Bundesbeamter (Deutschland)
Staatsbeamter im Bundesdienst / aus Wikipedia, der freien encyclopedia
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Bundesbeamter ist, wer als deutscher Beamter zum Bund oder einer bundesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts (Dienstherrn), in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis) steht (§ 4 BBG i. V. m. § 2 BBG). Sie sind Staatsbeamte.