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kultureller Wert, der Bestand hat und bewahrt wird Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Kulturdenkmal ist laut Duden ein Objekt oder Werk, „das als Zeugnis einer Kultur gilt und von [künstlerischem und] historischem Wert ist“.[1] Kulturdenkmale gelten als das Gedächtnis eines Gemeinwesens. Die weltweit wertvollsten Kulturdenkmäler zählen zum UNESCO-Welterbe.
Der Duden definiert Denkmal – soweit damit nicht ein zum Zweck des Gedenkens geschaffenes Denkmal oder ein Naturdenkmal gemeint ist – als ein „erhaltenes [Kunst]werk, das für eine frühere Kultur Zeugnis ablegt“.[2] Der Begriff Denkmal ist etwas allgemeiner, weil hier nicht unbedingt ein hoher Wert gegeben ist. Tatsächlich werden Kulturdenkmal und Denkmal aber weitgehend als gleichbedeutende Begriffe (Synonyme) verwendet. Weitere eng verwandte Begriffe sind Kulturerbe und Kulturgut.
Der historische, gegebenenfalls auch künstlerische Wert – der Denkmalwert – und öffentliches Interesse führen in der Regel dazu, dass das Objekt amtlich unter Denkmalschutz gestellt wird. Die Denkmalpflege kümmert sich um die Erhaltung von Denkmalen.
Neben dem nationalen Denkmalschutz versuchen Organisationen wie die UNESCO und Blue Shield International Kulturdenkmale zu schützen. In Kriegen sind Kulturdenkmale besonders gefährdet. Schon in der Antike wurden in Kriegen beispielsweise Tempel des Feindes oft gezielt zerstört.
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts fanden sich private Altertumsvereine zusammen, die sich das Ziel der „Aufsuchung, Erhaltung, Erläuterung und Abbildung historisch oder künstlerisch wichtiger Denkmäler der vaterländischen Vorzeit“ gaben, beispielsweise der 1825 im Königreich Sachsen gegründete Königlich sächsische Verein zur Erforschung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer[3] (siehe auch Entwicklung des Denkmalschutzes in Sachsen).
Der Begriff der (vaterländischen) Alterthümer wurde im Zuge der in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erfolgenden Inventarisation aufgeteilt. Die beauftragten Inventare der Bau- und Kunstdenkmäler[4] unterschieden zwischen den bewahrenswerten Bauwerken (Baudenkmale wie Kirchen, Schlösser, Herrenhäuser) und den bewahrenswerten Kunstschätzen und künstlerischen Denkmalen (Kunstdenkmale wie Kirchenausstattungen, Statuen und Reiterdenkmäler). Diese Aufteilung war nicht verpflichtend. Noch im Jahr 1900 beauftragte der erste Tag für Denkmalpflege den Kunsthistoriker Georg Dehio mit der Aufgabe, ein deutschlandweites Handbuch aller schützenswerten Objekte zu erstellen, das Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler.[5]
Im Jahr 1902 wurde im Großherzogtum Hessen mit dem Gesetz, den Denkmalschutz betreffend das erste deutsche kodifizierte Denkmalschutzgesetz erlassen. Neben den Abschnitten, die sich mit Denkmälern und Baudenkmälern im Besitz von Privatpersonen befassen, führt es auch den Begriff der Naturdenkmäler ein. Im Jahr 1919 beschrieb die Weimarer Verfassung Umfang und Aufteilung des Denkmalschutzes folgendermaßen: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates.“[6]
Der Begriff des Kulturdenkmals taucht erst später auf, so im Langtitel des 1934 verabschiedeten, zur Weimarer Zeit ab 1926 entstandenen sächsischen Heimatschutzgesetzes: Gesetz zum Schutze von Kunst-, Kultur- und Naturdenkmalen, womit Kulturdenkmal wohl den Begriffsumfang des Denkmals der Geschichte aus der Weimarer Verfassung annahm.
Die DDR verankerte 1952 mit der republikweiten Verordnung zur Erhaltung und Pflege der nationalen Kulturdenkmale den Begriff der Kulturdenkmale, schaffte ihn jedoch bereits 1961 mit der Verordnung über die Pflege und den Schutz der Denkmale wieder ab, da diese nach dem Mauerbau auf einem anderen Nationalkulturbegriff basierte (siehe auch Denkmalschutz in der DDR).
In den Denkmalschutzgesetzen von zehn deutschen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) wird der Begriff „Kulturdenkmal“ verwendet, in den Denkmalschutzgesetzen der anderen sechs Bundesländer (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen) der Begriff „Denkmal“.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz verwendet etwa zur Hälfte den Begriff „Kulturdenkmal“, zur Hälfte „Denkmal“.[7]
Im österreichischen Denkmalschutzgesetz wird der Begriff Denkmal verwendet. In Albanien gibt es Kulturdenkmale (monumente kulturore), in Tschechien Nationale Kulturdenkmale (národní kulturní památka).
In der Schriftenreihe Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland werden vier Kategorien von Denkmalen unterschieden:
In Deutschland sind die Bundesländer für die Kultur zuständig (Kulturhoheit der Länder). Jedes der 16 Bundesländer hat sein eigenes Denkmalschutzgesetz, in dem der Begriff Kulturdenkmal bzw. Denkmal genauer definiert wird. Dabei gibt es Unterschiede, beispielsweise im Hessischen Denkmalschutzgesetz die Besonderheit, dass Fossilien, obwohl es Naturdenkmäler sind, zu den Bodendenkmälern gerechnet und deshalb mitbehandelt werden. Die nachfolgende Tabelle stellt in der rechten Spalte dar, in welche Kategorien Denkmale jeweils eingeteilt werden. In Baden-Württemberg wird keine solche Unterteilung vorgenommen.
Land | Gesetz | Innere Aufteilung |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale | Eingetragen im Denkmalbuch Art.12-Baudenkmal |
Berlin | Denkmalschutzgesetz Berlin | |
Bremen | Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler |
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Hamburg | Denkmalschutzgesetz |
|
Hessen | Hessisches Denkmalschutzgesetz |
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Mecklenburg-Vorpommern | Denkmalschutzgesetz (Mecklenburg-Vorpommern) |
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Niedersachsen | Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz |
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Rheinland-Pfalz | Landesgesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler |
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Saarland | Saarländisches Denkmalschutzgesetz |
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Sachsen | Sächsisches Denkmalschutzgesetz |
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Sachsen-Anhalt | Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt |
|
Schleswig-Holstein | Gesetz zum Schutz der Denkmale |
|
Thüringen | Thüringer Denkmalschutzgesetz |
|
Nach Zählung des Nationalkomitees für Denkmalschutz Anfang 2008 hat es 748.105 Baudenkmale sowie 565.696 Bodendenkmale gegeben.[8] Genaue Zahlen können jedoch nicht angegeben werden, da nach den unterschiedlichen Gesetzen der deutschen Bundesländer Objekte durchaus Denkmale sein können, auch wenn sie nicht als solche erfasst wurden. Im Jahr 2013 wurde berichtet, dass Fachleute die Zahl der Kulturdenkmäler in Deutschland auf rund 1,3 Millionen schätzen.[9]
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