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Das Fürstentum Wied (bis 1784 Grafschaft Wied), benannt nach dem rechtsrheinischen Nebenfluss Wied, war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Bereich des Westerwaldes und des heutigen Landkreises Neuwied. Es bestand etwa von Anfang des 12. Jahrhunderts bis 1806 als kurpfälzisches Lehen sowie als reichsunmittelbare Herrschaft und von 1815 bis 1848 als Standesherrschaft innerhalb des Königreichs Preußen.

Schnelle Fakten Territorium im Heiligen Römischen Reich, Wappen ...

Territorium im Heiligen Römischen Reich
Fürstentum Wied
Wappen
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Karte
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Grafschaft Wied im Jahr 1371
Entstanden aus Engersgau
Herrschaftsform Grafschaft
seit 1784 Fürstentum
Herrscher/
Regierung
Graf, 1784 Linie Neuwied und 1791 Linie Runkel: Fürst
Heutige Region/en DE-RP, Teile auch in DE-HE
Reichstag Reichsfürstenrat: 2 Kuriatsstimmen auf der westf. Grafenbank für W.-Neuwied und -Runkel
1784/92: 2 Virilstimmen
Reichsmatrikel 4 Reiter, 12 Fußsoldaten, 48 Gulden (1522)
Reichskreis Niederrheinisch-Westfälisch
Hauptstädte/
Residenzen
Altwied, Neuwied, Runkel, Dierdorf
Dynastien Wied
1244: Isenburg-Braunsberg
1473: Runkel
Konfession/
Religionen
römisch-katholisch
seit 1556 reformiert
Sprache/n Deutsch
Aufgegangen in Herzogtum Nassau 1806,
1815 an Preußen (ab deren Gründung am 30. April 1815 als Teil des Großherzogtums Niederrhein, das 1822/1830 in der Rheinprovinz aufging); (bis 1848 Standesherrlicher Kreis innerhalb der Provinz)
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Ungefähre Ausdehnung der Grafschaft Wied im Jahr 1129

Im Laufe seiner Geschichte wurde das Territorium zwischen den verschiedenen Zweigen des wiedischen Fürstenhauses mehrfach geteilt und wiedervereinigt. Die Obergrafschaft Wied-Runkel lag um die Zentren Dierdorf und Runkel an der Lahn, die Residenz der Niedergrafschaft Wied-Neuwied war ursprünglich die Burg Altwied, von 1653 bis 1848 die Stadt Neuwied. Als Nachkommen eines ehemals regierenden Hauses gehört die bis heute bestehende Familie zum deutschen Hochadel.

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Geschichte

Ursprünge und erstes Grafenhaus bis 1244

Die Anfänge der Grafschaft Wied liegen im Dunkeln. Ihr Territorium wie auch das der späteren Grafschaft Sayn, die rechts- und linksrheinischen Gebiete der Kölner und Trierer Kurfürsten sowie die dort gelegenen Besitzungen des späteren Herzogtums Jülich, des Hauses Nassau und der Pfalzgrafen bei Rhein waren Bruchstücke der ehemals salischen und staufischen großen Pfalzgrafschaft („Palatia maior“), die ihrerseits aus dem fränkischen Lotharingien hervorgegangen war. Eine Grafschaft Wied als eigenständiges Territorium wird erst fassbar, als diese ursprüngliche Pfalzgrafschaft zerbrochen war. Sie galt aber stets als Lehen der Pfalzgrafen bei Rhein.

Altwied, erste Residenz
Burg Runkel, Residenz der Oberen Grafschaft

Als Begründer des Hauses Wied gilt Metfried, der Gaugraf im Engersgau war. Die Familie war nördlich der Lahn, aber auch linksrheinisch begütert.[1] Er und sein Bruder Richwin von Kempenich werden 1103 in einer Urkunde des Stiftes Münstermaifeld als Zeugen genannt. Im Jahr 1129 erscheint derselbe Metfried in einer Urkunde des Klosters St. Thomas in Andernach, diesmal unter der Bezeichnung „Meffridus de Widhe“. Dies ist der erste eindeutige Hinweis auf eine eigenständige Herrschaft dieses Namens. In ihr verband Metfried wahrscheinlich Eigenbesitz um die später Altwied genannte Burg, deren Bau in dieser Zeit begonnen worden sein dürfte, mit Herrschaftsrechten, mit denen ihn der Pfalzgraf belehnt hatte. Metfrieds Sohn Arnold (um 1098–1156) war Kanzler des staufischen König Konrads III. und Erzbischof von Köln, was die Bedeutung der Familie in dieser Zeit unterstreicht.[1] Nachfolger Metfrieds wurde sein Sohn Siegfried von Wied.

Graf Dietrich von Wied (1158–1200), ein Enkel Metfrieds, tritt in einer am 26. April 1158 in Sinzig ausgestellten Urkunde neben dem Pfalzgrafen Konrad als Zeuge in Erscheinung. Es wird nicht überliefert, dass der Pfalzgraf Dietrich von Wied belehnt hätte. In einer wiedischen Urkunde vom 25. Dezember 1190 dagegen trägt ihm der kölnische Erzbischof ein Lehen zu Olbrück im heutigen Kreis Ahrweiler auf. Den Söhnen des Grafen wird darin das Erbrecht an dem Lehen zugestanden, aus der Sorge vor einer möglichen Entfremdung nicht aber seiner Tochter Theodora, die den Grafen Bruno von Isenburg geheiratet hatte. Neben Olbrück vergab Erzköln im 13. Jahrhundert noch weitere kleine Gebiete im Bereich Koblenz (Bassenheim) und Neuwied (Heddesdorf) an die Grafen von Wied zu Lehen.[2]

Wahrscheinlich beerbte Georg von Wied (1197–1219) seinen Vater Dietrich. Er nahm am Fünften Kreuzzug teil und trat urkundlich öfter an der Seite der Grafen von Sayn und der Pfalzgrafen auf. Da er offenbar keine Erben hinterließ, erlangte sein Bruder Lothar (1219–1243) die Herrschaft. Auch er hinterließ offenbar keinen erbberechtigten Nachkommen. Da die übrigen Söhne und Töchter Dietrichs in den geistlichen Stand getreten waren, blieben nur Nachkommen seiner Töchter Theodora und Isalda als Erben der Grafschaft Wied übrig.

Vollends deutlich wird das Lehensverhältnis der Grafschaft Wied am 5. März 1243: An diesem Tag übertrug Lothar sein Lehen an Theodoras Söhne Bruno (II.) und Dietrich. Bereits 1238 hatte der Pfalzgraf Otto bei Rhein bestätigt, dass er nach Lothars Tod Bruno und Dietrich mit der Grafschaft Wied belehnen wolle. Die Urkunde besagt, der wiedische Graf befinde sich nunmehr dank der Großzügigkeit des Pfalzgrafen in der Pflicht eines Vasallen (Ledigmann). Mit Lothar starb 1244 das erste Grafenhaus aus, so dass die Hälfte der Herrschaft an die beiden Isenburger überging. Als Erben der anderen Hälfte treten die Herren von Eppstein auf, deren Anteil bereits 1306 an die Grafen von Virneburg verkauft wurde.

Genealogie der Grafen des Ersten Grafenhauses Wied 1126–1244

Weitere Informationen Amtszeit, Titel ...
AmtszeitTitelName
1129–1145GrafMetfried von Wied (Graf im Engersgau)
1145–1162GrafSiegfried von Wied
1162–1197GrafDietrich I. von Wied
1197–1219GrafGeorg von Wied
1219–1243GrafLothar von Wied
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Mit Lothar starb 1244 das erste Grafenhaus aus, so dass die Hälfte der Herrschaft an die beiden Isenburger überging. Als Erben der anderen Hälfte treten die Herren von Eppstein auf, deren Anteil bereits 1306 an die Grafen von Virneburg verkauft wurde. Da Lothar kinderlos blieb und nach dem Tod seiner Ehefrau um 1235 außer seinem Bruder Theoderich auch alle anderen Brüder ohne Nachkommen verstorben waren, blieben als Erben die Söhne seiner beiden Schwestern:

  • Theodora von Wied (urkundlich erwähnt zwischen 1182 und 1192) war verheiratet mit Bruno I. von Isenburg († 1210), der sich später Herr zu Braunsberg nannte; deren Söhne waren Bruno, Dietrich und Arnold.
  • Isalda von Wied († 1223) war verheiratet mit Gottfried I. von Eppstein (1189–1220); deren Söhne waren Gottfried, Gerhard und Siegfried.

Zweites Grafenhaus bis 1462

Als zweites Grafenhaus kann man somit die Nachkommen des Bruno (II.) von Isenburg bezeichnen, die Grafen von Wied-Isenburg, die von der Mitte des 13. bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts die Geschicke der Grafschaft lenkten. Der rechtliche Zustand als Lehen der Pfälzer Kurfürsten blieb auch für die nächsten Jahrhunderte erhalten. Daher bekannte Philipp von Isenburg im Jahr 1352 (25. August), dass er die Freiheit des Gerichts zu Bendorf von dem Pfalzgrafen Ruprecht erhalten hätte.

Neben dem Lehen der Kurpfälzer hatten die Grafen von Wied-Isenburg auch noch die im 13. Jahrhundert erhaltenen Gebiete vom Erzbistum Köln inne. Bruno III., der Sohn von Bruno II., bat 1265 den Kölner Erzbischof um Erlaubnis, diese Lehen veräußern zu dürfen. Die Veräußerung erfolgte jedoch nicht, da der Sohn Johann I. 1276 seinerseits von Erzbischof Siegfried von Westerburg die Erlaubnis erhielt, das Lehen für seine Ehefrau Agnes als Leibzucht zu verwenden. Die letzten nachweisbaren Kölner Lehnbestätigungen erhielt der Enkel von Bruno II., Wilhelm I., von den Kölner Erzbischöfen Elekt Adolf II. 1363 und von Friedrich III. 1372.[3]

Da Wilhelm II. von Wied-Braunsberg-Isenburg 1462 ohne männlichen Erben starb, fiel die Grafschaft an Dietrich IV. von Runkel, der mit einer Nichte Wilhelms, Anastasia von Wied-Isenburg, verheiratet war. Schon 1460 jedenfalls belehnte Pfalzgraf Friedrich I. Friedrich von Runkel, den ältesten Sohn Dietrichs, „aus besonderer Gnade für seine geleisteten treuen Dienste“ mit der halben Grafschaft Wied. Dieser Graf erhielt dann 1473 aus der Hand des Pfalzgrafen als Lehen sogar die ganze wiedische Grafschaft. 1477, nachdem Pfalzgraf Philipp die Regierung übernommen hatte, wiederholte er diese Belehnung der ganzen Grafschaft Wied an Friedrich IV. von Wied-Runkel.

Genealogie der Grafen des Zeiten Grafenhauses Wied 1244–1462

ausgehend von Theodora von Wied und ihrem Ehemann Bruno I. Isenburg-Braunsberg

Weitere Informationen Amtszeit, Titel ...
regierende Grafen Isenburg-Braunberg-Wied 1244–1383
AmtszeitTitelNameAnteil an der Grafschaft Wied
1244–1255GrafBruno II. von Isenburg-Braunsberg-Wied⚭ 1174 Theodora von Wied
– je zu einem Viertel
1255–1278GrafBruno III. von Isenburg-Braunsberg-Wied– zu einem Viertel
1278–1327GrafJohann I. von Isenburg-Braunsberg-Wiedgemeinsam mit Bruno IV.
– zu einem Viertel
1319–1325GrafBruno IV. von Wiederbte je ein Viertel von Bruno III. und Johann I.
– zur Hälfte
1327–1383GrafWilhelm I. von Wied, Braunsberg-Isenburg– zur Hälfte
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Aufteilung der Grafschaft durch Erbschaft in Eppstein, Virneburg, Isenburg und Braunsberg-Wied

Weitere Informationen Amtszeit, Titel ...
regierende Grafen Eppstein-Wied 1193–1306
AmtszeitTitelNameAnteil an der Grafschaft Wied
1193–1223GrafGottfried I. von Eppstein⚭ 1193 Maria Isalda Theodora von Wied-Eppstein
– je zur Hälfte
1244–1276GrafGottfried II. von Eppstein („der Ältere“)– zu einem Viertel
1276–1294GrafGottfried III. von Eppstein („der Jüngere“)– zu einem Viertel
1244–1249GrafGerhard II. von Eppstein (von Braubach)– zu einem Viertel
1294–1306GrafSiegfried von Eppstein– zur Hälfte
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regierende Grafen Virneburg-Wied 1306–1383
AmtszeitTitelNameAnteil an der Grafschaft Wied
1306–1355GrafRuprecht (Robert) III. von Virneburg– zur Hälfte
1327–1383GrafWilhelm I. von Isenburg-Braunsberg-Wied⚭ 1329 Agnes von Virneburg
- je zur Hälfte (damit ist die Grafschaft Wied wieder vereint)
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Weitere Informationen Amtszeit, Titel ...
regierende Grafen Isenburg-Braunsberg-Wied 1383–1411
AmtszeitTitelNameAnteil an der Grafschaft Wied
1380–1404GrafWilhelm II. von Wied, Herr zu Isenburggemeinsam mit Gerlach I.
1404–1413GrafGerlach I. von Wied-Isenburg
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regierende Grafen Isenburg-Braunsberg-Wied 1338–1464 und Wied-Runkel 1411–1454 (Erbteilung)
AmtszeitTitelNameAnteil an der Grafschaft Wied
1413–1454GrafWilhelm III. von Wied-Isenburg-Braunsberggemeinsam mit Johann II.
– zur Hälfte
1411–1454GrafJohann II. von Wied-Isenburg-Braunsberggemeinsam mit Dietrich IV.
– zur Hälfte,
1427–1462GrafDietrich IV. von Wied-Runkel⚭ 1427 Anastasia von Wied-Isenburg;
(damit ist die Grafschaft Wied wieder vereint)
1454–1487GrafFriedrich IV. von Wied und Runkelgemeinsam mit Wilhelm II.
1454–1489GrafWilhelm II. von Runkel Wied und Isenburggemeinsam mit Dietrich V.
1454–1484GrafDietrich V. von Runkelgemeinsam mit Johann I.
1460–1521GrafJohann I. von Runkel und Braunsberg
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Drittes Grafenhaus bis zum 19. Jahrhundert

Friedrich IV. († 1487) wurde somit zum Stammvater des dritten und letzten Grafenhauses, des Hauses Wied-Runkel. Er hatte vier erbberechtigte Söhne, von denen zunächst 1488 der älteste als Wilhelm III. die Herrschaft antrat. Wilhelm konnte zusätzlich die Grafschaft Moers erwerben. Da er 1526 ohne legitime Söhne starb, erbte sein Bruder Johann III. die Grafschaft Wied, während Moers über seine Tochter Anna an die Grafschaft Neuenahr fiel.[4] Die beiden jüngeren Brüder, Hermann und Friedrich, waren Geistliche geworden: Hermann war seit 1515 Erzbischof von Köln, Friedrich Bischof von Münster. Obwohl Hermann und Friedrich im Zuge der Reformation ihre Ämter niederlegten, traten sie nicht wieder in die Erbfolge ein. Auch die Reichsabtei Fulda erhob den Anspruch, Lehnsherrin in einigen isenburg-grenzauischen Gebieten zu sein (Stammburg Isenburg, Maischeid, Vallendar, 13 von Breuberg und Remlingen (ein Wertheimer Erbe), ½ von Schloss Staden, Sternbach, Wickstadt und andere Güter in der Wetterau), konnte sich aber gegen Kurtrier nicht durchsetzen.[5]

Beim Tode Johanns teilten dessen Söhne, Johann IV. und Philipp, die Grafschaft Wied in die sog. „obere“ und „untere“ Grafschaft. Diese Teilung wurde endgültig, denn obwohl die verschiedenen Seitenlinien im 16. und 17. Jahrhundert zum Teil nur ein oder zwei Generationen fortbestanden, wurde beim Rückfall diese Teilung jedes Mal in der nächsten Generation unter den beiden ältesten Söhnen erneuert: Friedrich III., der im August 1653 die Stadt Neuwied gründete, teilte 1640 mit seinem Bruder Moritz Christian ebenfalls nach diesem Schema die Grafschaft. Friedrich III. wurde somit der Gründer der Linie Wied-Neuwied, Moritz Christian der der jüngeren Linie Wied-Runkel.[4] Wied-Runkel veräußerte das Dorf Obertiefenbach im Juni 1649 an die Grafschaft Nassau-Hadamar[6] und erlangte im Jahr 1726 die Grafschaft Kriechingen.

Unter Friedrich III. und seinen Nachfolgern entwickelte sich die neue, im Jahr 1653 gegründete Residenzstadt Neuwied zu einer der bedeutendsten Exulantenstädte Deutschlands. Die seit 1662 verbriefte Religionsfreiheit hatte einen starken Zuzug aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz zur Folge und führte dazu, dass im 18. Jahrhundert die Anhänger von sieben verschiedenen Konfessionen bzw. Religionen in der Stadt lebten: Calvinisten, Lutheraner, Mennoniten, Inspirierte, Herrnhuter, Katholiken und Juden.

Schloss Neuwied, Residenz der Unteren Grafschaft seit Anfang des 18. Jahrhunderts

Bis weit ins 18. Jahrhundert wurden die Grafen von Wied weiterhin von den Pfalzgrafen belehnt, zuletzt 1721 Graf Friedrich Wilhelm durch Kurfürst Carl Philipp. Dabei war die Grafschaft spätestens seit Einführung der Reformation wie ein reichsunmittelbares Fürstentum behandelt worden. Bis zu ihrer Auflösung gehörte sie zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis und ihre jeweiligen Inhaber waren als Mitglieder der westfälischen Grafenbank am Reichstag vertreten. Erst mit der Erhebung von Graf Johann Friedrich Alexander, dem Enkel Friedrichs III., in den Reichsfürstenstand im Jahr 1784 scheinen die Belehnungen durch Kurpfalz ausgeblieben zu sein. 1791 wurde mit Christian Ludwig[7] auch die Linie Wied-Runkel gefürstet.

Johann Friedrich Alexanders Sohn Friedrich Karl war aber zugleich der letzte regierende Fürst zu Wied. Weil er sich geweigert hatte, dem Rheinbund beizutreten, wurde das Fürstentum 1806 auf Druck des französischen Kaisers Napoléon aufgelöst und dem Herzogtum Nassau zugeschlagen. 1815 fielen beide wiedischen Territorien an Preußen.

Genealogie der Grafen des Dritten Grafenhauses Wied seit 1462

Weitere Informationen Amtszeit, Titel ...
Ältere Linie Wied-Runkel 1462–1595
AmtszeitTitelNameAnteil an der Grafschaft Wied
1454–1487GrafFriedrich IV. von Wied-Runkel, von Isenburg
1487–1505GrafWilhelm III. von Wied-Runkel und von Moersgemeinsam mit Johann III.
1487–1533GrafJohann III. von Wied-Runkel-Isenburggemeinsam mit Wilhelm III.
– je zur Hälfte
1533–1535GrafPhilipp von Wied-Runkel
1535–1581GrafJohann IV. (II.) von Wied-Runkel
1581–1591GrafHermann Igemeinsam mit Wilhelm IV. zu Runkel
– zur Hälfte
1581–1591GrafWilhelm IVgemeinsam mit Hermann I. zu Wied
– zur Hälfte
1591–1595GrafWilhelm IV.gemeinsam mit Johann Wilhelm II. „Der Ältere“
– zur Hälfte
1591–1595GrafJohann Wilhelm II. sen.gemeinsam mit Johann Wilhelm IV. zu Wied
– zur Hälfte
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Weitere Informationen Amtszeit, Titel ...
Obere Grafschaft Wied 1595–1692
AmtszeitTitelName
1595–1612GrafWilhelm IV.gemeinsam mit Hermann II.
1595–1612GrafHermann II.
1613–1631GrafJohann Wilhelm sen.gemeinsam mit Hermann II.
1613–1631GrafHermann II.
1631–1640GrafFriedrich III.
1640–1653GrafMoritz Christian
1653–1664GrafJohann (Hans) Ernst
1664–1691GrafLudwig Friedrich
1691–1692GrafFriedrich III.
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Obere Grafschaft Wied 1631–1692 (Erbe zu Wied-Dierdorf)
AmtszeitTitelName
1631–1664GrafJohann (Hans) Ernst von Wied-Dierdorf
1664–1691GrafLudwig Friedrich von Wied-Dierdorf
1691–1692GrafFriedrich III. Obere Grafschaft und Dierdorf
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Jüngere Linie Wied-Runkel 1698 – 1824
AmtszeitTitelName
1692–1706GrafMaximilian Heinrich zu Wied-Runkel
1706–1762GrafJohann Ludwig Adolf von Wied-Runkel
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Niedergrafschaft Wied-Neuwied 1595 – 1824
AmtszeitTitelName
1584–1533GrafJohann Wilhelm II. sen. (Der Ältere) zu Wied
1633–1638GrafPhilipp Ludwig II., jun. Niedere Grafschaft
1638–1698GrafFriedrich III. zu Wied-Neuwied
1698–1737GrafFriedrich Wilhelm zu Wied-Neuwied
1737–1784GrafJohann Friedrich Alexander Christian zu Wied-Neuwied
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Grafschaft Wied-Neuwied 1638–1784
AmtszeitTitelName
1638–1698GrafFriedrich III. zu Wied-Neuwied, Begründer der Stadt Neuwied
1698–1737GrafFriedrich Wilhelm zu Wied-Neuwied
1737–1784GrafJohann Friedrich Alexander zu Wied-Neuwied
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Johann Friedrich Alexander zu Wied-Neuwied war regierender Graf in der Niedergrafschaft Wied-Neuwied und wurde am 29. Mai 1784 von Kaiser Joseph II. in den erblichen Fürstenstand erhoben und war der 1. Fürst zu Wied-Neuwied.

Die Fürsten zu Wied vom 18. bis 21. Jahrhundert

Nach dem Verlust ihrer Souveränität behielten die Fürsten zu Wied-Neuwied die Standesherrschaft über ihr ehemaliges Fürstentum im Rahmen des Königreichs Preußen. Als im Jahr 1824 die Linie Wied-Runkel (Dierdorf) ausstarb, beerbten sie diese und vereinigte die beiden wiedischen Teilgrafschaften nach fast 300 Jahren erneut.

Im Jahr 1846 beantragte Fürst Wilhelm Hermann Karl bei der preußischen Regierung die Aufhebung der Standesherrschaft für sich und seine Nachkommen auf alle Regierungsrechte, weil das kleine Fürstentum sich nicht selbst wirtschaftlich unterhalten ließ. Am 30. Oktober 1848 bewilligte Preußen diesen Verzicht. Damit hatte auch der letzte Rest der eigenständigen Grafschaft Wied aufgehört zu bestehen. Dessen ungeachtet zählte das Geschlecht bis 1918 weiter zum deutschen Hochadel. Nach Abschaffung der Monarchie in Deutschland 1918 kam dem Fürstenhaus keine politische Bedeutung mehr zu.

Das Haus Wied besitzt bis heute bedeutende Ländereien sowie die Stammsitze Altwied, Runkel und Neuwied.

Liste der Fürsten zu Wied-Runkel

Weitere Informationen Amtszeit, Titel ...
Fürstentum Wied-Runkel
AmtszeitTitelName
1762–17911. FürstChristian Ludwig zu Wied-Runkel
1791–18242. FürstCarl Ludwig Friedrich Alexander zu Wied-Runkel
1824–18243. FürstFriedrich Ludwig zu Wied-Runkel
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Mit dem Tod des Fürsten Friedrich Ludwig, der unvermählt und kinderlos geblieben war, erlosch die Linie Runkel des Hauses Wied im Mannesstamm. – Ihre standesherrlichen und privaten Rechte fielen gemäß den Erbregelungen im Stammverein von 1613 an die Linie Wied-Neuwied, die sich seitdem Fürstentum Wied nennt.

Liste der Fürsten zu Wied-Neuwied

Weitere Informationen Amtszeit, Titel ...
Fürstentum Wied-Neuwied
AmtszeitTitelName
1784–17911. Fürst Johann Friedrich Alexander zu Wied-Neuwied
1791–18022. Fürst Friedrich Karl zu Wied-Neuwied
1802–18363. FürstJohann August Karl zu Wied*
1836–18644. FürstHermann zu Wied
1864–19075. FürstWilhelm zu Wied
1907–19456. FürstFriedrich zu Wied
1945–20007. Fürst Friedrich Wilhelm Heinrich Konstantin zu Wied
2000–20158. FürstFriedrich August Maximilian Wilhelm Carl zu Wied
seit 20159. FürstFranz Alexander Friedrich Wilhelm Maximilian zu Wied
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  • Im Jahr 1806 mediatisiert, von da an unter nassauischer, ab 1815 als Standesherr unter preußischer Oberherrschaft, seit 1824 Fürst des mit Wied-Runkel wiedervereinigten Fürstentum Wied.

Seit dem Tod seines Großvaters Fürst Friedrich Wilhelm zu Wied († 28. August 2000), war Maximilian (* 10. August 1999) Erbprinz zu Wied und folgte, 15-jährig, seinem Vater Carl Fürst zu Wied nach dessen Tod († 12. März 2015) als Oberhaupt der Fürstenfamilie und war somit der neunte Fürst zu Wied. Seine Mutter, Fürstin Isabell zu Wied, übernahm bis zu seiner Volljährigkeit die Verwaltung des wiedischen Besitzes. Nach seiner schulischen Ausbildung studierte Fürst Maximilian zu Wied in Wien. In seiner Freizeit widmet er sich der Malerei.

Über die Familie seiner Mutter Isabelle ist er der Neffe des derzeitigen Fürsten von Isenburg und des Chefs des Hauses Preußen, Georg Friedrich Ferdinand Prinz von Preußen (* 10. Juni 1976 in Bremen) ⚭ Sophie Prinzessin von Isenburg (* 1978), Schwester seiner Mutter Isabelle.

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Vertreter des Hauses Wied

Zu den bedeutendsten Mitgliedern des Hauses gehören:

  • Hermann V. von Wied (1477–1552), ab 1515 Erzbischof und Kurfürst von Köln und seit 1532 zusätzlich Bischof von Paderborn. Er wandte er sich etwa ab 1540 dem Protestantismus zu und versuchte zwischen 1542 und 1547 mit Unterstützung der kurkölnischen Landstände, die Reformation im Kurfürstentum einzuführen. Dies scheiterte am Widerstand des Domkapitels und des Kaisers.
  • Graf Friedrich III. von Wied (1618–1698), der Gründer der Stadt Neuwied. Er war einer der ersten Fürsten im Reich, die religiöse Toleranz als Mittel der Politik anwendeten. Um seine neue Residenzstadt zu bevölkern, erließ er 1662 ein Stadtrechtsprivileg, das den Bürgern weitgehende Selbstverwaltung und Religionsfreiheit gewährte. Dies bewog in der Folge zahlreiche Exulanten, darunter die Herrnhuter, sich in Neuwied niederzulassen.
  • Prinz Maximilian Alexander (1782–1867), das bis heute bekannteste Mitglied des Fürstenhauses. In den Jahren von 1815 bis 1817 und von 1832 bis 1834 unternahm er zwei große Forschungsreisen nach Nord- und Südamerika und machte sich als Ethnologe, Zoologe und Naturforscher im Geist Alexander von Humboldts einen Namen.[8]
  • Prinz Wilhelm (1876–1945), Offizier in der preußischen Armee. Er akzeptierte 1914 die Krone als Fürst des neugegründeten Albanien, musste das Land aber nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs bereits nach wenigen Monaten wieder verlassen.

Siehe auch:

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Anordnungen zur Brandverhütung

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Ein 1773 gesetzter Grenzstein der Grenze Wied-Runkel zu Oranien-Nassau

Der Verhütung eines Feuerbrandes dienten strenge Anordnungen des Hauses Wied-Runkel aus dem Jahr 1772 über die vorschriftsmäßige Hantierung mit Flachs, Hanf, Stroh und Heu, über den Gebrauch der Laternen, der Tabakspfeife, über das allabendliche Beseitigen von Spänen in den Werkstätten der Schreiner, Wagner und Bender, das tägliche Löschen des Ofen- und Herdfeuers zur bestimmten Abendstunde. Nach gleichzeitigen Bauvorschriften durften keine Holzschornsteine mehr errichtet, keine hölzernen Schläuche mehr eingebaut werden, die den Rauch der Feuerstätte zum Kamin zu leiten hatten, wie es untersagt wurde, Ofenrohre zum Fenster hinauszuführen. Urheber vorsätzlicher Brandstiftung sollte nach Kaiser Karls V. peinlicher Halsgerichtsordnung mit dem Feuer zu Tode gebracht werden. Streng wurde darauf gehalten, dass stets jeder Hauswirt einen mit Wasser gefüllten Zuber bereitstehen und einen mit Namen versehenen ledernen Feuereimer greifbar hatte. Die jeweilige Gemeinde musste davon eine bestimmte Anzahl vorrätig halten. Es durfte kein Einwohner heiraten oder als Untertan angenommen werden, der nicht den Gemeindeeimern einen neuen, mit Jahreszahl und Namen versehenen zugeliefert hatte.[9]

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Quellen und Literatur

  • Akten und Urkunden des Fürstlich Wiedischen Archivs in Neuwied (FWA).
  • Johann Stephan Reck: Geschichte der gräflichen und fürstlichen Häuser Isenburg, Runkel, Wied, verbunden mit der Geschichte des Rheinthals zwischen Koblenz und Andernach von Julius Caesar bis auf die neueste Zeit. Digitalisat Weimar 1825.
  • Constantin von Wurzbach: Wied, die Prinzen von, Genealogie. In: Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich. 55. Theil. Kaiserlich-königliche Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1887, S. 293–295 (Digitalisat).
  • Werner Troßbach: „Im Kleinen ein ganz wohl eingerichteter Staat“. Aufgeklärter Absolutismus in der Grafschaft Wied-Neuwied. In: Journal für Geschichte, 5 (1985), S. 26–32.
  • Werner Troßbach: Der Schatten der Aufklärung. Bauern, Bürger und Illuminaten in der Grafschaft Wied-Neuwied. Fulda 1991, ISBN 3-9801740-2-6.
  • Stefan Volk: Peuplierung und religiöse Toleranz. Neuwied von der Mitte des 17. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts. In: Rheinische Vierteljahrsblätter 55 (1991), S. 205–231.
  • Albert Meinhardt: Neuwied Einst und Heute. Mit Feder und Tusche durch das neue Stadtgebiet 2. Auflage, Verlag P. Kehrein, Neuwied 1995, ISBN 3-9803266-4-0.
  • Wilhelm Tullius: Die wechselvolle Geschichte des Hauses Wied. 2. Auflage, Verlag Kehrein, Neuwied 2003, ISBN 3-934125-02-6.
  • Roland Schlüter: Calvinismus am Mittelrhein. Reformierte Kirchenzucht in der Grafschaft Wied-Neuwied 1648–1806. Böhlau Verlag, Köln/Weimar/Wien 2010, ISBN 3-412-20607-5.
  • Gottfried Graf Finck v. Finckenstein, Christoph Franke: Gothaisches Genealogisches Handbuch der Fürstlichen Häuser, Band 1, Hrsg. Deutsches Adelsarchiv, Selbstverlag, Marburg 2015, S. 534–541, ISSN 2364-7132, ISBN 978-3-9817243-0-1.

Sekundärliteratur

  • Georg Wagner: Obertiefenbach in seiner Vergangenheit, Gemeinde Obertiefenbach, Wiesbaden-Dotzheim 1954 S. 35–45.
  • Hellmuth Gensicke: Landesgeschichte des Westerwaldes. 3. Auflage, Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 1958/1999, S. 331–338, ISBN 3-922244-80-7.
  • Kurt Becker u. a.: Heimatchronik des Kreises Neuwied. In: Heimatchroniken der Städte und Kreise des Bundesgebietes; Band 31, Archiv f. Dt. Heimatpflege GmbH, Köln 1966 (DNB).
  • Albert Hardt: Im Wiedischen Land. Geschichte der Orte in der Verbandsgemeinde Rengsdorf. Hrsg. Verbandsgemeinde Rengsdorf, Selbstverlag, Rengsdorf 1989, S. 26–38 (DNB).
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Commons: House of Wied – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

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