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Parkanlage in einer Stadt Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Volksgarten bzw. Stadtgarten ist eine Gestaltungsform der öffentlichen Parkanlage, die Ende des 18. Jahrhunderts entstand und Ende des 19. Jahrhunderts zum Volkspark bzw. Stadtpark weiterentwickelt wurde. In der praktischen Anwendung werden die Begriffe nicht unbedingt so trennscharf wie in der Theorie verwendet.
Zweck von Volksgärten und Volksparks ist es, der Bevölkerung in urbanen Räumen Zugang zur Natur und Orte der Erholung zu bieten. Zu ihrer Problematik gehört, dass sie in der Regel dort entstehen (müssen), wo sich Gelände geringeren Bodenwerts (überschwemmungs- oder rutschungsgefährdete Terrains, feudales Restgrün, überalterte Infrastrukturkomplexe etc.) nicht besser verwerten lassen und/oder der Forderung der Bevölkerung nach besserer Grünversorgung so auf einfachste Weise entsprochen werden kann.
Die Gestaltungsidee der Volksgärten wurde in Deutschland Ende des 18. Jahrhunderts von Christian Cay Lorenz Hirschfeld nach den Grundsätzen des englischen Landschaftsgartens theoretisch entwickelt und von Friedrich Ludwig Sckell über Peter Joseph Lenné bis hin zu Gustav Meyer verfeinert, erstarrte aber auch in schematisch geplanten Formalismen.
Zur Erholung, Bildung und der Erziehung der urbanen Bevölkerung wurden im gesamten deutschsprachigen Raum Parkanlagen von kommunaler Seite, aber auch von den jeweiligen Souveränen geschaffen. Neben Wald- und Wiesenflächen wurden dazu auch Teiche, Wasserspiele, Ruheplätze, Denkmäler und Pavillons angelegt. Ursprünglich handelte es sich zumeist um feudale (Jagd-)Parks, die dem Publikum von aufgeklärten Herrschern geöffnet wurden (etwa im Falle des Wiener Praters und des Augartens), in späterer Folge um eigens geschaffene Anlagen (Beispiel Englischer Garten, München).
Die Idee der Volksparks entstand Ende des 19. Jahrhunderts aus der Kritik am Konzept des Volksgartens. Die neue Auffassung markiert den Übergang von der stark an ästhetischen Kriterien orientierten Gartenkunst vornehmlich nach dem Konzept des englischen Landschaftsgartens zur modernen, nutzerbezogenen Freiraumgestaltung und Landschaftsplanung.
Neu am Volksparkgedanken war insbesondere die Berücksichtigung der Bedürfnisse der städtischen Bevölkerung nach Spiel- und Bewegungsraum, nicht nur zum gesitteten Spazierengehen und Benutzen einiger weniger vorgesehener Vergnügungsplätze. Typisch für Volksparks sind zentrale, große und zusammenhängende, betretbare Spiel- und Sportflächen, entsprechend ein reduziertes Wegenetz (zum Beispiel bei Leberecht Migge auch unter Zulassen von eventuell dadurch entstehenden Trampelpfaden).
Bekannte Gestalter der ersten Volksparks sind beispielsweise Fritz Schumacher und Fritz Encke, weitere Gestalter waren Ferdinand Tutenberg, Leberecht Migge, Harry Maasz.
Auswahl repräsentativer Volks- und Stadtgärten im deutschsprachigen Raum (nach der heutigen Benennung, dann nach Stadt sortiert)
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