Haftung (Recht)
rechtliches Einstehenmüssen für einen Schaden, Mangel ö. ä. / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.
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