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Diakon der Gemeinde von Jerusalem und erster christlicher Märtyrer Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Stephanus ist im Neuen Testament ein Diakon der Jerusalemer Urgemeinde. Er gilt als erster Märtyrer des Christentums und wird daher oft auch als Erzmärtyrer oder Protomärtyrer bezeichnet. Sein Name deutet auf eine hellenistische Herkunft hin. Seit 560 befinden sich dem hl. Stephanus zugeschriebene Reliquien in der Krypta von Sankt Laurentius vor den Mauern in Rom neben denen des römischen Archidiakons Laurentius. Stephanus wird in der katholischen Kirche, der altkatholischen Kirche, den orthodoxen Kirchen und der anglikanischen Kirche als Heiliger und in den lutherischen Kirchen als Märtyrer verehrt.
Als in der Urgemeinde in Jerusalem immer mehr Arme, insbesondere Witwen und Waisen, zu betreuen waren und es dabei zu Streitigkeiten zwischen den Judenchristen aramäischer und griechischer Sprache kam, befürchteten die Apostel, dass sie deshalb ihre Aufgaben in Lehre und Predigt vernachlässigen müssten. Die versammelte Gemeinde wählte darum sieben Diakone, Männer „von gutem Ruf und voll Geist und Weisheit“, die sich auch um die bisher übergangenen Witwen der Griechisch sprechenden Judenchristen kümmern sollten.[1]
Einer dieser sieben Diakone war Stephanus, beschrieben als „voll Kraft und Gnade“. Wie aus seinem griechischen Namen („Kranz“, „Krone“) zu schließen ist, gehörte er selbst zu den Juden, deren Familien meist lange außerhalb des Heiligen Landes, also im Bereich griechischer Sprache und Kultur, gelebt hatten. Als Diakon wirkte er in Jerusalem als Armenpfleger und Evangelist.
Das in der Apostelgeschichte des Lukas (Apg 6 EU und Apg 7 EU) geschilderte Ereignis stellt dar, wie es aufgrund des Wirkens des Stephanus zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Hohen Rat, dem Sanhedrin, kam: Von einer Gruppe hellenistischer Juden wird behauptet, Stephanus habe gesagt, dass Jesus von Nazaret „die Stätte“ – gemeint ist der Tempel – zerstören und die jüdischen Gebräuche verändern wolle. Der Hohepriester wendet sich mit der Frage „Ist das so?“ an Stephanus, der darauf mit der längsten Rede der Apostelgeschichte antwortet. Die historisch-kritische Methode sieht in Kapitel 6 und 7 die redaktionelle Arbeit des Verfassers der Apostelgeschichte.[2] Zwar fehlt ein ausdrückliches namentliches Bekenntnis zu Jesus Christus, aber dass es um ihn geht, wird daran deutlich, dass in Apg 7,52 EU „der Gerechte“ (siehe Jes 53 EU) erwähnt wird, in dem die frühe Kirche Jesus Christus erkannte. Stephanus wird als gelehrter Mann dargestellt, der die Tradition und Geschichte Israels kannte und sich in der Linie der Männer sah, die den Willen Gottes verkündigten, aber gerade deswegen vom Volk verachtet wurden. So wird Stephanus wie ein Bußprediger dargestellt, der den Anklägern mithilfe der Geschichte Israels und der Ablehnung ihrer Propheten vor Augen führte, dass sie selbst auf der Anklagebank saßen und wie ihre Väter den Fehler begingen, Jesus Christus zu verwerfen.
Nach seiner Verteidigungsrede sah Stephanus auf und rief: „Ich sehe den Himmel offen und den Menschensohn zur Rechten Gottes stehen.“ Diese Identifikation Jesu mit dem in Dan 7,13 EU verheißenen Menschensohn erbitterte die Mitglieder des Synhedrions dermaßen, dass sie Stephanus auf der Stelle packten und vor der Stadt steinigten. Stephanus befahl seinen Geist Jesus, sank in die Knie und rief: „Herr, rechne ihnen diese Sünde nicht an!“[3] Auch durch diese Worte folgte Stephanus dem Vorbild Jesu, der ebenfalls sterbend seinen Geist in die Hände Gottes gelegt und für seine Henker gebetet hatte: „Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.“
Stephanus ist der erste, von dem überliefert wird, dass er wegen seines Bekenntnisses zu Jesus Christus getötet wurde. Damit gilt er als der erste Märtyrer oder auch Erzmärtyrer. Im Bericht von seiner Hinrichtung heißt es: „Die Zeugen legten ihre Kleider zu Füßen eines jungen Mannes nieder, der Saulus hieß. (…) Saulus aber war mit dem Mord einverstanden.“ Die Steinigung des Stephanus war der Auftakt zu einer Christenverfolgung in Jerusalem, an der sich Saulus, der spätere Apostel Paulus, besonders eifrig beteiligte.
In der ostkirchlichen und römisch-katholischen Ikonographie wird Stephanus als Diakon dargestellt, oft gemeinsam mit Laurentius und Vinzentius. In einer Hand hält er eine Märtyrerpalme, in der anderen Steine. Gelegentlich liegen diese auch auf einem Evangelienbuch, das er hält, oder neben ihm.[4]
Stephanus ist in der katholischen Kirche Schutzpatron der Böttcher, Kutscher, Maurer, Steinhauer, Pferdeknechte, Weber, Schneider und Zimmerleute. Angerufen wird er bei Besessenheit, Kopfschmerzen, Steinleiden und für eine gute Sterbestunde. Seine Funktion als Patron der Pferdeknechte beruht möglicherweise auf vorchristlichen Kultbräuchen.[5] Er wird zudem als Schutzpatron der Städte Passau,[6] Turin, Prato und Biella verehrt.
Dem hl. Stephanus sind viele Kirchen geweiht (siehe Stephanskirche), zahlreiche Orte (Saint-Étienne, Santo Estêvão) sowie christliche Einrichtungen in aller Welt sind nach ihm benannt.
Der Gedenktag des heiligen Stephanus basiert auf den im 3./4. Jahrhundert sich häufenden Anlässen des liturgischen Märtyrergedenkens. Ende des 4. Jahrhunderts ist der Gedenktag für den 26./27. Dezember in Jerusalem nachweisbar. Um 450 übernahm ihn die armenische Kirche. Das Stephansfest ist erstmals für das Jahr 411 im Martyrologium des Breviarium Syriacum nachweisbar. Für den Westen ist es erstmals im 6. Jahrhundert überliefert. Eine besonderen Anschub erfuhr die Verehrung des Stephanus durch die im Jahr 415 durch den Presbyter Lukianos von Kafar-Gamala griechisch verfasste Auffindung des Stephanus-Grabes in Kafar-Gamala; siehe dazu Abibas. Der Text wurde umgehend ins Lateinische übersetzt und verbreitete sich anschließend in verschiedenen Fassungen. Die Verehrung des Stephanus strahlte dann von Jerusalem in den Mittelmeerraum und nach Gallien aus, sodass Stephanus im 7. Jahrhundert zum Universalheiligen avancierte.[7]
Der 26. Dezember ist im Kalender der römisch-katholischen Kirche, altkatholischen Kirche, der lutherischen Kirchen und der anglikanischen Kirche der Gedenktag des hl. Stephanus. Fällt der 26. Dezember auf einen Sonntag, entfällt in der katholischen Kirche das Fest des hl. Stephanus in der Regel zugunsten des Festes der Heiligen Familie. In 21 der 26 Kantone der Schweiz, in Österreich, Deutschland und in fast allen anderen Ländern Europas ist der Stephanitag am 26. Dezember gesetzlicher Feiertag. Auch die evangelische Agende sieht die Feier des Stephanitages am 26. Dezember vor. Dies wird aber in der Regel nicht wahrgenommen, und das Datum wird als Zweiter Weihnachtsfeiertag begangen. In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wird seit dem Jahr 2007 am Tag des Erzmärtyrers Stephanus der „Gebetstag für verfolgte Christen“ begangen.
Die griechisch-orthodoxe Kirche feiert den Stephanustag am 27. Dezember. In der serbisch-orthodoxen Kirche, die ihre Feiertage noch nach dem julianischen Kalender feiert, liegt der Stephanustag noch bis ins Jahr 2100 auf dem 9. Januar.
Bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein wurden begangen:
Diese Tage finden sich noch als Kirchenpatrozinien.
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