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deutscher katholischer Theologe, Dogmatiker Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Michael Raphael Schmaus (* 17. Juli 1897 in Oberbaar, Bayern; † 8. Dezember 1993 in Gauting, Oberbayern) war ein deutscher katholischer Priester und Hochschullehrer (Theologie und Dogmatik). Er wird zu den bedeutendsten deutschen Theologen des 20. Jahrhunderts gerechnet. Vor allem mit seiner einflussreichen Katholischen Dogmatik wandte Schmaus sich von der bisherigen Neuscholastik ab und entwickelte ein biblisch, geschichtlich und personal ausgerichtetes Verständnis, das dem II. Vaticanum und einer ökumenischen Öffnung der Konfessionen entsprach.
Michael Schmaus wuchs in der Familie eines Landwirts auf. Er studierte nach dem Abitur in Rosenheim katholische Theologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München und wurde 1924 bei Martin Grabmann zum Dr. theol. promoviert. 1922 empfing er die Priesterweihe, die Primiz feierte er am 16. Juli 1922 in seinem Geburtsort Oberbaar. Nach Lehraufträgen an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising, am dortigen Priesterseminar und an der Universität München war er Professor für Dogmatik am deutschsprachigen Teil der Karls-Universität Prag (1928–1933) und ab 1933 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Von 1946 bis zu seiner Emeritierung 1965 war er ordentlicher Professor für katholische Dogmatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Zu seinen Schülern gehörten Joseph Ratzinger – der spätere Papst Benedikt XVI., mit dem er sich im Zusammenhang mit dessen Habilitationsschrift zur Fundamentaltheologie „Das Offenbarungsverständnis und die Geschichtstheologie Bonaventuras“ bei Gottlieb Söhngen zerstritt –, Gerhard Boß, Josef Finkenzeller, Elisabeth Gössmann, Richard Heinzmann, Stephan Otto, Uta Ranke-Heinemann und Kardinal Leo Scheffczyk. Von 1951 bis 1952 war Schmaus Rektor der LMU München.
Schmaus nahm als Peritus am Zweiten Vatikanischen Konzil teil.
Er war Mitglied bei katholischen Studentenverbindungen des Kartellverbands katholischer deutscher Studentenvereine (KV), u. a. bei KSStV Alemannia München und KStV Askania-Burgundia Berlin,[1] und Ehrenmitglied bei der KBStV Rhaetia München sowie den Katholischen Deutschen Studentenverbindungen Aenania München und Trifels München, jeweils im CV. Zudem war er 1929 Gründungsmitglied der katholischen Studentenverbindung Unitas Prag und trat 1933 der Unitas Sugambria in Münster bei[2].
Er starb im Alter von 96 Jahren.
Schmaus wurde auf dem Waldfriedhof in München beigesetzt (Grab 142a).
Schmaus erneuerte die katholische Dogmatik maßgeblich durch die allgemeinverständliche Sprache seiner Werke und die konsequente Ausrichtung seiner Theologie an der Heiligen Schrift und den Werken der Kirchenväter. Seine umfassende, sechsmal aufgelegte Katholische Dogmatik war zu seiner Zeit ein Standardwerk von herausragender Bedeutung. Seine Bücher und Schriften wurden in zahlreiche Sprachen übersetzt.
1955 war Schmaus Gründer der Münchener Theologischen Zeitschrift. Ein Jahr vorher gründete er das Martin-Grabmann-Forschungsinstituts zur Erforschung der mittelalterlichen Theologie und Philosophie.
Seine Privatbibliothek wurde 2007 der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) übergeben.
Über Verbindungspunkte zur nationalsozialistischen Ideologie äußerte sich Schmaus 1934 in seinen Begegnungen zwischen katholischem Christentum und nationalsozialistischer Weltanschauung folgendermaßen: „Die Tafeln des nationalsozialistischen Sollens und die der katholischen Imperative weisen in dieselbe Wegrichtung.“[3] In seinem 1941 erschienenen Werk Katholische Dogmatik bezeichnete er „die Juden“ als „Knechte der Sünde“, wofür sie „keinerlei Empfinden“ hätten, und als „Kinder, Knechte des Teufels“.[4]
Nach seinem Wechsel nach München wurde Schmaus im November 1946 wegen seiner vormaligen Zugehörigkeit zu NS-Organisationen als Professor der Universität verwiesen. Ein Spruchkammerverfahren reihte ihn zunächst in die Gruppe der „Mitläufer“, die Berufungsverhandlung als „Nichtbetroffener“ ein. Erst nachdem der Kassationshof im Bayerischen Staatsministerium diese Eingruppierung Mitte Oktober 1947 bestätigt hatte, konnte Schmaus an die Universität zurückkehren.[5]
Er sah als Zweitgutachter der im Frühjahr 1956 vorgelegten 700 seitigen Habilitationsschrift von Joseph Ratzinger im Untersachied zu Ratzingers akademischem Lehrer Gottlieb Söhngen erhebliche Mängel, da sie seinem eigenen Verständnis von Offenbarung widersprach.[6] Die Arbeit wurde von der Fakultät nicht abgelehnt, sondern zur Verbesserung zurückgegeben. Da Schmaus in seinem ersten Gutachten den letzten Teil der Schrift über die Geschichtstheologie Bonaventuras nicht beanstandet hatte, legte Ratzinger im Oktober 1956 diesen als neues Werk vor. Schmaus bewertete es im 2. Gutachten als ein eigenständiges neues Werk und als „eine ausgereifte Untersuchung“.[7][8] Ratzinger verstand Offenbarung als „Akt und Ereignis der sich selbst verschenkenden Liebe Gottes, der von sich aus die Beziehung zum Menschen sucht und ihm in seiner Freiheit unendlich viel zutraut.“ Dogmatik sein für Ratzinger nach Manuel Schlögl nicht in erster Linie objektiver Lehrinhalt gewesen, ein Verständnis, das Schmaus in seinem Gutachten hervorgehoben habe, sondern existenzieller Nachvollzug der Begegnung mit Jesus Christus. Dieses Verständnis wurde durch das Vatikanum II in der Offenbarungskonstitution „Dei Verbum“ maßgeblich. Nach Ratzingers Auffassung, so Schlögl, gehörte „das verstehende Subjekt“ wesentlich zur Offenbarung hinzu, während Schmaus in seiner Dogmatik den übernatürlichen Charakter und lehrhaften Inhalt der göttlichen Offenbarung betont habe.[9][10]
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