarschulrektor
- Studienrat
- Verwaltungsdirektor einer Hochschule
- Zweiter Konrektor
Besoldungsgruppe A 14
- Arzt
- Akademischer Oberrat
- Chefarzt
- Förderschulkonrektor
- Förderschulrektor
- Gesamtschulrektor
- als der didaktische Leiter einer Gesamtschule mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe I (mit Amtszulage)
- als der ständige Vertreter des Gesamtschuldirektors an einer Gesamtschule mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe I bzw. nicht mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen (mit Amtszulage)
- als Koordinator lernbereichs- und abteilungsübergreifender Aufgaben an einer Gesamtschule mit mindestens fünf Zügen
- als Leiter einer Abteilung mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule
- als Leiter einer Abteilung mit mehr als 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule (mit Amtszulage)
- Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer (soweit nicht in A 15, A 16)
- Konrektor
- als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 360 Realschülern
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 und höchstens 360 Realschülern und gleichzeitig mehr als 360 Gesamt-/Hauptschülern
- Konrektor an einem Weiterbildungskolleg
- als Abteilungsleiter für den Bildungsgang Abendrealschule mit bis zu 240 Studierenden
- als Abteilungsleiter für den Bildungsgang Abendrealschule mit mehr als 240 Studierenden (mit Amtszulage)
- Oberarzt
- Oberkonservator
- Oberkustos
- Oberrat
- Oberstudienrat
- als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
- als Lehrer für Fremdsprachen an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität
- im Hochschuldienst
- mit zusätzlicher Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen (mit Amtszulage)
- Pfarrer
- Realschulkonrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit 61 bis 120 Schülern
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit mehr als 120 Schülern (mit Amtszulage)
- Realschulrektor
- als Leiter eines Weiterbildungskollegs des Bildungsgangs Abendrealschule mit bis zu 120 Schülern
- als Leiter eines Weiterbildungskollegs des Bildungsgangs Abendrealschule mit 121 bis 240 Schülern (mit Amtszulage)
- als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit bis zu 60 Schülern
- als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit 61 bis 120 Schülern (mit Amtszulage)
- Regierungsschulrat
- als Dezernent in der Schulaufsicht auf Bezirksebene
- im Schulaufsichtsdienst
- Rektor
- als Leiter der Abteilung Pädagogisches Zentrum bei der Justizvollzugsbehörde Münster
- als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
- als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 360 Schülern (mit Amtszulage)
- Rektor an einem Weiterbildungskolleg
- als der ständige Vertreter eines nicht voll ausgebauten Weiterbildungskollegs mit mindestens zwei Bildungsgängen, darunter dem Bildungsgang Abendrealschule
- Schulrat
- bei der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen (mit Amtszulage)
- Sekundarschulrektor
- Verwaltungsdirektor einer Hochschule
Besoldungsgruppe A 15
- Akademischer Direktor
- Chefarzt
- Dekan
- Direktor
- Direktor
- Direktor an einer Gesamtschule
- Direktor an einer Sekundarschule
- Direktor an einem Weiterbildungskolleg
- Direktor an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
- Förderschulrektor
- Gesamtschuldirektor
- Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
- Hauptkonservator
- Hauptkustos
- Kollegdirektor
- Kurdirektor
- Museumsdirektor und Professor
- Oberarzt
- Oberverwaltungsdirektor einer Hochschule
- Realschulrektor
- Regierungsschuldirektor
- Rektor
- Schulamtsdirektor
- Schulrat
- Sekundarschuldirektor
- Studiendirektor
Besoldungsgruppe A 16
- Abteilungsdirektor
- Abteilungspräsident
- Chefarzt
- Dekan
- Direktor der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
- Geschäftsführer bei der Handwerkskammer Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster
- Kurdirektor
- Landeskonservator
- Landstallmeister und Direktor der Deutschen Reitschule
- Leitender Akademischer Direktor
- Leitender Direktor
- Leitender Gesamtschuldirektor
- Leitender Kollegdirektor
- Leitender Regierungsdirektor
- Leitender Regierungsschuldirektor
- Leitender Schulamtsdirektor
- Ministerialrat
- Museumsdirektor und Professor
- Oberstudiendirektor
- Polizeipräsident
- Stellvertretender Geschäftsführer eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Besoldungsgruppe A 5
- Amtsmeister
- Hauptwachtmeister
Besoldungsgruppe A 6
- Oberamtsmeister
- Erster Hauptwachtmeister
- Restaurator
- Sekretär
- Werkmeister
Besoldungsgruppe A 7
- Brandmeister
- Kriminalmeister
- Oberrestaurator
- Obersekretär
- Oberwerkmeister
- Polizeimeister
Besoldungsgruppe A 8
- Gerichtsvollzieher
- Hauptrestaurator
- Hauptsekretär
- Hauptwerkmeister
- Kriminalobermeister
- Oberbrandmeister
- Polizeiobermeister
Besoldungsgruppe A 9
- Inspektor
- Kriminalhauptmeister
- Kriminalkommissar
- Obergerichtsvollzieher
- Polizeihauptmeister
- Polizeikommissar
Besoldungsgruppe A 10
- Kriminaloberkommissar
- Lehrer für Fachpraxis
- mit der Befähigung für dieses Lehramt
- Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer Qualifikation
- mit der Befähigung für dieses Lehramt
- Oberinspektor
- Polizeioberkommissar
Besoldungsgruppe A 11
- Amtfrau
- Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
- mit der Befähigung für dieses Lehramt
- Kriminalhauptkommissar
- Lehrer für Fachpraxis
- mit der Befähigung für dieses Lehramt
- Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer Qualifikation
- mit der Befähigung für dieses Lehramt
- Polizeioberkommissar
Besoldungsgruppe A 12
- Amtsanwalt
- Amtsrat
- Fachlehrer
- mit beratenden Aufgaben für den praktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen
- Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
- mit der Befähigung für dieses Lehramt
- Kriminalhauptkommissar
- Lehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Grundschulen
- Oberlehrer für Fachpraxis an einer Justizvollzugsanstalt
- Polizeihauptkommissar
- Rechnungsrat
- als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
Besoldungsgruppe A 13
- Akademischer Rat
- als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule
- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
- Arzt
- Erster Kriminalhauptkommissar
- Erster Polizeihauptkommissar
- Fachleiter
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Ausbilder an einem Studienseminar für das Lehramt an Grundschulen
- Förderschullehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen oder an berufsbildenden Förderschulen
- Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
- Konrektor
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Förderschulen
- als ständiger Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
- als ständiger Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern
- als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern in der Grundschule
- als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 80 Schülerinnen und Schülern in der Grundschule
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder an Grund- und Hauptschulen
- als ständiger Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen1),
- bei Verwendung am Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz
- Konrektor an einer Integrierten Gesamtschule
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
- als pädagogischer Koordinator
- für die Klassenstufen 5 und 6
- für die Klassenstufen 7 und 8
- für die Klassenstufen 9 und 10
- Konrektor an einer Kooperativen Gesamtschule
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
- als pädagogischer Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind
- als Koordinator der schulartübergreifenden Aufgaben für die Sekundarstufe I
- Konrektor an einer Realschule plus
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für das Lehramt an Realschulen, für das Lehramt an Realschulen plus oder für das Lehramt an Förderschulen als pädagogischer Koordinator an einer Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern oder an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 540 Schülerinnen und Schülern in der Realschule plus
- Konservator
- Kustos
- Lehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen plus
- Oberamtsanwalt
- Oberlehrer an einer Justizvollzugsanstalt
- Oberrechnungsrat
- als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
- Pfarrer
- Rat
- Realschullehrer
- mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen
- Rektor
- Leiter des Berufsausbildungszentrums der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken
- Leiter einer Musikschule
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen Leiter einer Grundschule mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern
- als Leiter einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern
- Studienrat
- als pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
- Studienrat mit sonderpädagogischer Qualifikation
- mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
- Zweiter Konrektor
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Förderschulen an einer Grundschule mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern
Besoldungsgruppe A 14
- Akademischer Oberrat
- als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule
- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
- Arzt
- Chefarzt
- Fachleiter
- Förderschulfachleiter
- mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen als Ausbilder an einem Studienseminar für dieses Lehramt
- Förderschulkonrektor
- als Abteilungsleiter eines Bildungsgangs, der an einer Förderschule mit mehr als 135 Schülern neben einem Bildungsgang zur Erlangung der Berufsreife geführt wird
- als der ständige Vertreter des Leiters
- einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern,
- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern,
- einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern,
- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 Schülern
- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt,
- eines Studienseminars für das Lehramt an Sonderschulen
- Förderschulrektor
- einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 90 Schülern
- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 45 Schülern
- einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern
- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern1
- Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
- Konrektor an einer Integrierten Gesamtschule
- Konrektor an einer Kooperativen Gesamtschule
- Konrektor an einer Realschule plus
- Oberarzt
- Oberkonserverator
- Oberkustos
- Oberrat
- Oberstudienrat
- mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Förderschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung**
- als pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung
- Oberstudienrat mit sonderpädagogischer Qualifikation
- Regierungsschulrat
- Rektor
- Rektor einer Integrierten Gesamtschule
- Rektor einer Realschule plus
- Zweiter Förderschulkonrektor
- Zweiter Konrektor an einer Realschule plus
Besoldungsgruppe A 15
- Akademischer Direktor
- als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule
- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter einer Hochschule
- Chefarzt
- Direktor
- Direktor
- als gemeinsamer Leiter einer Kooperativen Gesamtschule ohne Oberstufe mit bis zu 1.000 Schülern
- Direktor beim Landeskrankenhaus
- als therapeutischer Leiter des Sprachheilzentrums Meisenheim
- Direktor einer integrierten Gesamtschule
- Direktorstellvertreter an einer Integrierten Gesamtschule
- Förderschulkonrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt
- Förderschulrektor
- einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern
- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 Schülern
- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt
- als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Sonderschulen
- Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
- Hauptkonservator
- Hauptkustos
- Museumsdirektor und Professor
- Oberarzt
- Regierungsschuldirektor
- Rektor an einer Integrierten Gesamtschule
- Rektor an einer Realschule plus
- Studiendirektor
- als Leiter
- eines Aufbaugymnasiums mit bis zu 130 Schülern
- eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit bis zu 130 Kollegiaten
- eines Studienkollegs mit bis zu 130 Kollegiaten
- als der ständige Vertreter des Leiters
- eines Aufbaugymnasiums mit bis zu 130 Schülern,
- eines Aufbaugymnasiums mit mehr als 130 Schülern (Amtszulage)
- eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit bis zu 130 Kollegiaten,
- eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit mehr als 130 Kollegiaten (Amtszulage)
- eines Studienkollegs mit bis zu 130 Kollegiaten,
- eines Studienkollegs mit mehr als 130 Kollegiaten (Amtszulage)
- eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen (Amtszulage)
- als pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung
- mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder berufsbildenden Schulen zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben an einer integrierten Gesamtschule als der didaktische Koordinator der Sekundarstufe I
Besoldungsgruppe A 16
- Abteilungsdirektor
- Abteilungsdirektor
- Chefarzt
- Direktor
- als gemeinsamer Leiter einer kooperativen Gesamtschule
- als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit der Verwaltung einer Stadt mit mehr als 150.000 Einwohnern
- Direktor
- Direktor der Wiederaufbaukasse der Rheinland-Pfälzischen Weinbaugebiete
- Direktor einer integrierten Gesamtschule
- mit Oberstufe
- ohne Oberstufe mit mehr als 1000 Schülern
- Fachbereichsleiter beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
- Förderschulrektor
- einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt
- Landeskonservator
- Leitender Akademischer Direktor
- als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
- Leitender Direktor
- Ministerialrat
- bei einer obersten Landesbehörde
- Museumsdirektor und Professor
- Oberstudiendirektor
- als Leiter
- einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern
- eines Abendgymnasiums mit mehr als 130 Studierenden
- eines Aufbaugymnasiums mit mehr als 130 Schülern
- eines Gymnasiums im Aufbau mit
- mehr als 540 Schülerinnen und Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt
- mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen
- mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen
- eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit mehr als 130 Kollegiaten, eines Studienkollegs mit mehr als 130 Kollegiaten
- eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder für das Lehramt an berufsbildenden Schulen, eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern
- eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen
- Polizeivizepräsident
- Stellvertretender Direktor einer Verwaltungsfachhochschule
- Vizepräsident des Landeskriminalamtes
Saarland
Im Saarland gelten die am 31. August 2006 geltenden besoldungsrechtlichen Vorschriften des Bundes als Landesrecht fort, soweit sich aus dem Saarländischen Besoldungsgesetz oder aufgrund sonstiger landesrechtlicher Bestimmungen nichts anderes ergibt. Folgende Ämter sind den Besoldungsgruppen in der Landesbesoldungsordnung A zugeordnet:
Besoldungsgruppe A 4
- Oberwachtmeister an einer Justizvollzugsanstalt, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 5
Besoldungsgruppe A 9
- Kriminalinspektor
- Werkstattlehrer
Besoldungsgruppe A 12
- Lehrer
- an einer berufsbildenden Schule
Besoldungsgruppe A 13
- Gewerbestudienrat
- Hauptlehrer an einer Volksschule bis einschließlich sechs Schulstellen
- Hauptlehrer der landwirtschaftlichen Haushaltskunde an einer Landwirtschaftsschule
- Konrektor an einer Volksschule mit mindestens sieben Schulstellen
- Landwirtschaftsstudienrat
- Rektor an einer Volksschule mit mindestens sieben Schulstellen
- Rektor
- als pädagogischer Mitarbeiter an der Pädagogischen Hochschule
- Seminaroberlehrer
Besoldungsgruppe A 16
- Direktor der Ingenieurschule
Sachsen
Besoldungsgruppe A 4
- Amtsmeister
- Justizamtsmeister
Besoldungsgruppe A 5
- Erster Justizhauptwachtmeister
- Oberamtsmeister
Besoldungsgruppe A 6
- Erster Justizhauptwachtmeister
- Sekretär
- Werkmeister
Besoldungsgruppe A 7
- Brandmeister
- Kriminalmeister
- Obersekretär
- Obersekretär im Justizvollzugsdienst
- Polizeimeister
Besoldungsgruppe A 8
- Gerichtsvollzieher
- Hauptsekretär
- Kriminalobermeister
- Oberbrandmeister
- Polizeiobermeister
- Straßenmeister
Besoldungsgruppe A 9
- Amtsinspektor
- Hauptbrandmeister
- Inspektor
- Kriminalhauptmeister
- Kriminalkommissar
- Obergerichtsvollzieher
- Polizeihauptmeister
- Polizeikommissar
- Straßenobermeister
Besoldungsgruppe A 10
- Brandoberinspektor
- Bauoberinspektor
- Gewerbeoberinspektor
- Kriminaloberkommissar
- Landwirtschaftsoberinspektor
- Oberinspektor
- Polizeioberkommissar
- Straßenhauptmeister
- Technischer Oberinspektor
- Vermessungsoberinspektor
Besoldungsgruppe A 11
- Amtmann
- Kriminalhauptkommissar
- Lehrer
- Polizeihauptkommissar
Besoldungsgruppe A 12
- Amtsanwalt
- Amtsrat
- Bildungsamtsrat
- Kriminalhauptkommissar
- Lehrer
- Polizeihauptkommissar
- Polizeischullehrer
Besoldungsgruppe A 13
- Akademischer Rat
- Bildungsrat
- Erster Kriminalhauptkommissar
- Erster Polizeihauptkommissar
- Oberamtsanwalt
- Polizeischuloberlehrer
- Rat
- Studienrat
Besoldungsgruppe A 14
- Förderschulkonrektor
- Förderschulrektor
- Grundschulkonrektor
- Grundschulrektor
- Oberschulkonrektor
- Oberschulrektor
- Oberrat
- Oberstudienrat
- Polizeischulrektor
Besoldungsgruppe A 15
- Direktor
- Förderschulkonrektor
- Förderschulrektor
- Grundschulrektor
- Kanzler der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen
- Kanzler der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
- Kanzler einer Kunsthochschule
- Oberschulkonrektor
- Oberschulrektor
- Studiendirektor
Besoldungsgruppe A 16
- Kanzler einer Fachhochschule
- Landesbeauftragter für Ausländerfragen
- Leitender Direktor
- Leitender Regierungsdirektor
- Ministerialrat
- Museumsdirektor und Professor
- Oberstudiendirektor
- Prorektor der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
- Unternehmensbereichsleiter des Staatsbetriebs Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Schleswig-Holstein
Festgelegt in Anlage 1 zum Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG) vom 26. Januar 2012
Besoldungsgruppe A 5
- Betriebsassistent 1 2 5
- Erster Justizhauptwachtmeister 2 3 5
- Oberamtsmeister 2 4 3
- Oberbetriebsmeister 2 3
1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.
2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.
3) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.
4) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8, wenn er im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt ist.
5) Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1
Besoldungsgruppe A 6
- Betriebsassistent 1
- Erster Justizhauptwachtmeister 1 2 4 5
- Oberamtsmeister 1
- Oberbetriebsmeister 1
- Sekretär 3
- Werkmeister 3
1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5.
2) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.
3) Als zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1.
4) Erhält als Leitung einer Justizwachtmeisterei mit bis zu neun Mitarbeitern eine Amtszulage nach Anlage 8.
5) Erhält als Leitung einer Justizwachtmeisterei mit zehn oder mehr Mitarbeitern eine Amtszulage nach Anlage 8.
Besoldungsgruppe A 7
- Brandmeister 1
- Obersekretär 2
- Oberwerkmeister
1) Als Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Feuerwehr.
2) Als zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in den Fachrichtungen Allgemeine Dienste, Technische Dienste und Steuerverwaltung, für den Laufbahnzweig Verwaltungsdienst in Justizvollzugsanstalten und für den Laufbahnzweig der Justizfachwirte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Fachrichtung Justiz und für den Laufbahnzweig Fischereiverwaltung in der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste.
Besoldungsgruppe A 8
- Gerichtsvollzieher 1
- Hauptsekretär 3
- Hauptwerkmeister 3
- Oberbrandmeister
- Polizeiobermeister 2
1) Als zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz im Laufbahnzweig Gerichtsvollzieherdienst.
2) Als zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Polizei.
3 Als zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz bei Verwendung in Funktionen des Allgemeinen Vollzugsdienstes oder des
Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten und in der Funktion des Abschiebungshaftvollzugs bei einer Abschiebungshafteinrichtung.
Besoldungsgruppe A 9
- Amtsinspektor 1
- Betriebsinspektor 1
- Hauptbrandmeister 1
- Inspektor 2 3
- Kriminalkommissar 4
- Obergerichtsvollzieher 1
- Polizeihauptmeister 1
- Polizeikommissar 4
1) Für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 30 % der Stellen mit einer Amtszulage nach Anlage 8 ausgestattet werden. Stellenbruchteile, die sich bei Anwendung der Obergrenzenregelung ergeben, dürfen von 0,5 an aufgerundet werden. Wird in der Laufbahngruppe 1 mit dem zweiten Einstiegsamt nur eine Planstelle mit der Besoldungsgruppe A 9 ausgewiesen, darf diese Planstelle ebenfalls mit der Amtszulage nach Anlage 8 ausgestattet werden, wenn nach Maßgabe sachgerechter Bewertung Funktionen wahrgenommen werden, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben.
2) Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2.
3) Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in den Fachrichtungen Technische Dienste und Feuerwehr, wenn der Aufstieg aus der Laufbahngruppe 1 erfolgreich absolviert wurde.
4) Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Polizei.
Besoldungsgruppe A 10
- Fachlehrkraft
- soweit eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder eine Studienqualifikation nach § 39 Abs. 1 des Hochschulgesetzes, und die erforderliche Vorbildung nach den Bestimmungen der Landesverordnung über die Laufbahnen der Lehrerinnen und Lehrer nachgewiesen werden. 1 2
- Kriminaloberkommissar
- Oberinspektor 3
- Polizeioberkommissar 4
1) Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung.
2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11.
3) Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in den Fachrichtungen Technische Dienste und Feuerwehr, wenn das für den Zugang zur Laufbahn geforderte abgeschlossene Hochschulstudium nachgewiesen wurde.
4) Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Polizei, Laufbahnzweig Wasserschutzpolizeidienst, wenn ein Befähigungszeugnis nach der Schiffsoffiziers-Ausbildungsverordnung nach Maßgabe der Polizeilaufbahnverordnung vorliegt.
Besoldungsgruppe A 11
- Amtmann
- Fachlehrkraft
- soweit eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder eine Studienqualifikation nach § 39 Abs. 1 des Hochschulgesetzes, und die erforderliche Vorbildung nach den Bestimmungen der Landesverordnung über die Laufbahnen der Lehrerinnen und Lehrer nachgewiesen werden. 1 2
- Kriminalhauptkommissar 3
- Polizeihauptkommissar 3
1) Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Bildung.
2) In diese Besoldungsgruppe können nur Beamte eingestuft werden, die eine achtjährige Lehrtätigkeit oder eine vierjährige Dienstzeit seit Einstellung mindestens in der Besoldungsgruppe A 10 verbracht haben.
3) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
Besoldungsgruppe A 12
- Amtsanwalt 1
- Amtsrat
- Kriminalhauptkommissar 2
- Polizeihauptkommissar 2
- Rechnungsrat
- als Prüfungsbeamter beim Landesrechnungshof
- Lehrkraft
- an allgemeinbildenden Schulen mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen 3
- mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen 3
1) Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Justiz im Laufbahnzweig Amtsanwaltsdienst.
2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11.
3) Als erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung.
Besoldungsgruppe A 13
- Akademischer Rat
- Arzt
- Berufsschuloberlehrer
- Erster Kriminalhauptkommissar
- Erster Polizeihauptkommissar
- Fachschuloberlehrer
- Konrektor
- Konservator
- Kustos
- Lehrkraft im Justizvollzugsdienst
- Oberamtsanwalt
- Oberamtsrat
- Oberrechnungsrat
- Polizeischuloberlehrkraft
- Rat
- Realschullehrkraft
- Sekundarschullehrkraft mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I
- Gemeinschaftsschullehrkraft
- Rektor
- Förderzentrumslehrkraft
- Sonderschullehrkraft
- Studienrat
- Studienrat an einer Fachhochschule
- Zweiter Konrektor
Besoldungsgruppe A 14
- Akademischer Oberrat
- Arzt
- Chefarzt
- Oberarzt
- Oberkonservator
- Oberkustos
- Oberrat
- Konrektor
- Oberstudienrat
- Polizeischulkonrektor
- Rektor
- Sonderschulkonrektor
- Förderzentrumskonrektor
- Sonderschulrektor
- Förderzentrumsrektor
- Zweiter Sonderschulkonrektor
- Zweiter Förderzentrumskonrektor
Besoldungsgruppe A 15
- Akademischer Direktor
- Chefarzt
- Direktor
- Hauptkonservator
- Hauptkustos
- Oberarzt
- Polizeischulrektor
- Regierungsschuldirektor
- Rektor
- Sonderschulrektor
- Förderzentrumsrektor
- Studiendirektor
Besoldungsgruppe A 16
- Abteilungsdirektor
- Chefarzt
- Direktor des AZV Südholstein - Kommunalunternehmen
- Landeskonservator
- Leitender Akademischer Direktor
- Leitender Direktor
- Leitender Regierungsschuldirektor
- Ministerialrat
- Oberstudiendirektor
- Verbandsdirektor des Zweckverbandes Ostholstein
- Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
- Leiter der Clearingstelle Windenergie
Thüringen
Besoldungsgruppe A 6
- Justizoberassistent
- Sekretär
Besoldungsgruppe A 7
- Brandmeister
- Justizmeister
- Kriminalmeister
- Obersekretär
- Polizeimeister
Besoldungsgruppe A 8
- Gerichtsvollzieher
- Hauptsekretär
- Justizobermeister
- Kriminalobermeister
- Oberbrandmeister
- Polizeiobermeister
Besoldungsgruppe A 9
- Amtsinspektor
- Hauptbrandmeister
- Inspektor
- Kriminalhauptmeister
- Kriminalkommissar
- Obergerichtsvollzieher
- Polizeihauptmeister
- Polizeikommissar
- Sonderpädagogischer Assistent
Besoldungsgruppe A 10
- Kriminaloberkommissar
- Oberinspektor
- Polizeioberkommissar
- Fachlehrer
- an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen
Besoldungsgruppe A 11
- Amtmann
- Kriminalhauptkommissar
- Polizeihauptkommissar
- Fachlehrer
- an berufsbildenden Schulen
Besoldungsgruppe A 12
- Amtsanwalt
- Amtsrat
- Kriminalhauptkommissar
- Polizeihauptkommissar
- Rechnungsrat
- als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
- Grundschullehrer
- Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
- Lehrer im Justizvollzugsdienst
Besoldungsgruppe A 13
- Akademischer Rat
- Erster Kriminalhauptkommissar
- Erster Polizeihauptkommissar
- Oberamtsanwalt
- Oberamtsrat
- Oberlehrer im Justizvollzugsdienst
- Oberrechnungsrat
- als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
- Rat
- Beratungsschulrat
- Fachrektor
- Förderschullehrer
- Hauptlehrer
- Konrektor
- Oberlehrer im Justizvollzugsdienst
- Regelschullehrer
- Rektor
- Seminarschulrat
- Studienrat
- Studienrat an einer Hochschule
Besoldungsgruppe A 14
- Akademischer Oberrat
- Oberkonservator
- Oberrat
- Beratungsoberschulrat
- Fachrektor
- Förderschulkonrektor
- Gemeinschaftsschulkonrektor
- Gemeinschaftsschulrektor
- Oberstudienrat
- Oberstudienrat an einer Hochschule
- Regelschulkonrektor
- Rektor
- Schulrat
- Seminarrektor
- Zweiter Gemeinschaftsschulkonrektor
- Zweiter Regelschulkonrektor
Besoldungsgruppe A 15
- Akademischer Direktor
- Direktor
- Geschäftsführer der Unfallkasse Thüringen
- Hauptkonservator
- Landesarchäologe
- Fachdirektor
- Förderschulrektor
- Gemeinschaftsschulrektor
- Regelschulrektor
- Schulamtsdirektor
- Seminardirektor
- Studiendirektor
Besoldungsgruppe A 16
- Abteilungsdirektor
- Leitender Direktor
- Ministerialrat
- Direktor der Verwaltungsschule
- Geschäftsführer der Unfallkasse Thüringen
- Landeskonservator
- Leitender Akademischer Direktor
- Leitender Schulamtsdirektor
- Leitender Seminardirektor
- Oberstudiendirektor
- Deutsches Beamten-Jahrbuch Nordrhein-Westfalen, Rechte und Ansprüche, Stand und Status. Textsammlung mit Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Ausgabe 2011, Walhalla u. Praetoria Verlag, Regensburg, ISBN 978-3-8029-1183-5