Stadtgericht Gießen

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Das Stadtgericht Gießen war von 1821 bis 1879 ein erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Gießen in der Provinz Oberhessen des Großherzogtums Hessen.

Bezeichnung

Die Gerichte erster Instanz in den Provinzen Oberhessen und Starkenburg des Großherzogtums Hessen trugen von 1821 bis 1879 üblicherweise die Bezeichnung „Landgericht“, die für die Städte Gießen und Darmstadt zuständigen dagegen die Bezeichnung „Stadtgericht“ – ohne dass dies eine Auswirkung auf ihre sachliche oder instanzielle Zuständigkeit hatte.

Gründung

Ab 1821 trennte das Großherzogtum Hessen auch auf der unteren Ebene die Rechtsprechung von der Verwaltung.

Im Bereich von Gießen und seinem Umland wurden die Aufgaben der Verwaltung dem Landratsbezirk Gießen übertragen, die Aufgaben der Rechtsprechung dem Stadtgericht Gießen und dem Landgericht Gießen,[1] die hinsichtlich instanzieller und sachlicher Zuständigkeit gleichgestellt waren, aber unterschiedliche Gerichtsbezirke aufwiesen. Das für das Stadtgericht Gießen zuständige Obergericht war das Hofgericht Gießen.

Bezirk

Der Bezirk des Stadtgerichts Gießen umfasste:

Weitere Informationen Gemeinde, Herkunft ...
GemeindeHerkunftZugangAbgangAnmerkung
Allendorf/Lahn Landgericht Gießen 1827[2]
Fellingshausen Amt Gießen 1821[1] 1866 Von Preußen annektiert[3]
Frankenbach Amt Königsberg 1821 1866 Von Preußen annektiert
Garbenteich Vom Landgericht Gießen 1867[4]
Gießen Stadt Gießen 1821
Großenlinden Landgericht Gießen 1827
Hausen Vom Landgericht Gießen 1867
Hermannstein Landgericht Gießen 1853 1866 Von Preußen annektiert
Heuchelheim Amt Gießen 1821
Kirch-Göns Landgericht Gießen 1827 1840 An das Landgericht Butzbach[5]
Kleinlinden Landgericht Gießen 1827
Königsberg Amt Königsberg 1821 1866 Von Preußen annektiert
Krumbach Amt Blankenstein 1821 1866 Von Preußen annektiert
Lang-Göns Landgericht Gießen 1827
Leihgestern Vom Landgericht Gießen 1867
Naunheim Amt Königsberg 1821 1866 Von Preußen annektiert
Pohl-Göns Landgericht Gießen 1827 1840 An das Landgericht Butzbach
Rodheim-Bieber Amt Gießen 1821 1866 Von Preußen annektiert
Waldgirmes Amt Königsberg 1821 1866 Von Preußen annektiert
Watzenborn-Steinberg Landgericht Gießen 1867
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Weitere Entwicklung

Zum 1. April 1827 wurden aus dem Bezirk des Landgerichts Gießen eine Reihe von Orten dem Bezirk des Stadtgerichts Gießen zugeschlagen[6] (siehe: Übersicht).

Am 1. Juli 1840 wurden Pohl-Göns und Kirch-Göns aus dem Gerichtsbezirk Gießen ausgegliedert und dem Bezirk des neu eingerichteten Landgerichts Butzbach zugeteilt.[7]

Zum 15. Oktober 1853[8] ging die Zuständigkeit für den Ort Hermannstein vom Landgericht Gießen an das Stadtgericht Gießen über.[9]

Nach dem verlorenen Krieg von 1866 musste das Großherzogtum Hessen im Friedensvertrag vom 3. September 1866 Gebiete im westlichen Oberhessen an Preußen abtreten. Auch Gemeinden aus dem Bezirk des Stadtgerichts Gießen waren darunter (siehe Übersicht). Um das daraus entstandene Ungleichgewicht im Bezirksumfang auszugleichen, wurden zum 20. Januar 1867 vom Landgericht Gießen einige Gemeinden dem Stadtgericht Gießen unterstellt[10] (siehe: Übersicht).

Ende

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[11] So ersetzte nun das Amtsgericht Gießen das Stadtgericht Gießen (ebenso wie das bisherige Landgericht Gießen). „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Gießen wurde dem Bezirk des Landgerichts Gießen zugeordnet.[12]

Einzelnachweise

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