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kleine Bet-, Gottesdienst- oder Andachtskirche oder -räumlichkeit Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eine Kapelle ist eine baulich kleine Bet-, Gottesdienst- oder Andachtsräumlichkeit. Es kann sich um ein freistehendes Kirchengebäude handeln oder um einen Raum in einem größeren Gebäude. Innerhalb von (größeren) Kirchen sind Kapellen gottesdienstliche Nebenräume, die unterschiedliche Funktionen haben können. Kapellen sind zum Teil privat errichtet.
Das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche unterscheidet zwischen einer Kapelle (lateinisch oratorium) und einer Privatkapelle (lateinisch sacellum (privatum)). In einigen Freikirchen wird die gottesdienstliche Versammlungsstätte der Gemeinde Kapelle genannt.
Kapelle kommt von lateinisch cappa ‚Mantel‘; Diminutiv capella. Damit wurde ursprünglich der Ort bezeichnet, an dem im 7. Jahrhundert die Mantelhälfte des heiligen Martin von Tours in Paris als Reichsreliquie[1] sowie der Heilige selbst von den Merowingern verehrt wurde. Die Capella, der Name für den kleinen – abgeschlossenen – Raum, war schon im Althochdeutschen als Kapella gebräuchlich.[2] Die Gruppe von Klerikern, die in dieser Kapelle den Chordienst und die Stundengebete besorgte, wurden als Capellani (Kaplane) bezeichnet.
Die Bezeichnung der Kapelle zu Paris ging zurück auf kleine unselbstständige Bet- oder Gottesdiensträume innerhalb von größeren Sakralbauten oder profanen Gebäuden über, wie Chor-, Scheitel-, Kranz-, Seitenschiffs- und Votivkapellen in Kirchen, Beträume in Krankenhäusern und dergleichen, sowie auf freistehende Bauten wie Tauf-, Toten-, Burg- und Schlosskapellen und auf kleinere Gotteshäuser.
Aufgrund der im Mittelalter üblichen Messstipendien, der Gründung von Bruderschaften und der Stiftung von Votivaltären sowie der bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil üblichen Einzelzelebration der Priester wurden in Kirchen je nach Größe zwei oder mehrere Seitenaltäre eingerichtet. Wenn durch diese Abtrennung halboffene Räume entstehen, werden diese als „Seitenkapellen“ bezeichnet. Gibt es diese mehrfach um die Apsis herum, so heißt diese Ansammlung „Kapellenkranz“. Einer der ersten Kapellenkränze wurde in Tours (um 1000) geplant und umgesetzt. „Chorkapellen“ finden sich vorwiegend bei Cluniazensern und Zisterziensern. Kapellen, die in den Gesamtbau integriert und nicht additiv angefügt sind, werden als Einsatzkapellen bezeichnet.
Ob eine – mehr oder minder – freistehende Kapelle als eigenständiges Gebäude gerechnet wird, hängt von der Lage im Baukörper ab. Neben Kirchen stehende eigenständige Nebengebäude bilden mit dem Hauptbau ein Bauensemble, also vom Denkmalschutz her eine Gesamtanlage. Einer Kirche außen angebaute Gaden werden als Gebäudetrakt zum Haupthaus gerechnet und bilden, wenn sie auch von innen zugänglich sind, einen Gebäudekomplex. Auch Kapellengebäude in Burgen, Klöstern, in Krankenhausarealen oder Friedhofsanlagen werden teils als Bauteil, teils als Bauwerk der Anlage oder Komplexes gezählt.
Innerhalb von Kirchen kann es je nach Lage oder Funktion verschiedene Kapellenarten geben:
Eine Kapelle (lateinisch oratorium) ist im kanonischen Recht „für den Gottesdienst zugunsten einer Gemeinschaft oder eines dort zusammenkommenden Kreises von Gläubigen“ (1223 CIC) bestimmt. Dort können Gottesdienste gefeiert und Sakramente gespendet werden. Dem Ortspfarrer obliegende pfarrliche Handlungen wie Eucharistie, Taufe, Trauung, Begräbnis (530 CIC) bedürfen bei Vornahme durch andere Geistliche seiner Zustimmung.
Eine Sonderform ist die Privatkapelle (lateinisch sacellum privatum), die zugunsten einer einzelnen oder mehrerer physischer Personen bestimmt ist (1226 CIC).
Wie die Einrichtung einer Kirche, bedarf auch die Kapelle oder Privatkapelle der Zustimmung des zuständigen Ordinarius (1228 CIC). Für Kapellen und Privatkapellen ist aber keine Kirchweihe vorgesehen, jedoch eine Segnung angemessen.
Eine Kapelle (oratorium) kann – etwa in räumlich großen Pfarreien – „zugunsten der Gläubigen“ einen eigenen Taufbrunnen haben, wenn der Diözesanbischof es genehmigt (858§ 2 CIC). Falls eine Kapelle ständig für Gläubige geöffnet ist, finden dort die vorgeschriebenen Spendensammlungen für pfarrliche, diözesane, nationale oder gesamtkirchliche Vorhaben statt (1266 CIC).
Wenn die Nutzung als Gottesdienstraum nicht mehr möglich ist oder schwerwiegende Gründe dafür sprechen, kann eine Kapelle mit Zustimmung des Ordinarius durch Profanierung „profanem, aber nicht unwürdigem Gebrauch“ zurückgegeben werden (1222 CIC), wobei Altarplatte, Reliquien und liturgische Gerätschaften zu bergen und einer nicht unwürdigen, wo möglich anderweitigen liturgischen Verwendung zuzuführen sind (1238 CIC).
In der Evangelischen Kirche werden die Gottesdienstgebäude von kleinen evangelischen Gemeinden im offiziellen deutschen Sprachgebrauch Kapelle genannt, sofern sie nicht eine eigene historische Bezeichnung wie beispielsweise „Klosterkirche“ tragen. Die zugehörige evangelische Gemeinde trägt dann den Namen Kapellengemeinde, das zuständige Leitungsgremium heißt Kapellenvorstand, die Mitglieder des Kapellenvorstandes sind Kapellenvorsteher. Die Kapellengemeinde besitzt keine eigene Pfarrstelle und ist deshalb ohne Verlust ihrer Selbstständigkeit einer oder einigen Kirchengemeinden zur gemeinsamen Nutzung der Pfarrstelle zugeordnet.
In Österreich ist die Entsprechung einer katholischen Kapelle die Predigtstelle.
Im deutschen Sprachraum wird, unabhängig von der Größe, auch die gottesdienstliche Versammlungsstätte einer Freikirche oft als Kapelle bezeichnet. Das Versammlungsgebäude der Siebenten-Tags-Adventisten heißt vielerorts „Adventkapelle“ oder auch Adventhaus.
In dem Bemühen, sich von den Volks- und Staatskirchen abzugrenzen, suchten freikirchliche Gemeinden im 19. Jahrhundert nach einer Bezeichnung für ihre gottesdienstlichen Versammlungsstätten. Anfangs nannten sie ihre zunächst in umgebauten Wohnhäusern und Ställen untergebrachten Gotteshäuser schlicht „Versammlungslocale“. Mit Beginn des freikirchlichen Kirchenbaus wurde der biblische Begriff Bethaus verwendet. In Anlehnung an die kongregationalistische chapel des englischen Sprachraums setzte sich im Weiteren der Begriff Kapelle durch. Das war ein schlichter Saalbau ohne Glockenturm. Aufgrund obrigkeitlicher Verfügung durften freikirchliche Kapellen (ähnlich den Synagogen) oft nur als Hinterhofbebauung (Hofkirche) errichtet werden.
Die Inneneinrichtung dieser Kapellen war auf das Notwendigste beschränkt: Bänke, zentrale Kanzel, Abendmahlstisch in der Baptisten- oder Altar in der Methodistenkapelle, Harmonium (in seltenen Fällen eine Orgel) und häufig eine Empore. An der inneren Stirnwand befand sich ein schlichtes Kreuz und oft auch eine Inschrift mit biblischem oder evangelistischem Inhalt. Das Gemeindeleben der Freikirchen bestand nicht nur aus Sonntagsgottesdiensten, deshalb gehörte teilweise eine Küche, Toiletten und Gruppenräume schon früh zur Ausstattung freikirchlicher Kapellen. Typisch für den Eingangsbereich einer Baptistenkapelle sind auch die sogenannten „Postfächer“, über die Informationen an die Gemeindemitglieder verteilt werden. Zur Benennung der Gemeindehäuser schreibt der baptistische Professor für Kirchengeschichte Günter Balders:
„Lassen sich frühere Kapellennamen unter dem Leitmotiv Erlebnisgemeinschaft des Volkes Gottes zusammenfassen (mit einer Vorliebe für Alttestamentliches: Bethel-, Eben-Ezer-, Immanuel-, Zions- und Zoar-Kapelle), so werden heute Bezeichnungen aus dem Bereich der Christusverkündigung bevorzugt: Christus-, Kreuz-, Auferstehungs- und Friedenskapelle. Ein weiterer Trend lässt sich beobachten: Kapellen werden im freikirchlichen Bereich zunehmend zu Kirchen und Gemeindezentren“
Allerdings tragen freikirchliche Kapellen nur gelegentlich Namen, meist werden sie – der eher schlichten, prunklosen und wenig repräsentativen Ausstattung und der Scheu vor jeglichem Personenkult entsprechend – lediglich mit dem Straßennamen bezeichnet (Berlin-Schmidtstraße, Kassel-Möncheberg[-straße]).
Sowohl im freikirchlichen Bereich als auch in Kreisen der Gemeinschaftsbewegung entwickelte sich im 19. Jahrhundert eine regelrechte „Kapellenfrömmigkeit“. Das Lied des Methodisten Ernst Gebhardts[4] ist ein Beleg dafür.
Ich weiß eine liebe Kapelle, da weilet mein Herze so gern;
da sing ich mit meinen Geschwistern Loblieder zum Preise des Herrn.
||: Pilger, komm, komm, komm zur Kapelle, bald weilst du gewiss hier auch gern!
Da findest du liebe Geschwister; komm, singe zum Preise des Herrn! :||
Wer kennt diese liebe Kapelle, zu der mein Verlangen stets geht?
Da glühen in Andacht die Herzen in brünstigem heißen Gebet.
O Pilger, du kennst die Kapelle. Sie stehet am friedlichen Ort.
Da höret man heilige Zeugen verkünden das lautere Wort.
Kapelle, du Vorhof des Himmels, in dir fand mein Herz Gottes Haus,
an meines Immanuels Herzen ruh’ ewig im Frieden ich aus!
Ausdruck von „Kapellenfrömmigkeit“ ist auch der Smash-Hit von Elvis Presley aus der Mitte der 1960er-Jahre: You saw me crying in the chapel. Die letzte Strophe dieses Liedes lautet[5]:
Take your troubles to the chapel
Get down on your knees and pray
Your burdens will be lighter
And you'll surely find the way.
Beobachtungen anderer Verhaltensweisen scheinen dazu im Widerspruch zu stehen. Diese werden gelegentlich drastisch geschildert und kritisiert:
„Versammlungsräume und das dazu passende Verhalten der am Gottesdienst Teilnehmenden unterscheiden sich kaum von den Gepflogenheiten in Privaträumen. ... Zwingt eine katholische Kirche durch die symbolische Realpräsenz des Heiligen ... zur Andacht und Stille, so animieren die religiösen Zweckbauten baptistischer und anderer freikirchlicher Provenienz (sofern kein originärer Neubau vorliegt, handet es sich aus Kostengründen oft um ehemalige Fabriken, Lagerhallen oder Kinos) oft zu ausgelassener Heiterkeit und Privatkonversationen in nicht unbeträchtlicher Lautstärke vor, nach und manchmal auch während des Gottesdienstes. ... Bereits die Architektur und Gestaltung unserer Gemeindezentren (die früher einmal „Gotteshäuser“ genannt wurden!), die sich immer häufiger durch die Ablagerung nicht mehr benötigter selbstgebatikter Artefakte, halbvertrockneter Pflanzen und eines gigantischen elektronischen Equipments ohne jedes Gefühl für Raumästhetik ausweisen, machen auf die Profanität aufmerksam, die mit dem Raum auch die Zeit vieler freikirchlicher Gottesdienste beherrscht.“
In der Heraldik ist die Kapelle eine gemeine Figur und wird sehr vielfältig dargestellt. Von der Wappenfigur Kirche (Heraldik) ist die Figur Kapelle zu unterscheiden. Die heraldische Darstellung einer Kirche ohne Turm wird als Kapelle blasoniert. Wichtig ist zur Abgrenzung ein entsprechender Dachreiter.
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