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Adelsgeschlecht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Buddenbrock [baltischen Adelsgeschlechts offenbar hanseatischen Ursprungs.
] ist der Name einesDer Name des Geschlechts erscheint in den Jahren 1383 und 1384, als in Reval die am hansischen Überseehandel beteiligten Kaufleute Everd, Hermann und Wennemer Buttenbruck urkundeten.[1] Der wohl zum Geschlecht gehörige Gherit Buddenbruck trat Mitte des 14. Jahrhunderts mit einem Hausmarkensiegel auf, das im Stockholmer Museum aufbewahrt wird. Im seit 1409 geführten Bürgerbuch Revals oder in den später beginnenden Verzeichnissen der Schwarzhäupter erscheint der Name bereits nicht mehr.[2]
Das Geschlecht erscheint dann urkundlich am 3. April 1415 mit Henricus Buddenbrock, der vom Deutschen Orden mit Besitz im livländischen Lemburg belehnt wird[3] und mit dem auch die Stammreihe beginnt. Von dort breitete es sich bald nach Kurland und Preußen aus, später auch nach Schweden und Schlesien,[4] im 19. Jahrhundert auch nach Oberösterreich, darüber schließlich in die Schweiz.
Die Immatrikulation in die 1. Klasse der Kurländische Ritterschaft erfolgte am 17. Oktober 1620 für Johann Buddenbrock, in die Livländische Ritterschaft im Jahre 1742 (Nr. 3), die schwedische Adelsnaturalisation und Introduzierung auf dem Ritterhaus bei der Adelsklasse am 24. September 1729 (Nr. 1843) für den königlich schwedischen Oberst Heinrich Magnus von Buddenbrock (1685–1743), die bei der Freiherrenklasse im Jahre 1731 (Nr. 209) für denselben, nunmehr im Rang eines königlich schwedischen Generalmajors.
Ab dem 17. Jahrhundert war das Geschlecht auch in Preußen begütert. Die preußische Erneuerung des Freiherrnstandes erging am 10. November 1786 in Berlin an die Brüder Dietrich Ludwig, Hans Heinrich, Karl Justus, Karl Leopold und Otto Abraham von Buddenbrock. Mit Schloss Pläswitz kam im 18. Jahrhundert über Heirat ein Gut in Schlesien in Familienhand.
Am 6. Dezember 1852 kam es in Charlottenburg zur preußischen Namens- und Wappenvereinigung mit den im Mannesstamm erloschenen Freiherrn von Hettersdorff für den königlich preußischen Kammerherrn und Leutnant a. D. Alexis Freiherr von Buddenbrock (1803–1862), auf Ober- und Nieder-Wabnitz bei Oels,[5] welcher mit Freiin Eleonore von Hettersdorff, der Letzten ihres Geschlechts, vermählt war. Die Brüder Rudolph von Buddenbrock (1821–1895), Fideikommissherr auf Ottlau, königlich preußischer Kammerherr und Mitglied des Herrenhauses, und Alfred von Buddenbrock (1826–1887), königlich preußischer Generalmajor, sowie deren Vetter Heinrich von Buddenbrock, königlich preußischer Major, erhielten durch außerordentliche Kabinettsorder in Baden-Baden am 23. Juli 1884 mit Diplom aus Berlin vom 28. Februar 1885 die preußische Anerkennung des Freiherrnstandes.
Im August 1878 wurde ein Familienverband gegründet, der am 4. Mai 1901 eine Satzung erhielt und unter dem Namen Freiherrliche v. Buddenbrock’sche Familienvereinigung am 19. Dezember 1901 in das Vereinsregister in Berlin eingetragen wurde.
Außerdem gibt es noch ein briefadeliges Geschlecht von Buddenbrock, das auf die natürlichen Kinder des königlich preußischen Generalmajors Ludwig von Buddenbrock mit der geschiedenen Freifrau Henriette Wilhelmine Juliane Louise von Ochsenstein, geborene Gräfin zu Solms-Sonnenwalde, zurückgeht.
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