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Das Amt Königstein (zeitweise auch Oberamt Königstein oder Amtsvogtei Königstein) mit Amtssitz in Königstein im Taunus war ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk in Kurmainzer und Nassau-Usingen im Heiligen Römischen Reich, sowie von 1806 bis 1866 ein herzoglich nassauisches Amt. Die Ämter hatten neben Verwaltungsaufgaben auch die Niedere Gerichtsbarkeit inne bzw. dienten später als erstinstanzliches Gericht. An ihrer Spitze stand ein vom jeweiligen Herrscher eingesetzter Amtmann.
Nachdem Graf Christoph zu Stolberg, der letzte Graf von Königstein 1578 das Amt Rodheim an den Grafen von Hanau verkauft hatte, wurde die Grafschaft Königstein 1581 in die kurmainzischen Ämter Eppstein, Königstein und Oberursel aufgeteilt.
Ein anderer Teil der Grafschaft, das Amt Neuenhain fiel 1581 an Kurpfalz. Die dazugehörigen Dörfer Neuenhain, Altenhain und Schneidhain blieben bis 1650 Teil von Kurpfalz und wurden 1650 im Rahmen eines Gebietstausch, des Bergsträßer Rezesses, an Kurmainz gegeben und wurden so Teil des Amtes Königstein.
Am 7. Januar 1632 erklärte der schwedische König Gustav Adolf in Mainz (das Gebiet des Oberamtes war in der Hand schwedischer Truppen) die Rückgabe des Oberamtes Königstein an Graf Heinrich Vollrath zu Stolberg. Nachdem sich das Kriegsglück wendete, musste Stolberg die Verwaltung des Amtes am 21. September 1635 wieder Mainz übertragen.
1781 wurde das Oberamt Königstein mit dem Oberamt Höchst-Hofheim zum Oberamt Höchst-Königstein zusammengelegt. Oberamtssitz wurde Höchst am Main[1], seit 1928 Stadtteil von Frankfurt am Main.
In Königstein verblieb die Amtsvogtei Königstein als nachgelagerte Behörde. Die Amtsvogtei Königstein umfasste:[2] Königstein; das Kirchspiel Neuenhain mit den Orten Neuenhain, Altenhain und Schneidhain; das Kirchspiel Oberhöchstadt mit den Orten Oberhöchstadt und Schönberg; das Kirchspiel Schwalbach mit den Orten Schwalbach und Mammolshain; sowie Glashütten und Kirdorf das aber 1803 an Hessen-Homburg abgetreten wurde. Daneben unterstanden dem Oberamt die Amtsvogtei Eppstein, die Stadt- und Amtsvogtei Höchst, und die Stadt- und Amtsvogtei Oberursel.[3]
Als Nassau-Usingen infolge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 durch Kurmainzer Gebiete, für durch die Napoleonische Kriege verlorenen Gebiete, entschädigt wurde, erhielt es unter anderem die Amtsvogtei Königstein in dem oben genannten Umfang. Das Amt Königstein unterstand anfangs der Regierung zu Wiesbaden. Die Ebene der Ämter blieb zunächst unverändert und entsprach der Einteilung der Vorgängerterritorien.
Im Jahr 1806 entstand unter Druck Napoleons der Rheinbund und besiegelte das Ende des Heiligen Römischen Reiches. Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg traten dem Rheinbund bei. Im Gegenzug dafür erhielt Friedrich August, der Älteste des Hauses Nassau, den Titel eines souveränen Herzogs von Nassau. Die beiden Herrscher entschieden, die beiden Territorien unter dem gemeinsamen Namen Herzogtum Nassau zusammenzulegen.
Das Herzogtum bestand anfangs aus 63 Ämtern. 1806 bis 1809 wurde eine erste Konsolidierung der mittleren Verwaltungsebene vorgenommen die jetzt aus dem Regierungsbezirk Wiesbaden (mit dem Amt Kronberg) und den Regierungsbezirken Ehrenbreitstein und Weilburg bestand. Auf Ebene der Ämter erfolgten bis 1816 eine Reihe von Zusammenlegungen. Mit herzoglichem Edikt vom 16. Juli 1810 wurde dem Amt Königstein per 1. Januar 1811 das ehemalige Amt Eppstein mit den Orten Eppstein, Schloßborn, Ehlhalten, Eppenhain, Ruppertshain, Fischbach, Hornau, Kelkheim, Oberjosbach, Niederjosbach, Vockenhausen und Bremthal angegliedert. Schwalbach, Mammolshain, Schönberg, Oberhöchstadt fielen an das Amt Oberursel, so dass aus dem bisherigen Amt Königstein noch die Orte Königstein, Neuenhain, Altenhain und Schneidhain und Glashütten verblieben. 1812 gab es noch 48 Ämter. Das Amt Kronberg wurde erweitert und gehörte danach zum Regierungsbezirk Wiesbaden und bestand danach aus den Kirchspielen Königstein, Neuenhain, Fischbach mit Fischbach, Eppenhain, Ruppertshain, Hornau und Kelkheim, Oberjosbach mit Oberjosbach, Niederjosbach, Vockenhausen und Bremthal, und Schlossborn mit Schloßborn und Ehlhalten.[2] Mit dem Edikt vom 12. Mai 1815 per 1. Juli 1815 das Amt Königstein erneut erweitert. Eingegliedert wurde das Amt Oberursel mit den Orten Oberursel, Stierstadt, Bommersheim, Weißkirchen, Kahlbach, Harheim, Kronberg, Niederhöchstadt, Eschborn, Falkenstein, Sulzbach, Soden und Heddernheim. Auch kamen die Orte Schwalbach, Mammolshain, Schönberg, Oberhöchstadt, die vor 5 Jahren an das Amt Oberursel abgegeben worden waren, wieder zurück. Im Gegenzug gab das Amt Königstein einige Orte wieder ab. So fielen Oberjosbach, Niederjosbach, Vockenhausen und Bremthal an das Amt Idstein.
Nach den Befreiungskriegen wurde Deutschland und damit auch Nassau abermals neu geordnet. Im Wiener Kongress wurden 1816 darüber hinaus umfangreiche Gebietstausche mit Preußen[4] und kleinere mit dem Kurfürstentum Hessen und dem Großherzogtum Hessen vereinbart. Danach war das Amt Königstein eines von 28 Ämtern im Herzogtum Nassau, die am 1. Juli 1816 zum Zwecke der lokalen Verwaltung geschaffen wurden.[5] An der Spitze des Amtes stand als örtlicher Statthalter des Herzogs ein Amtmann. Die mittlere Verwaltungsebene der Regierungen wurde abgeschafft. In den Jahren 1816 und 1817 erfolgten in rascher Folge noch kleinere Umstrukturierungen. Zum 1. Januar 1816 kam Kelkheim, Ehlhalten und Schloßborn zurück ins Amt Königstein und Eschborn, Harheim sowie Heddernheim wurden an das Amt Höchst abgegeben. Mit Edikt vom 17. Dezember 1816 übernahm das Amt Königstein vom Amt Wallau Eppstein und Lorsbach, gab Lorsbach 1817 jedoch wieder an das Amt Hochheim zurück.
Bis zum Ende des Herzogtums Nassau 1866 bestand das Amt Königstein jetzt aus:[2]
Der Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau 1822/23 gibt folgendes an:[6]
Im Jahr 1836 wurde das Amt Königstein wie folgt beschrieben:[7]
„Amt Königstein. Von den 59.748 Morgen des Amtes Königstein sind 229 Morgen Gebäudestellen, 515 Morgen Gärten, 21.713 Morgen Ackerland, 7.229 Morgen Wiesen, 10 Morgen Weiher, 24.793 Morgen Waldungen, 4.092 Morgen Dreschland und Waideplätze und 1.167 Morgen nicht besteuerte Liegenschaften. In den 2.158 Wohnhäusern leben 13.972 Menschen in 3.240 Familien, 1.841 sind Evangelische, 11.896 Katholiken und 235 Juden.
Königstein, unter 26° 7" Länge und 50° 10' 40" Breite, am nordöstlichen Fuße des 1.260 Fuß über dem Meere erhabenen Berges, auf welchem die Trümmer der ehemaligen Bergfeste Königstein liegen, offenes Städtchen mit 140 Häusern und 1.140 Einwohnern. Nordöstlich über Königstein, gegen den Altkönig hin, liegen auf einem Berge die schönen Trümmer der Burg Falkenstein.
Eppstein, 7⁄8 Meilen südwestlich von Königstein, Flecken mit einem Schlosse, 4 Mühlen und 683 Einwohnern.
Kronberg, Kronenburg, einst Askebrunnen, unter 26° 9' 40" Länge und 50° 10' 50" Breite, auf einer Anhöhe zwischen Obst- und Kastanienwäldern schön gelegenes, ummauertes Städtchen mit meistens winkligen Straßen, 166 Häusern und 1.780 Einwohnern. Schloß und Sauerbrunnen.
Ober-Ursel oder Oberursel, 600 Fuß über dem Meere am Urselbache, welcher Mühlen und Kupferhämmer treibt, in obstreicher Gegend, kleine ummauerte Stadt mit 280 Häusern und 2.160 Einwohnern.“
Der Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau. 1847 gibt folgendes an:[8]
Nach der Märzrevolution 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Reform trat zum 1. Juli 1849 in Kraft.[9] Für die Verwaltung wurden 10 Kreisämter gebildet, die Ämter als Justizämter (also Gerichte der ersten Instanz) weitergeführt. Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Königstein wurden vom Kreisamt Höchst wahrgenommen, die Rechtsprechung vom Justizamt Königstein. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die vorigen Ämter wiederhergestellt.[10]
Kurz vor der Annektierung durch Preußen gibt des Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau. 1866[11] folgendes an:
Amtsgemeinde | Fam- ilien | Ein- wohner |
---|---|---|
1) Königstein, Stadt und Amtssitz, das Schloß mit Anlagen, die Dammmühle, Obermühle, Walkmühle mit Oelmühle, die Oelmühle im Bildthale, eine Gerberei und Lohmühle, die Hofwiesenmühle, die Dr. Bingler'sche Wasserheilanstalt, eine Mahlmühle. | 391 | 1893 |
2) Altenhain, die Rothe- oder Bleidenauermühle. | 87 | 365 |
3) Bommersheim. | 184 | 758 |
4) Cronberg, Stadt, mit einem alten Schlosse, der Schaafhof, eine Mühle, die Badeanstalt zum Cronthal und die Dr. Küster'sche Brunnenund Badeanstalt. | 2095 | |
5) Ehlhalten. | 85 | 357 |
6) Eppenhain. | 47 | 186 |
7) Eppstein, Flecken, mit einem alten Schlosse, die Schwärzmühle, Obermühle, Wiesenmühle, große Herrn mühle, eine Oel- und eine Schneidmühle. | 174 | 808 |
8) Falkenstein, mit Schloßruine, Ober- und Untermühle. | 126 | 464 |
9) Fischbach, Hof Rüders und Hof Gimbach. | 135 | 635 |
10) Glashütten. | 65 | 275 |
11) Hornau, vormals von Gagernscher Hof, eine Mühle. | 153 | 609 |
12) Kahlbach, die Schlinkenmühle. | 123 | 576 |
13) Kelkheim, eine Mühle und eine Ziegelhütte. | 170 | 776 |
14) Mammolshain, Badhaus mit Restauration etc., eine Ziegelhütte. | 63 | 230 |
15) Neuenhain, Mineralbrunnen. | 186 | 728 |
16) Niederhöchstadt, eine Mühle, eine Backsteinbrennerei und ein Kalkofen. | 97 | 413 |
17) Oberhöchstadt, sechs Ziegelhütten und Kalköfen. | 175 | 844 |
18) Oberursel, Stadt, eine Wollspinnerei, die Fischer'sche, Raufenbarth'sche-, Wenzel'sche, Becker'sche, Wiemer'sche, Gerner'sche, Nicol’sche, Brenner'sche Mahlmühlen, Herrnmühle, kleine Mühle, Schleifmühle, Aumühle, Gattenhöfers Mühle, die Hattemar'sche Kunst-Walzmühle nebst Oelmühle, die Steinmühle nebst Holzschneidemühle und Hanfreibe, die Schaller'sche Mahl- und Oelmühle, die Kürtel'sche und Jamin'sche Lohmühle, die Probst'sche Walkmühle, eine Papiermühle, ein Kupferhammer, ein Kupferwalzweck, die Schucard'sche Eisendreherei und Fournirschneiderei, die Braß'sche Eisendreherei, eine Schneidmühle, die Bolongaro'sche Tabaksmühle, Eisenbahnstationsgebäude. | 712 | 3445 |
19) Ruppertshain. | 73 | 371 |
20) Schloßborn, die Hasen-, Bann-, und Neumühle | 155 | 624 |
21) Schneidhain, eine Mühle. | 39 | 195 |
22) Schönberg. | 52 | 202 |
23) Schwalbach, der vormals von Greiffenklau'sche Hof, zwei Ziegelhütten. | 160 | 789 |
24) Stierstadt, die Wiesenmühle und die Schreiber'sche Mühle. | 175 | 646 |
25) Weißkirchen, die Ober-, Unter- und Krebsmühle. | 136 | 547 |
Mit der Annexion Nassaus durch Preußen werden auch die Ämter in ihrer alten Form aufgelöst und durch Kreise ersetzt. Das Amt Königstein bildet 1867 gemeinsam mit dem Amt Usingen und dem Amt Homburg den Obertaunuskreis. Erst im Rahmen dieser Neuordnung werden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die Rechtsprechung in erster Instanz, die bisher durch das Amt vorgenommen wurde, wurden zunächst die richterlichen Beamte in den Ämtern zuständig und zum 1. September 1867 das Amtsgericht Königstein im Taunus gebildet.[12]
Aber auch nach der Kreisgründung bleibt die bisherige Amtsstruktur erhalten. Die Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 regelte, dass „die Amtsbezirke als engere Verwaltungsbezirke in ihrer bisherigen Begrenzung bestehen“ bleiben.[13] Die ehemaligen Ämter bilden die drei Bezirke des Kreises. Gemäß § 13 der Kreisverfassung entsendeten die Bezirke also die ehemaligen Ämter jeweils sechs Vertreter in den neuen Kreistag. Der Amtmann hatte die Aufsicht über die Ortspolizei und Organ des Landrates. Mit der Verwaltungsreform von 1885/1886 gehörten die Amtsstrukturen endgültig der Vergangenheit an.[14]
1849–1854 bestand das Amt nicht
Jedes Amt bildete ab 1818 einen eigenständigen Medizinalbezirk. In jedem Bezirk wurde durch die Verwaltung ein approbierter Arzt als Medizinalrat angestellt. Diese waren im Amt Königstein:
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