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Worttrennung:
- Straf·tat, Plural: Straf·ta·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtʁaːfˌtaːt]
- Hörbeispiele: Straftat (Info), Straftat (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Tat, die juristisch mit Strafe belegt ist, ungesetzliche Handlung, gesetzwidrige Handlung, kriminelle Handlung
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Substantivs Strafe und dem Substantiv Tat
Synonyme:
- [1] Delikt
Oberbegriffe:
- [1] Straffälligkeit, Tat
Unterbegriffe:
- [1] Gewaltstraftat, Sexualstraftat, Steuerstraftat, Verkehrsstraftat
- [1] Verbrechen, Vergehen
Beispiele:
- [1] Diebstahl ist eine Straftat.
- [1] Die Staatsanwaltschaft legte mir eine Straftat zur Last.
- [1] Die beiden Räuber begingen bereits mehrere Straftaten.
- [1] Die Strafe bemisst sich an der Schwere der Straftaten.
- [1] „Er spricht davon, wie eine Straftat einen Menschen verändert.“[1]
- [1] „So gesehen sind Straftaten dieser Art eine etwas exzentrischere Form von Unternehmertum und damit eine bewusste und freie Entscheidung.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] eine Straftat begehen, jemandem eine Straftat zur Last legen
Wortbildungen:
- Straftäter, Straftatbestand
Übersetzungen
[1] Recht: Tat, die juristisch mit Strafe belegt ist
- [1] Wikipedia-Artikel „Straftat“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Straftat“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Straftat“
- [1] The Free Dictionary „Straftat“
- [1] Duden online „Straftat“
- [1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Straftat“ auf wissen.de
- [1] wissen.de – Lexikon „Straftat“
- [*] Wahrig Synonymwörterbuch „Straftat“ auf wissen.de
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Straftat“
Quellen:
Martin Knobbe: Die lange Jagd nach dem Mörder. In: DER SPIEGEL. Nummer Heft 1, 2016, Seite 44-48, Zitat: Seite 48.
Vince Ebert: Machen Sie sich frei!. Sonst tut es keiner für Sie. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2011, ISBN 978-3-499-62651-7, Seite 94.