Gebäude

Bauwerk, das Räume einschließt, betreten werden kann und zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen dient Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Gebäude

Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das Räume einschließt, betreten werden kann und dem Aufenthalt von Menschen, Tieren oder der Lagerung von Sachen dient.

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Wohngebäude
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Haus Dellwig bei Dortmund
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Dom Santa Maria del Fiore (Florenz)
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Ringlokschuppen

Ein Gebäude besitzt nicht zwingend Wände oder einen Keller, jedoch immer ein Dach. Ansonsten treffen die Eigenschaften eines Bauwerks auch auf ein Gebäude zu.

Manche Definitionen fassen den Begriff etwas enger und beschränken ihn auf Bauwerke, die „sich über die Erde erheben und Räume umschließen“.[1]

Die ältesten Gebäudeformen, die seit der Altsteinzeit weltweit verwendet wurden und über Jahrhunderttausende die einzigen Bauwerke blieben, waren ortsfeste Hütten und transportable Zelte aus Naturmaterialien.

Zum Begriff

Zusammenfassung
Kontext

Wortherkunft

Das Wort Gebäude meinte ursprünglich ein ‚größeres Bauwerk‘ und stammt vom althochdeutschen gibūidi (‚Wohnsitz, Ansiedlung‘, 12. Jahrhundert), bzw. mittelhochdeutsch gebūwede. Dabei ist der Begriff eine Kollektivbildung zum Verb bauen. Eine Nebenform dazu ist das seit dem 18. Jahrhundert zugunsten von Gebäude zurückgedrängte gleichbedeutende Wort Gebäu, nach dem althochdeutschen gibū(w)i (‚Wohnung, Wohnstatt, Ansiedlung‘, 11. Jahrhundert) bzw. dem mittelhochdeutschen gebiuwe, das im niederländischen gebouw bis heute für ‚Gebäude, Bauwerk‘ steht.[2]

Begriff nach Bauordnung

Die Landesbauordnungen der deutschen Bundesländer definieren in der Regel wie folgt: „Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.“ (Musterbauordnung).[3]

Die österreichischen Bauordnungen, Baugesetze und respektiven Bautechnikgesetze der Länder definieren die Gebäude als „überdeckte, allseits oder überwiegend umschlossene Bauwerke, die von Personen betreten werden können.“ Das Bauwerk ist dabei „eine Anlage, die mit dem Boden in Verbindung steht und zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind“.[4] Bezüglich der Nebengebäude wird noch ausgeführt, „ob im Fall der Verbindung mit einem Hauptgebäude ein angebautes Nebengebäude vorliegt oder eine bauliche Einheit mit dem Hauptgebäude, also ein Zubau zu diesem, hängt von der baulichen Gestaltung und vom funktionalen Zusammenhang der als selbständige Gebäude oder als bloße Gebäudeteile zu qualifizierenden Baukörper ab.“

Differenzierung

Zusammenfassung
Kontext

Wie beim Begriff Bauwerk gibt es keine einheitliche oder verbindliche, allgemein anerkannte Unterscheidung und Kategorisierung. Man kann nach verschiedenen Aspekten differenzieren:

Nach Konstruktion und Material

Zum Beispiel:

Nach Funktion

Bei der Unterscheidung nach Funktionen gibt es keine einheitliche oder verbindliche Kategorisierung. Einige Funktionen sind:

Wohnen
die Funktion als Wohngebäude, Wohn- und Geschäftshaus
Arbeiten
die Funktion einer Arbeitsstätte wie beispielsweise Bürogebäude, Geschäftshäuser und Kaufhäuser oder Fabriken und Werkstätten
Lagerung, Warenumschlag
die Funktion der Lagerhaltung in Speichern oder Lagerhallen
Gesellschaftliches Leben
die Funktion als öffentliches Gebäude wie Rathäuser und Regierungsgebäude
Bildung und Wissenschaften
die Funktion der Heimstätte einer bildungsschaffenden Einrichtung wie Schulen, Hochschulen, Universitäten oder Institute
Gesundheit und Fürsorge
die Funktion als Krankenhaus, Sanatorium, Altenheim, Pflegeheim, Kurgebäude oder Gefängnis
Kultur
die Funktion eines Kultur- oder Versammlungsgebäudes, wie beispielsweise Bibliotheken, Museen, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kultur- bzw. Bürgerzentren
Sport
die Funktion einer sportlichen Einrichtung wie Sporthallen und Schwimmbäder
Religion
die Funktion eines Sakralbaus wie Tempel oder Kirchengebäude
Verkehr
die Funktion des Wechsels von Verkehrsträgern in Bahnhöfen, Busbahnhöfen, Flughäfen und speziellen Empfangsgebäuden sowie zum Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern Parkhäuser
Verwaltung, Recht und Politik
die Funktion wie von Rathäusern, Kreishäusern, Landeshäusern, Parlamenten und Gerichten

Nach Gestalt

Es existieren freistehende Gebäude (Einzelhaus) genauso wie Doppelhäuser und Hausgruppen in offener Bauweise. Gebäudeensembles setzen sich aus mehreren Einzelgebäuden zusammen, z. B. ein Dreiseithof. In der Geschlossenen Bebauung tritt das einzelne Gebäude nicht mehr so klar als Einzelobjekt in Erscheinung, sondern mehrere Gebäude bilden zusammen einen (von Straßen umgebenen) Gebäudeblock, einen Gebäudekomplex bzw. ein größeres Element der Stadtstruktur; gleichwohl wird zwischen Vorder-, Quer- und Hinterhaus, zwischen Eck- und Mittelgebäude unterschieden.

Nach rechtlichen Gesichtspunkten

Nach Energiestandard

Es gibt Niedrigenergiehäuser, Passivhäuser bis hin zu sogenannten Plusenergiehäusern. Das sind verschiedene Energiestandards, die eine Aussage über den Energiebedarf des Gebäudes treffen.

CO2-Emissionen

Die Bereiche Baugewerbe und die Gebäudewirtschaft tragen (Stand 2021) zusammen zu etwa 38 Prozent der globalen CO2-Emissionen bei.[5][6]

Rekorde

Das größte Gebäude der Welt ist das 2013 eröffnete New Century Global Center in Chengdu, China.[7] Es ist 100 Meter hoch, etwa 500 Meter lang und 400 Meter breit. In seinem Inneren sind Hotels, Einkaufsmeilen und ein Wasserpark.

In Deutschland ist der Commerzbank Tower in Frankfurt am Main das höchste Gebäude.[8] Das längste deutsche Gebäude ist das ehemalige KdF-Seebad Rügen in Prora.

Siehe auch

Portal: Architektur und Bauwesen – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Architektur und Bauwesen

Literatur

  • Ernst Seidl (Hrsg.): Lexikon der Bautypen. Reclam, Stuttgart 2006.
Commons: Gebäude – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Gebäude – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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