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taxonomisches System der Benennung und Codierung Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der englisch International Code of Nomenclature of Prokaryotes (ICNP), deutsch Internationaler Code der Nomenklatur der Prokaryoten regelt die Erstellung wissenschaftlicher Namen der Prokaryoten. Die Nomenklaturregeln werden im Auftrag des International Committee on Systematics of Prokaryotes (ICSP, englisch für „Internationale Kommission für die Systematik der Prokaryoten“) im International Journal of Systematic and Evolutionary Microbiology der Microbiology Society veröffentlicht. Der bis 2019 gültige International Code of Nomenclature of Bacteria (ICNB, „Bakteriologischer Code“) ist auf der Website des NCBI veröffentlicht.[1] Der ICNP ist Bestandteil der biologischen Nomenklatur.
In der Mikrobiologie wurde 1980 mit dem Bakteriologischen Code ein Neuanfang gemacht, um sicherzustellen, dass die Nomenklatur der Bakterien einheitlich nach international anerkannten Regeln erfolgt. Die 2008 Revision wurde 2019 veröffentlicht,[2] mittlerweile gilt die 2022 Revision.[3] Beide Revisionen beziehen sich auf die Nomenklatur der Prokaryoten (Prokaryotischer Code), befassen sich folglich neben den wissenschaftlichen Namen der Bakterien auch mit der Nomenklatur der Archaeen, weiterhin beinhaltet die Revision aus dem Jahr 2022 die Regeln für die Nomenklatur der Cyanobakterien und reglementiert erstmals die Rangstufe Phylum.[3]
Bis 1975 wurde der Internationale Code der Botanischen Nomenklatur (ICBN) zur Benennung von Bakterien verwendet. Beim vierten Internationalen Kongress für Mikrobiologie wurde 1947 ein Code genehmigt,[4] dieser fand jedoch geringe Verbreitung. Auf weiteren Internationalen Kongressen für Mikrobiologie wurden 1953 und 1962 umfangreiche Ergänzungen beschlossen, die jedoch nur einzeln veröffentlicht wurden, eine Neuauflage des Bakteriologischen Codes erfolgte nicht. 1968 schließlich wurde die Idee formuliert, zunächst eine Liste mit anerkannten Bakteriennamen zu erstellen und darauf folgend zu einem bestimmten Zeitpunkt alle dort nicht geführten Bakteriennamen als ungültig anzusehen. Neue Bakteriennamen müssten dann dem Code entsprechend vergeben werden.[1] Als Startpunkt für den derzeit gültigen Code wurde der 1. Januar 1980 vereinbart. An der Gestaltung des Codes mit festgelegten Regeln war Stephen P. Lapage maßgeblich beteiligt.[5]
1992 wurde die 1990 Revision veröffentlicht, die drei wichtige Änderungen beinhaltet,[1] die in den späteren Revisionen erhalten blieben:
In den 2000ern wurden auf mehreren Tagungen des ICSB (Vorgängerorganisation) bzw. ICSP und in mehreren Internationalen Kongressen für Mikrobiologie (International Congress of the Bacteriology and Applied Microbiology) notwendige Änderungen der Regeln beraten und schließlich genehmigt, verbunden mit der Namensänderung zu International Code of Nomenclature of Prokaryotes (ICNP), englisch für Internationaler Code der Nomenklatur der Prokaryoten, auch als Prokaryotischer Code oder the Code bezeichnet. Neben den Regeln für den wissenschaftlichen Namen der Bakterien befasst sich diese 2008 Revision erstmals auch mit der Nomenklatur der Archaeen.[2] Die Archaea, früher auch als Archaebakterien oder Urbakterien bezeichnet, bilden eine der drei Domänen in der Biologie, zusammen mit der Domäne der Bacteria (Bakterien) werden sie als Prokaryoten zusammengefasst. Eine weitere Neuerung der 2008 Revision sind Regeln zum taxonomischen Status Candidatus im Anhang 11 (Appendix 11).[2] Obwohl die Revision 2008 beschlossen wurde, trug sie jahrelang den Beinamen „Entwurf“ (draft) und wurde erst 2019 im IJSEM publiziert.[2][3]
2019 wurden die Statuten der ICSP („Internationale Kommission für die Systematik der Prokaryoten“) geändert und damit dem Editorial Board of the ICNP („Redaktion des ICNP“) mehr Verantwortlichkeit eingeräumt. Daraufhin wurden 45 Änderungsvorschläge zum Prokaryotischen Code aus den Jahren 2008 bis 2020 beraten und darauf basierend Erweiterungen des ICNP vorgeschlagen.[3] Diese Vorschläge wurden durch Nutzung einer Online-Plattform auch öffentlich diskutiert[6] und die resultierenden Änderungen nach Abstimmung in den Gremien mit der 2022 Revision umgesetzt. Die Revision aus dem Jahr 2022 zeichnet sich durch zwei bedeutende Erweiterungen aus: Die Regeln für die Nomenklatur gelten nun formal ebenfalls für die Cyanobakterien, dazu mussten einige Regeln denen des Internationalen Codes der Nomenklatur für Algen, Pilze und Pflanzen angeglichen werden. Erstmals wird die Rangstufe Phylum reglementiert, als Rang oberhalb der Klasse.[3]
Die Zunahme an Entdeckungen neuer Mikroorganismen, verbunden mit der Nutzung digitaler Medien zur Informationsverbreitung führte dazu, dass die Anzahl der Request for an Opinion („Bitte um Stellungnahme“), mit der die korrekte Nomenklatur der Prokaryoten offiziell überprüft wird (Anhang 8), in den letzten Jahren deutlich anstieg, im Zeitraum 2020 – 2023 gab es mehr als 30 derartiger Anfragen. In einer 2023 im IJSEM veröffentlichten „Richtlinie zur Interpretation des ICNP“ geben die beteiligten Autoren konkrete Hilfestellungen und stellen klar, dass die taxonomische Meinung einzelner Wissenschaftler nicht dazu führt, dass ein wissenschaftlicher Name automatisch abgelehnt wird, ein Beispiel dafür ist die Klassifikation von Arten der Gattung Borrelia als der Gattung Borreliella zugehörige Spezies.[7]
“Interpreting the ICNP may indeed often require the skills of a lawyer rather than the skills of the biologist.”
„Die Interpretation des ICNP mag häufig eher die Fähigkeiten eines Rechtsanwalts als die Fähigkeiten eines Biologen erfordern.“
Im ersten Kapitel General Considerations („Allgemeine Betrachtungen“) wird auf die Notwendigkeit international anerkannter Regeln zur Nomenklatur anhand von acht Unterpunkten hingewiesen. Im zweiten Kapitel Principles („Grundlagen“ oder „Prinzipien“) werden die neun Grundlagen des Prokaryotischen Codes genannt, auf die sich Regeln und Empfehlungen beziehen. Im dritten, umfangreichen Kapitel Rules of Nomenclature with Recommendations („Regeln der Nomenklatur mit Empfehlungen“) werden nummerierte Regeln aufgeführt, die bis Nr. 65 reichen, aber zum Teil weiter unterteilt sind (z. B. Regel 51a und Regel 51b). Dazu passende Empfehlungen tragen die gleiche Nummer, außerdem ergänzen Anmerkungen (Note) und Beispiele (Example) einige Regeln. Im vierten Kapitel Advisory Notes („Beratende Hinweise“) sind unter anderem Anmerkungen für Autoren aufgeführt. Außerdem umfasst das Werk einen Anhang (Appendix) in 13 Teilen.[3]
Zu den Prinzipien des Prokaryotischen Codes gehört beispielsweise, dass Stabilität bei den vergebenen Namen erzielt werden soll und dass der Code unabhängig vom Internationalen Code der Nomenklatur für Algen, Pilze und Pflanzen (ICNafp, früher ICBN) und den Internationalen Regeln für die Zoologische Nomenklatur (ICZN) gilt.[3] Dies führt dazu, dass der Name eines Taxons sowohl für ein Bakterium wie für eine Pflanze oder ein Tier zugleich verwendet werden kann. Dies ist bei Gordonia → Pflanzengattung aus der Familie der Teestrauchgewächse (Theaceae) und Gordonia → Bakteriengattung aus der Familie der Nocardiaceae der Fall, genauso wie bei Edwardsiella → Tiergattung aus der Ordnung der Seeanemonen (Actiniaria) und Edwardsiella → Bakteriengattung aus der Familie der Hafniaceae. Allerdings dürfen seit 2001 keine neuen Namen für Gattungen oder höhere Ränge vergeben werden, die in den anderen genannten Bereichen bereits verwendet werden.[3]
Die wissenschaftlichen Namen sind lateinisch oder es werden daraus neulateinische Wörter gebildet. Ihr Ursprung (vergleiche Etymologie) ist häufig die altgriechische Sprache oder Latein (ebenso in Regel 10a festgelegt). Der Name einer Art folgt der auf Carl von Linné zurückgehenden binären Nomenklatur mit einem Gattungsnamen und einem Artnamen (Epitheton) (ebenso in Regel 12a festgelegt). Der korrekte Name eines Taxons beruht auf der gültigen Veröffentlichung inklusive Beschreibung, der Legitimität des Taxons und der Reihenfolge (Priorität) bei der Veröffentlichung (ebenso in Regel 23a – 23b festgelegt). Jedes Phylum oder Taxon eines niederen Rangs kann nur einen korrekten Namen tragen, im Regelfall den Namen, der als erstes den Regeln des Codes entsprechend veröffentlicht wurde.[3]
Die konkreten Regeln für den Prokaryotischen Code sind aus den „Allgemeine Betrachtungen“ und den „Prinzipien“ abgeleitet und in neun Abschnitte gegliedert.[3]
Regeln 1a, 1b, 2, 3, 4 beinhalten unter anderem: Die aktuelle Revision des ICNP ersetzt alle zuvor gültigen Revisionen und gilt ab dem Zeitpunkt der Online-Veröffentlichung. Die Regeln gelten rückwirkend, sofern nicht anders angegeben.
Die 2022 Revision beinhaltet einen Anhang (Appendix) in 13 Teilen.[3]
In Anhang 1 werden die in der Biologie für die Benennung von Organismen und Viren verwendeten Internationalen Codes aufgeführt. Anhang 2 verweist auf die Approved Lists of Bacterial Names, während in Anhang 3 mit Hinweis auf die Quellen am Ende des Dokuments Publikationen genannt werden, die als wichtige Referenzen für die Namen von Prokaryoten, Algen, Protozoen, Pilze und Viren gelten. Die Listen mit abgelehnten oder erhaltenen Namen (vergleiche Abschnitt 8 der Regeln) finden sich in Anhang 4, inklusive der Opinion no., also der Nummer der Entscheidung der Judicial Commission, gefolgt von einer Übersicht über alle Entscheidungen, die bis zur aktuellen Revision veröffentlicht wurden (bis Nr. 122) mit der Überschrift Opinions relating to the Nomenclature of Prokaryotes. Anhang 6 verweist auf die Quellen (allesamt im IJSEM veröffentlicht), in denen Minimalstandards zur Beschreibung als Empfehlung zu finden sind. Wenn Mikrobiologen einen neuen Namen für ein Taxon vorschlagen möchten, beispielsweise in einer Erstbeschreibung, finden sie im Anhang 7 Tipps mit Nennung der entsprechenden Regeln des ICNP. Im Anhang 8 ist die Vorgehensweise beschrieben, wie eine „Bitte um Stellungnahme“ (Request for an Opinion) an die Judicial Commission erfolgen sollte. Dies wurde 2023 mit der im IJSEM veröffentlichten „Richtlinie zur Interpretation des ICNP“ konkreter beschrieben.[7]
Dieser Anhang mit dem Titel Advice on the Formation of Names an Orthography („Ratschläge für die Bildung von Namen und für die Orthographie“) gibt ausführliche Hinweise zur korrekten Bildung von „verbundenen Namen“ (compound names), wie sie bei Prokaryoten häufig zu finden sind, beispielsweise Corynebacterium, zusammengesetzt aus dem altgriechischen Bestandteil korynê für „Keule“ und dem neulateinischen Bestandteil bacterium für „Bakterium“. Weiterhin wird das grammatische Geschlecht eines Gattungsnamens erklärt, welches sich auf „verbundene Namen“ und auch auf das Epitheton auswirkt.
Durch die Verwendung von Personennamen werden häufig Naturwissenschaftler oder Ärzte geehrt, die sich um die Mikrobiologie verdient gemacht haben. Je nachdem, auf welchem Buchstaben der Personenname endet, werden die Gattungsnamen durch unterschiedliche Suffixe gebildet:
Weitere Hinweise gibt es für Namen, die sich auf einen geografische Ort beziehen oder für Namen von Prokaryoten, die mit anderen Organismen in einer Biozönose oder Symbiose leben, beispielsweise Actinomyces bovis, eine Actinomyces-Art, die bei Rindern zu finden ist oder Helicobacter equorum, eine aus dem Kot von Pferden isolierte Helicobacter-Art. Obwohl Regel 6 die Verwendung der Wörter aus anderen Sprachen als Latein oder Altgriechisch ablehnt, gibt es Ratschläge, falls diese in Namen verwendet werden, z. B. im Gattungsnamen Alkalibacillus, basierend auf dem arabischen Wort al-qalyy für „Pottasche“. Falls ein Name nach einem chemischen Element oder einer chemischen Verbindung gebildet werden soll, finden sich hierfür Erklärungen, beispielsweise für Thioalkalivibrio nitratis, wobei sich das Epitheton auf Nitrat bezieht, während der Bestandteil Thio- das latinisierte altgriechische Wort für Schwefel ist. Zuletzt gibt es Ratschläge für die Verwendung von „willkürlichen“ Namen (Arbitrary names), die beispielsweise aus der Vokalisierung einer Abkürzung oder eines Akronyms stammen, wie im Gattungsnamen Cedecea, benannt nach CDC (den Centers for Disease Control and Prevention).
Taxa unterhalb der Rangstufe Subspezies werden nicht durch den ICNP erfasst, allerdings gibt Anhang 10 mit dem Titel Infrasubspecific Subdivisions (in etwa „Aufteilung unterhalb der Subspezies“) Empfehlungen dazu, vergleiche Abschnitt 2 der Regeln. In Anhang 11 wird vorgeschlagen, den taxonomischen Status Candidatus zu verwenden, um prokaryotische Taxa zu beschreiben, für die mehr als nur eine Nukleinsäuresequenz vorhanden ist, für die aber (noch) nicht die weiteren Anforderungen des Code erfüllt sind. Es werden Hinweise gegeben, welche Informationen eine Beschreibung beinhalten soll. In Anhang 12 werden die Preisträger des van Niel International Prize ab 2014 aufgeführt, da die 2022 Revision an manchen Stellen gekürzt wurde, wird hier auf die 2008 Revision verwiesen.[2] Gleiches gilt für die Zusammenfassungen (minutes of the meetings) der Internationalen Kongresse für Mikrobiologie der International Union of Microbiological Societies, die später in International Congress of Bacteriology and Applied Microbiology umbenannt wurden in Anhang 13. Hier wird ebenfalls auf die umfangreiche Darstellung in der 2008 Revision verwiesen.
Eng verbunden mit dem Bakteriologischen Code ist eine Liste über anerkannte Bakteriennamen. 1973 wurde auf einer Sitzung der Judicial Commission of the International Committee on Systematic Bacteriology (engl. für „Beschlussfassungsausschuss der Internationalen Kommission für Systematische Bakteriologie“, diese wurde später in International Committee on Systematics of Prokaryotes, ICSP umbenannt) darüber beraten, wie der Bakteriologische Code überarbeitet werden könne, um mit einer bereinigten Liste einen Neuanfang zu versuchen. Zum damaligen Zeitpunkt waren etwa 30.000 Namen in der Literatur veröffentlicht, aber bei vielen war keine eindeutige Zuordnung zu einer Bakterienart möglich. Es wurde vereinbart, dass ab dem 1. Januar 1976 Bakteriennamen im International Journal of Systematic Bacteriology (IJSB) veröffentlicht werden müssen. Das IJSB ist der Vorläufer des International Journal of Systematic and Evolutionary Microbiology (IJSEM, engl. für „Internationale Zeitschrift für systematische und evolutionäre Mikrobiologie“), in dem aktuell neu entdeckte Prokaryotentaxa beschrieben werden. Bis 1980 wurden die im IJSB veröffentlichten Taxa gesammelt und diese Liste mit klar definierten, älteren Bezeichnungen, die sich häufig auf pathogene Bakterien bezogen, ergänzt. Maßgeblich am Konzept dieser Liste waren Victor B. D. Skerman und Peter H. A. Sneath beteiligt, die auch die Mitherausgeber sind.[5]
Auf dem Code basierend wurden die Approved Lists of Bacterial Names (engl. für „anerkannte Listen der Bakteriennamen“) herausgegeben, die erste Auflage ist von 1980.[12] In der Erstauflage sind etwa 2.300 Bakteriennamen enthalten.[1] Eine zweite Auflage ist 1989 erschienen und im Internet einsehbar.[13] Die seit 1989 veränderten oder neu hinzugefügten Bakteriennamen bzw. mittlerweile die Namen von Prokaryoten, die dem Prokaryotischen Code ICNP entsprechen, werden als Fachartikel im IJSEM oder anderen Fachzeitschriften veröffentlicht. In regelmäßigen Abständen erscheinen im IJSEM Zusammenfassungen, mit denen der Bakterienname als validly published name (gültig veröffentlichter Name) gilt, siehe Abschnitt 5 der Regeln. Die jeweilige Zusammenfassung trägt den Namen Validation List no. … (engl. für „Validierungsliste Nr. …“ oder „Bestätigungsliste Nr. …“) und ist ebenfalls im Internet abrufbar. Ziel dieser Listen ist es, die nach dem Code gültigen Bakteriennamen zusammenzufassen, so lange es keine komplett überarbeiteten Approved Lists of Bacterial Names gibt. Mit Stand März 2024 ist die aktuelle Ausgabe die Validation List no. 216.[14]
Eine zuverlässige Quelle ist die Datenbank List of Prokaryotic names with Standing in Nomenclature (engl. für „Liste der prokaryotischen Namen, die der Nomenklatur entsprechen“, als LPSN abgekürzt), die von 1997 bis 2013 von Jean P. Euzéby herausgegeben wurde.[15] Ab Juli 2013 wurde diese Datenbank von Aidan C. Parte weitergeführt.[16] Die Datenbank wurde 2019 von der Deutschen Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen (DSMZ) erworben und im Februar 2020 neu gestartet, dabei wurde das Akronym LPSN beibehalten.[17] Auch das National Center for Biotechnology Information (NCBI) führt eine Taxonomie-Datenbank mit dem Namen Taxonomy Browser.[18]
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