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deutscher Ministerialbeamter und Experte für Bauplanungsrecht Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Willy Zinkahn (* 1908; † 1992) war ein deutscher Ministerialbeamter und Experte für Bauplanungsrecht.
Von 1927 bis 1934 studierte Zinkahn Rechtswissenschaften und absolvierte den juristischen Vorbereitungsdienst (1933 Promotion an der Universität Bonn). Nach verschiedenen Verwendungen in Justiz und Verwaltung, u. a. im Reichsarbeitsministerium folgten Kriegsdienst und Gefangenschaft (1942–1950). Ab 1950 war er im Bundesministerium für Wohnungsbau[1] tätig, seit 1969 als Abteilungsleiter mit der Amtsbezeichnung Ministerialdirektor. Zinkahn, der auch beruflich in Gesetzgebung und Verwaltungsvollzug mit dem Bauplanungsrecht befasst war, verfasste hierzu mehrere Werke, darunter einen Standardkommentar zum Baugesetzbuch. Zinkahn war auch Honorarprofessor an der Universität Bonn.[2]
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