Das Unterrichtsministerium ist eines der ältesten Ministerien Österreichs. Es wurde im Kaisertum1848 (Revolution) als k.k. Ministerium des öffentlichen Unterrichts gegründet und wurde von 1849 an im Palais Rottal in Wien als k.k. Ministerium für Cultus und Unterricht geführt. Von 1867 (Ausgleich) an war das Ministerium nur für Cisleithanien zuständig; Transleithanien regelte die Materie nun eigenständig. 1919–1923, am Beginn der Ersten Republik, war das Ministerium mit dem Innenministerium in einem gemeinsamen Ressort verbunden, dann wurde das Unterrichtsministerium wieder eigenständig und blieb dies von 1945 an auch in der Zweiten Republik. Am 24. Juli 1970 wurden die Wissenschaftsagenden in der Bundesregierung Kreisky I in das neu gegründete Wissenschaftsministerium ausgegliedert. Nur von 2000 bis Jänner 2007 gab es in den Bundesregierungen Schüssel I und Schüssel II wieder ein Gesamt-Bildungsministerium zusammen mit kulturellen Angelegenheiten. Mit 1.März 2014 ist das Unterrichtsministerium hervorgegangen aus dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, die Frauenagenden wurden zu diesem Zeitpunkt aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes übernommen. Bis 30.Juni 2016 war die Bezeichnung Bundesministerium für Bildung und Frauen, per 1.Juli 2016 wurden die Agenden für Frauen und Gleichstellung in das Gesundheitsministerium, nunmehr als Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) bezeichnet, übertragen. Mit Jänner 2018 wurde erneut ein Gesamt-Bildungsministerium geschaffen.
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist zuständig für:[5]
Koordination im Bereich der Elementarpädagogik
Schulwesen einschließlich Schulerhaltung
Schulerrichtung und Schulauflassung mit Ausnahme der Schulerhaltung, Schulerrichtung und Schulauflassung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen
Erziehungswesen in den Angelegenheiten der Schülerheime
Aus- und Weiterbildung sowie Dienstprüfung der Lehrer
Mitwirkung des Bundes in Angelegenheiten des Dienstrechts und der Erstellung der Stellenpläne für Landeslehrer, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus fällt;
Kindergarten- und Hortwesen.
Angelegenheiten der Pädagogischen Hochschulen.
Angelegenheiten der Wissenschaften, insbesondere der wissenschaftlichen Forschung und Lehre
Angelegenheiten der Universitäten, einschließlich betriebswirtschaftlicher Angelegenheiten sowie Angelegenheiten der Kostenbeteiligung des Bundes an der Errichtung, Ausgestaltung und dem Betrieb von Universitätskliniken.
Angelegenheiten der Fachhochschulen (Fachhochschul-Studiengänge).
Angelegenheiten anderer wissenschaftlicher Anstalten und Forschungseinrichtungen einschließlich der österreichischen Akademie der Wissenschaften.
Angelegenheiten der wissenschaftlichen Berufsvorbildung, Berufsausbildung und Berufsfortbildung.
Angelegenheiten des wissenschaftlichen Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationswesens.
Angelegenheiten der studentischen Interessenvertretung und der Studienbeihilfen und Stipendien.
Angelegenheiten der Studentenmensen sowie der Förderung des Baus von Studentenheimen.
Angelegenheiten der wissenschaftlichen Sammlungen und Einrichtungen.
Angelegenheiten der wissenschaftlichen Forschung und der internationalen Mobilitätsprogramme, des Europäischen Forschungsraums sowie der europäischen Rahmenprogramme.
Lebenswissenschaften und Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch.
Angelegenheiten der schulischen und wissenschaftlichen Stiftungen und Fonds. Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung.
Angelegenheiten der Volksbildung.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist wie folgt gegliedert:[6]
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Kabinett des Herrn Bundesministers
Interne Revision
Ombudsstelle für Studierende
Ombudsstelle für Schulen
Ombudsstelle für Wertefragen und Kulturkonflikte
Datenschutzbeauftragte
Ressortsprecherin
Chief Digital Officer (CDO)
Koordination Menschenrechte
Generalsekretär
Gruppe Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll
Abteilung Kom 1: Kommunikation, Bürgerservice
Abteilung Kom 2: Öffentlichkeitsarbeit/Wissenschaftskommunikation
Abteilung Kom 3: Protokoll, Veranstaltungen und Staatspreise
Präsidialsektion: Präsidialagenden; Digitalisierung; Gleichstellung und Diversitätsmanagement
Abteilung Präs/1: Gleichstellung und Diversitätsmanagement
Gruppe Präs/A: Budget und Infrastruktur
Abteilung Präs/2: Budgetangelegenheiten Bildung – UG 30; Gesamtkoordination aller budgetrelevanten Maßnahmen
Abteilung Präs/3: Budget Wissenschaft und Forschung – UG 31
Abteilung IV/5: Universitäten: Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg; Koordinationsfragen im Bereich Lehre/Studien
Abteilung IV/6: Universitäten der Künste; Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesen – Universitäten; Open Science; Urheberrecht; Neue Medien und E-Learning; Studierende mit Behinderung
Wendepunkte und Kontinuitäten. Zäsuren der demokratischen Entwicklung in der österreichischen Geschichte. In: Forum Politische Bildung (Hrsg.): Sonderband der Informationen zur Politischen Bildung. 1998, 1848: Einrichtung des Unterrichtsministeriums, S.22–41 (politischebildung.com[PDF]). Schreibweise Ministerium für Kultus und Unterricht ab ca. der Jahrhundertwende üblicher
BGBl. Nr.439/1984: Änderung des Bundesministeriengesetzes 1973 und des ÖIG-Gesetzes sowie Erlassung damit zusammenhängender Bestimmungen über den Wirkungsbereich einzelner Bundesministerien, in Kraft getreten 1. Jänner 1985