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Einfache Form in der Knotenkunde, die mit einer Leine durch das Bilden eines kreisförmigen Struktur entsteht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Auge bezeichnet in der Knotenkunde eine einfache Form, die sich beim Knoten knüpfen durch das Bilden eines kreisförmigen Struktur auszeichnet. Es entsteht, wenn sich die Beine einer Bucht überkreuzen.[1] Im weiteren Sinn steht es für andere ringförmige Knotenformen, wie Schlaufen und Schlingen.
Auge | |
---|---|
Typ | Grundform |
Anwendung | |
Ashley-Nr. | 40, 49 |
Englisch | Loop |
Liste der Knoten |
Der Begriff Auge ist überladen und steht für viele kreisförmige Strukturen in der Knotenkunde. Windet man ein Seil, Leine oder kurz gesagt generell Tauwerk um einen Gegenstand, so dass sich das Arbeitsende und die stehende Part gegenüber stehen, spricht man in der Knotenkunde von einem Törn. Wenn das Arbeitsende einen Törn um einen Gegenstand macht und von der stehenden Part bekniffen wird, nennt man dies einen Halben Schlag.
Es gibt nur zwei Richtungen in dem sich ein Auge in einem Seil winden kann. Zur Benennung der Windungsrichtung (Helizität), die das Auge hat, schaut man entlang seiner Achse längs durch die Windungsrichtung; wenn sie sich beim Entfernen vom Betrachter im Uhrzeigersinn windet, ist sie rechtsgängig, andernfalls linksgängig.
Die Gängigkeit eines Auges ist absolut, d. h., sie ist unabhängig davon, ob man entlang der Achse von oben oder von unten auf das Auge blickt[3].
Bei der Benennung der Drehrichtung folgt man auch der Korkenzieherregel. Egal, ob man von unten oder oben auf die Spirale des Korkenziehers schaut, die Drehrichtung ist immer rechts.
Ein geknüpftes Auge hat Chiralität, d. h. es ist nicht mit seinem Spiegelbild identisch, oder genauer gesagt, man kann es nicht allein durch Drehungen und Parallelverschiebungen auf sein Spiegelbild abbilden.
Es gibt also nur zwei verschiedene Gängigkeiten. Ein Auge kann nur rechtsgängig oder linksgängig sein.
Für das Benennen der Augen, ob sie rechts- oder linksgängig sind, ist es bei der Praxis des Knüpfens trotzdem hilfreich, ob das Auge nach unten oder nach oben zeigt. Diese zwei zusätzlichen Augen sind aber nur durch Drehung entstanden.
Geoffrey Budworth[4], Mitbegründer der „Internationalen Knotengilde“ („International Guild of Knot Tyers“) schreibt: „Ein einfaches Auge ist ein Überhandauge, wenn die laufende Part über der festen liegt, liegt sie darunter, ist es ein Unterhandauge“.[5] Das heißt, diese Definition beschreibt, ob das Arbeitsende über oder unter die stehende Part läuft. Siehe dazu auch weiter unten: S- und Z-Kreuzung bei Augenformen, die der Definition von Budworth entspricht.
Da man aber auch ein Auge von zwei Seiten (die stehende Part ist links oder die stehende Part ist rechts) knüpfen kann, ist es bei dieser Benennung wichtig, auf welcher Seite die stehende Part (oder auch das feste Ende) und auf welcher Seite die laufende Part (oder auch das Arbeitsende) ist.
Beim Knoten knüpfen lassen sich also 8 verschiedene Augen legen, je nachdem es Über- oder Unterhandaugen sind und je nachdem ob sie nach unten oder oben zeigen.
Bei der Beschreibung eines Überhand- oder Unterhandauges ist diese Theorie aber immer noch nicht eindeutig, da man trotzdem zwei verschiedene Überhand- als auch Unterhandaugen knüpfen kann.
Die IGKT (International Guild of Knot Tyers) empfiehlt eine Benennung[6], die sich darauf ausrichtet, in welcher Form ein Überhand- oder Unterhandauge von der stehenden Part aus verläuft. Im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn. Dabei muss beachtet werden, dass die Gängigkeit eines Auges (also ob es rechts- oder linksgängig ist) keine Rolle spielt.
Da diese vier Augen auch nach unten zeigen können, kann man insgesamt acht verschiedene Augen knüpfen.
Für diese Kombination der zwei Regeln, bei der es zu jeder der zwei einzelnen Regeln bereits Fachliteratur gibt, findet man für diese Kombination noch keine Quellenangabe. Sie wird somit auch bisher in der Knotenkunde nicht verwendet.
Gibt man die Windungsrichtung zusätzlich zur Angabe Überhand- oder Unterhandauge (oben oder unten) an, also ob man mit dem Arbeitsende das Auge im Uhrzeigersinn (rechtsgängig) oder gegen den Uhrzeigersinn (linksgängig) knüpft, hat man eine definierte Angabe. Mit dieser eindeutigen Beschreibung knüpft man immer auch ohne Bild das „richtige“ Auge.
Man sieht, die Gängigkeit bleibt immer gleich, es wechselt nur die Bezeichnung Überhand- oder Unterhandauge, die angibt ob das Arbeitsende über oder unter dem festen Ende läuft. Da das Arbeitsende in den zwei Bildern wechselt, muss auch die Bezeichnung des Überhand- oder Unterhandauges wechseln.
In der Praxis des Knotenknüpfens würde es hier wahrscheinlich reichen, wenn man anstelle rechts- oder linksgängiges Auge nur rechtes oder linkes Überhandauge oder rechtes oder linkes Unterhandauge sagt.
Eine geknüpfte, gespleißte oder gepresste Schlaufe bezeichnet die Seemannssprache ebenfalls als Auge.
Tauwerk mit einem Auge am Ende wird Augleine genannt. Bei fertigen Augleinen wird das Auge oft mit einer Kausch verstärkt, um eine Befestigung eines Schäkels oder Hakens zu ermöglichen und dabei mechanische Beschädigung (Schamfilen) zu vermeiden.[7]
Bei der Benennung der Drehrichtung folgt man der Korkenzieherregel, weshalb kontextabhängig ebenfalls von Händigkeit (engl. right-handed oder left-handed) von einer Rechte-Hand-Regel gesprochen wird. Bei der Angabe der Drehrichtung sind auch folgende Bezeichnungen gebräuchlich:
In der Knotenkunde spricht man bei der Drehrichtung auch von der Schlagrichtung. Ein Schlag ist die Drehrichtung bei der Herstellung von Tauwerk; S (linksgeschlagenes) und Z (rechtsgeschlagenes) Tauwerk. Beim Arbeiten mit Tauwerk spricht man von einem ein halber Törn, einem Törn oder mehreren Törns, wenn das Seil um einen Gegenstand geschlagen ist.[8][9]
„Rechtsgängiger Korkenzieher: Die gewöhnliche Drehung ist dieselbe wie bei einem rechtsgängigen Korkenzieher. Man nennt das rechts „geschlagen“.“
„Linksgeschlagen: Ist genau das Gegenteil zu rechtsgeschlagen.“
Bei einem Auge kann man auch von einer S- oder Z-Kreuzung sprechen[10], in der das Arbeitsende die stehende Part kreuzt. Hier spricht man nicht von einem rechts- oder linksgängigen Auge. Man benutzt das S hier in dem Sinne, ob das Auge von der stehenden Part gegen den Uhrzeigersinn (S = links) oder im Uhrzeigersinn (Z = rechts) verläuft. Wie oben bei den Über- und Unterhandaugen „im“ oder „gegen den Uhrzeigersinn“. Bei den folgenden Bildern ist das rot gekennzeichnete Seilende die stehende Part und das gelbe Ende die laufende Part.
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