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Methode zur Klassifizierung von Sängern nach Umfang, Gewicht und Farbe ihrer Stimmen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Mit dem Begriff Stimmfach wird in der Praxis der Oper zwischen verschiedenen Arten und Charakteren der Stimmlagen unterschieden.
Die Stimmfächer unterscheiden sich durch Merkmale der Stimmen wie Tonumfang, Klangfärbung und Volumen der Stimme und erlauben eine feinere Unterscheidung innerhalb der Stimmgattungen Sopran, Alt, Tenor und Bass.
Einige Fachbezeichnungen haben ihren Ursprung im historischen Fachsystem des Schauspieltheaters, z. B. bei den Zusätzen Held, dramatisch, Spiel, Charakter oder seriös. Schon zu Mozarts Zeiten zeigte sich in Johann Adam Hillers Beschreibungen von Stimmen, dass Sänger verschiedene Repertoires unterschiedlich gut bewältigen konnten.[1]
Es gibt diverse Fachsysteme, die als Hilfsmittel zur Besetzung von Rollen zu verstehen sind, die durch die Stimmgattung zu grob unterteilt wären. Im deutschen Sprachraum ist das Fachsystem nach Rudolf Kloiber das verbreitetste, in den Vereinigten Staaten wird oft das darauf beruhende System von Richard Boldrey angewandt.
An deutschen Opernhäusern kann die Bezeichnung des Stimmfachs bei Festengagements Bestandteil des Vertrags sein, in Streitfällen kann ein Sänger so fachfremde Partien ablehnen, was vor dem Bühnenschiedsgericht auch einklagbar ist.[2] Maßgeblich ist hierbei das Handbuch der Oper von Rudolf Kloiber und Wulf Konold, das von Robert Maschka um Fächer in der Operette erweitert wurde (siehe Literatur).
Die italienischen Fachbezeichnungen entsprechen den deutschen nicht genau, werden im deutschsprachigen Raum für italienische Opernliteratur jedoch durchaus benutzt. Da der Mezzosopran und der Bariton erst im 19. Jahrhundert entstanden sind (die Bezeichnung soprano ist in Italien bis Rossini durchaus auch für Mezzopartien üblich), beschränken sich die Unterscheidungen auf die klassischen Stimmlagen. Heute unterscheidet man außerdem mezzosoprano grave, -centrale, -acuto (schwerer-, mittlerer- und hoher Mezzo) sowie baritono drammatico und baritono cantabile (etwa dramatischer und lyrischer Bariton).
Eine Untersuchung der deutschen Theaterpraxis aus dem Jahr 2008 zeigte, dass der Umgang mit den Rollenbesetzungen heute anders ist als bei Kloibers Definition der Fächer in den 1940er-Jahren. So gibt es auf Betreiben der Arbeitgeber in vielen Arbeitsverträgen keine konkreten Fachbezeichnungen mehr, sondern lediglich die Angabe der jeweiligen Stimmgattung wie Sopran, Mezzosopran, Tenor, Bariton und Bass.[3] Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger rät Sängern weiterhin zu ihrem eigenen Schutz ihr Stimmfach vertraglich festzuhalten,[4] mit Verweis auf die im Normalvertrag Bühne für Solisten festgehaltenen Tarifrechte.[2]
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