Stumpertenrod
Ortsteil von Feldatal Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Stumpertenrod ist ein Ortsteil der Gemeinde Feldatal im mittelhessischen Vogelsbergkreis.
Stumpertenrod Gemeinde Feldatal | |
---|---|
Koordinaten: | 50° 37′ N, 9° 11′ O |
Höhe: | 415 (412–441) m |
Fläche: | 7,84 km²[1] |
Einwohner: | 345 (30. Juni 2018)[2] |
Bevölkerungsdichte: | 44 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 31. Dezember 1971 |
Postleitzahl: | 36325 |
Vorwahl: | 06645 |
Stumpertenrod von Norden |
Stumpertenrod liegt am Vogelsberg im Naturpark „Hoher Vogelsberg“. Durch den Ort führt die Landesstraße 3070. Den öffentlichen Personennahverkehr stellt die Buslinie VB-77 der Verkehrsgesellschaft Oberhessen her.
Der auf -rod endende Ortsname lässt auf eine Gründung zwischen 800 und 1000 n. Chr. schließen. Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Stumpertenrod erfolgte im Jahr 1335 unter dem Namen Stuômprathisrade im Urkundenbuch der Deutschordensballei Hessen.[1]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Stumpertenrod:
„Stumpertenrod (L. Bez. Alsfeld) erangel. Pfarrdorf; liegt im Vogelsberg, 3 1⁄2 St. von Alsfeld, hat 102 Häuser und 539 Einwohner, die außer 1 Katholiken evangelisch sind. Die Einwohner nähren sich hauptsächlich von Ackerbau uns Viehzucht. Unter den Handwerkern befinden sich mehrere Dreher, Schreiner, Schmiede, Leineweber etc.“[3]
Am 31. Dezember 1971 wurden im Zuge der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbstständigen Gemeinden Ermenrod, Groß-Felda, Kestrich, Köddingen, Stumpertenrod, Windhausen und Zeilbach zur neuen Großgemeinde Feldatal zusammengeschlossen.[4]
2008 wurde eine Sternwarte eingeweiht.
Stumpertenrod ist bekannt für das jährliche Mühlenfest, welches einmal im Jahr zur Sommerzeit stattfindet. Hierbei kommen sämtliche Handwerks- sowie Bastelbegeisterte zusammen und verkaufen an einzelnen Ständen ihre hergestellten Waren. Für diesen Tag ist der komplette Ort gesperrt und nicht durchfahrbar.
2019 wurde Stumpertenrod als „dolles Dorf“ in der Hessenschau gezogen.
Die folgende Liste zeigt im Überblick, die Territorien, in denen Stumpertenrod lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][5][6]
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Stumpertenrod das Amt Ulrichstein zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Stumpertenrod viel in den Gerichtsbezirk des Landgerichts Alsfeld. Durch Verfügung des Großherzoglich Hessischen Ministerium des Innern und der Justiz wurde am 1. Dezember 1838 Stumpertenrod an den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Ulrichstein abgetreten.[14]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Ulrichstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[15]
1943 verlor das Amtsgericht Ulrichstein seine Selbständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichts Schotten.[16] Mit Wirkung zum 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Schotten[17] und Stumpertenrod kam zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Alsfeld. Die übergeordneten Instanzen sind jetzt, das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
• 1791: | 477 Einwohner[9] |
• 1800: | 452 Einwohner[18] |
• 1806: | 503 Einwohner, 98 Häuser[11] |
• 1829: | 539 Einwohner, 102 Häuser[3] |
• 1867: | 581 Einwohner, 99 bewohnte Gebäude[19] |
• 1875: | 552 Einwohner, 105 bewohnte Gebäude[20] |
Stumpertenrod: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2018 | ||||
---|---|---|---|---|
Jahr | Einwohner | |||
1791 | 477 | |||
1800 | 452 | |||
1806 | 503 | |||
1829 | 539 | |||
1834 | 545 | |||
1840 | 536 | |||
1846 | 595 | |||
1852 | 611 | |||
1858 | 538 | |||
1864 | 534 | |||
1871 | 548 | |||
1875 | 552 | |||
1885 | 589 | |||
1895 | 587 | |||
1905 | 549 | |||
1910 | 531 | |||
1925 | 516 | |||
1939 | 488 | |||
1946 | 657 | |||
1950 | 547 | |||
1956 | 423 | |||
1961 | 433 | |||
1967 | 460 | |||
1970 | 443 | |||
1980 | ? | |||
1990 | ? | |||
2000 | ? | |||
2011 | 354 | |||
2018 | 345 | |||
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: [1][2]; Zensus 2011[21] |
• 1829: | 528 evangelische, ein katholischer Einwohner[3] |
• 1961: | 420 evangelische (= 97,00 %) und 13 katholische (= 3,00 %) Einwohner[1] |
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