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Ortsteil von Feldatal Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Windhausen ist ein Ortsteil von Feldatal im mittelhessischen Vogelsbergkreis.
Windhausen Gemeinde Feldatal | |
---|---|
Koordinaten: | 50° 39′ N, 9° 12′ O |
Höhe: | 409 (386–417) m |
Fläche: | 11,14 km²[1] |
Einwohner: | 235 (30. Juni 2018)[2] |
Bevölkerungsdichte: | 21 Einwohner/km² |
Postleitzahl: | 36325 |
Vorwahl: | 06637 |
Windhausen liegt am Vogelsberg im Naturpark „Hoher Vogelsberg“, entlang der Rhein-Weser-Wasserscheide.[3] Durch den Ort führt die Landesstraße 3070.
Der archäologische Fund des Diadems von Windhausen lässt schon eine Besiedlung zur Bronzezeit vermuten. Die älteste schriftliche Erwähnung von Windhausen erfolgte im Jahr 1302, als der ortsansässige Niederadlige „Giso von Winthusen“ erwähnt wird.[4] In einer Urkunde von 1325 werden die Zehntverhältnisse des Dorfes geregelt.[5]
Der Ortsname wird in der Namensforschung als „dem Wind ausgesetzte Siedlung“ erklärt.[6] Er besitzt das gleiche Bestimmungswort wie der Hof Windhain.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Windhausen:
„Windhausen (L. Bez. Alsfeld) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg 2 3⁄4 St. von Alsfeld, hat 1 Kirche, 83 Häuser und 461 Einwohner, die alle evangelisch sind und die größtentheils zum Bauernstand gehören.“[7]
Am 31. Dezember 1971 wurden im Zuge der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbstständigen Gemeinden Ermenrod, Groß-Felda, Kestrich, Köddingen, Stumpertenrod, Windhausen und Zeilbach zur neuen Großgemeinde Feldatal zusammengeschlossen.[8]
Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Windhausen lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][9][10]
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Windhausen das Amt Ulrichstein zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Windhausen fiel in den Gerichtsbezirk des Landgerichts Alsfeld. Durch Verfügung des Großherzoglich Hessischen Ministerium des Innern und der Justiz wurde am 1. Dezember 1838 Windhausen an den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Ulrichstein abgetreten.[18]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Ulrichstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[19]
Im Jahre 1943 verlor das Amtsgericht Ulrichstein seine Selbständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichts Schotten.[20] Mit Wirkung zum 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Schotten[21], und Windhausen kam zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Alsfeld. Die übergeordneten Instanzen sind jetzt, das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
• 1791: | 385 Einwohner[13] |
• 1800: | 400 Einwohner[22] |
• 1806: | 425 Einwohner, 75 Häuser[15] |
• 1829: | 461 Einwohner, 83 Häuser[7] |
• 1867: | 365 Einwohner, 77 bewohnte Gebäude[23] |
• 1875: | 398 Einwohner, 78 bewohnte Gebäude[24] |
Windhausen: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2018 | ||||
---|---|---|---|---|
Jahr | Einwohner | |||
1791 | 385 | |||
1800 | 400 | |||
1806 | 425 | |||
1829 | 461 | |||
1834 | 467 | |||
1840 | 450 | |||
1846 | 457 | |||
1852 | 414 | |||
1858 | 419 | |||
1864 | 411 | |||
1871 | 402 | |||
1875 | 398 | |||
1885 | 407 | |||
1895 | 417 | |||
1905 | 400 | |||
1910 | 394 | |||
1925 | 391 | |||
1939 | 384 | |||
1946 | 584 | |||
1950 | 475 | |||
1956 | 391 | |||
1961 | 360 | |||
1967 | 369 | |||
1970 | 369 | |||
1980 | ? | |||
1990 | ? | |||
2000 | ? | |||
2011 | 249 | |||
2018 | 235 | |||
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1][2]; Zensus 2011[25] |
• 1829: | 461 evangelische (= 100 %) Einwohner[7] |
• 1961: | 325 evangelische (= 90,28 %) und 32 (= 8,89 %) katholische Einwohner[1] |
Das kulturelle Dorfleben prägen folgende Vereine:
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