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Die Liste der Kulturdenkmale im Landkreis Gotha listet die Kulturdenkmale im Landkreis Gotha auf, sortiert nach den einzelnen Gemeinden. Die Angaben in den einzelnen Listen ersetzen nicht eine rechtsverbindliche Auskunft der zuständigen Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1] Alle von der Behörde veröffentlichten Listen und sogar das Denkmalbuch selbst ist lediglich nachrichtlich. Das ist im ThürDSchG § 4 Absatz (1) festgelegt.
Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Nach ThürDSchG § 5 Absatz (3), hat jeder das Recht der Einsicht in die Denkmalliste bei den Denkmalschutzbehörden. Die Behörden sind zur Gewährung der Einsicht verpflichtet. Eine vollständige Veröffentlichung des Denkmalbuches oder der Auszüge der unteren Denkmalschutzbehörden ist nach ThürDSchG nicht vorgeschrieben. Verschiedene Gemeinden oder untere Denkmalschutzbehörden haben bei Auskunft (ist keine Einsicht) auch datenschutzrechtliche Bedenken, obwohl es bei den Kulturdenkmalen keinen Datenschutz gibt, wenn sie aus bis zu 2 m Höhe aus dem öffentlichen Verkehrsraum abgelichtet werden. Daher ist nur die Einsicht in die Liste der Denkmalschutzbehörde oder in das Denkmalbuch verlässlich. Aber selbst die Eintragungen im Denkmalbuch sind lediglich nachrichtlich.