Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg
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Die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 ist die gültige Verfassung des Landes Freie und Hansestadt Hamburg. Sie bildet als Landesverfassung die staatsrechtliche Grundlage für den deutschen Stadtstaat. Sie trat am 1. Juli 1952 in Kraft und ersetzte die Vorläufige Verfassung der Hansestadt Hamburg vom 15. Mai 1946. Die Verfassung beruht in ihren Grundzügen auf der ursprünglichen Fassung von 1952, wurde jedoch seitdem mehrmals geändert. Die aktuelle Fassung ergibt sich aus der letzten Änderung vom 2. Oktober 2019 (HmbGVBl. S. 333).
Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten | |
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Titel: | Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg |
Kurztitel: | Hamburgische Verfassung |
Früherer Titel: | Vorläufige Verfassung der Hansestadt Hamburg |
Abkürzung: | HmbVerf |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Freie und Hansestadt Hamburg |
Rechtsmaterie: | Verfassungsrecht |
Fundstellennachweis: | BS Hbg I 100-a |
Ursprüngliche Fassung vom: | 15. Mai 1946 (HmbGVBl. S. 51) |
Inkrafttreten am: | 15. Mai 1946 |
Letzte Neufassung vom: | 6. Juni 1952 (HmbGVBl. S. 117) |
Inkrafttreten der Neufassung am: |
1. Juli 1952 |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 ÄndG vom 8. Juli 2009 (HmbGVBl. S. 221) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
15. Juli 2009 (Art. 54 Satz 1 HmbVerf) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
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