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eingefangenes Wildtier Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Wildfang wurde ursprünglich allgemein die Jagd oder speziell das Einfangen eines Wildtieres bezeichnet, davon abgeleitet auch das eingefangene Wildtier. Diese Wortverwendungen sind auch heute noch in Gebrauch, teils mit abgewandelter Bedeutung.
Im übertragenen Sinn wird ein sehr lebhaftes Kind oder Mädchen oder auch ein sehr lebhaftes Tier als „Wildfang“ bezeichnet. Zu Mädchen mit jungenhaftem Verhalten siehe auch Tomboy.
Tätigkeiten
Wildtiere
„Wilde“ Kinder und Tiere
Ein Wildfang ist in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechtssprache eine Person ohne eigenen Leibherrn, die aus einer anderen Gegend zugezogen war und die deshalb Leibeigener des Ortsherrn wurde. Für ein regionales Beispiel siehe Wildfangrecht.
Wildfang stammt vom spätmittelhochdeutschen wiltvanc. Die genaue Bedeutungsentwicklung ist unklar. Schon im 15. Jahrhundert vermischt sich die Bezeichnung für das Wild mit dem Adjektiv wild für „freilebend, ungestüm, ungezähmt“ sowie die Tätigkeit fangen mit dem Substantiv Fang für „Beute“.
Aus den Angaben in verschiedenen alten Wörterbüchern[5][6][7][8] ist folgende Bedeutungsentwicklung ablesbar:
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