bindende Verabredung Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eine Vereinbarung ist eine bindende Verabredung.[1] Das zugrundeliegende Verb vereinbaren ist in der Bedeutung „eines Sinnes werden“ im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert belegt (mittelhochdeutsch vereinbæren zu mhd. einbære ‚einhellig‘, ‚einträchtig‘).[2] Sie wird freiwillig geschlossen.
Eine Vereinbarung, eine Übereinkunft, ein Übereinkommen, eine Abmachung kann in der Form eines Vertrages fixiert sein. Eng verwandt ist auch der Begriff des Abkommens.
Besondere Vereinbarungen:
Auch in Österreich beinhalten verschiedene Rechtsbegriffe das Wort Vereinbarung, unter anderem:
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