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Grundform in der Knotenkunde Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Rundtörn ist eine Grundform in der Knotenkunde. Es entsteht, wenn eine Leine eineinhalbmal um einen Gegenstand gelegt wird. Die Leine windet sich dabei um 540° um den Gegenstand.
Rundtörn | |
---|---|
Typ | Festmacher |
Anwendung | Zugentlastung |
Ashley-Nr. | 41 |
Englisch | Roundturn |
Liste der Knoten |
Es gibt zwei Möglichkeiten einen Rundtörn zu legen. Um sie zu benennen, kann man die Rechte-Faust-Regel benutzen. Diese Benennung ist in der Knotenkunde zwar nicht allgemein gebräuchlich, aber in Ermangelung einer anderen Benennung hier angewandt.
Die Gängigkeit des Rundtörnes ist absolut, d. h., sie ist unabhängig davon, ob man entlang der Achse von oben oder von unten auf den Rundtörn blickt.
Legt man eine Leine dagegen nur einmal (360°) um einen Gegenstand oder um eine andere Leine, um eine schwere Last zu tragen oder den Zug eines Boots zu halten, so wird dies "(einfacher) Törn" oder auch Auge genannt.[1] Der einfache Törn ist eine Grundform der Knotenkunde, bei der sich die Beine einer Bucht überkreuzen.[2]
Man benutzt den Begriff Törn auch allgemein, ohne speziell auf die Anzahl der Windungen einzugehen.
Der Rundtörn dient dazu, die Kraft zum Halten eines Objekts zu verringern. An der losen Part muss eine geringere Kraft ausgeübt werden, da ein an der stehenden Part festgemachtes Objekt zusätzlich die Seilreibung an der Umwicklung überwinden muss.
Bei einem einfachen Törn benötigt man nur etwa 40 % der Kraft zum Halten. Bei zwei Rundtörn reichen bereits 5,9 % aus.
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