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österreichischer Rechtswissenschafterin Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Susanne Kalss (* 1966 in Sankt Martin am Grimming[1][2]) ist eine österreichische Rechtswissenschafterin. Seit 2003 ist sie Professorin am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
Susanne Kalss absolvierte nach der Matura ein Studium der Rechtswissenschaften an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, wo sie 1989 mit einer Dissertation über den Umweltschutz im österreichischen Forstrecht zum Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) promovierte.[3] Anschließend war sie im Rahmen eines Postgradualen Studiums am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz[1], das Studium schloss sie als Master of Laws (LL.M.) ab.[4] 1996 erhielt sie Apart-Stipendium und forschte am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg zum Thema Börserecht.[1]
1999 habilitierte sie sich an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien) mit einer Schrift über Die Wahrung von Anlegerinteressen zwischen Vertrag, Verband und Markt.[5] Im Jahr 2000 wurde sie für ein Forschungsprojekt über Kapitalgesellschaften aus rechtsvergleichender und rechtshistorischer Sicht mit dem Start-Preis des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) ausgezeichnet und als Professorin für Privatrecht an die Universität Klagenfurt berufen.[6] 2003 wechselte sie zurück an die WU Wien, wo sie Professorin am damaligen Institut für Zivil- und Unternehmensrecht wurde. Bis 2013 hatte sie den Vorsitz im Department für Unternehmens-, Arbeits- und Sozialrecht, in dieser Funktion folgte ihr Martin Winner nach.[7]
Im September 2018 wurde an der WU Wien das Institut für Unternehmensrecht gegründet.[8] Seither ist sie Institutsvorstand und hat den Lehrstuhl für Unternehmensrecht I inne.[9] 2021 ehrte sie die Bucerius Law School mit einer Ehrendoktorwürde.[10] In der Funktionsperiode 2023 bis 2027 ist sie unter dem Vorsitz von Heinz W. Engl stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates des Wissenschaftsfonds FWF.[11]
Zu ihren Arbeitsschwerpunkten zählen das Gesellschaftsrecht, das Kapitalmarktrecht und das Unternehmensrecht.[1][4] Sie gibt mit Wulf Goette und Mathias Habersack den mehrbändigen und in mehreren Auflagen erschienenen Münchener Kommentar zum Aktiengesetz heraus.
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