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deutsche Politikerin und Hochschulprofessorin Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Sabine Irene Freifrau von Schorlemer, geb. Braun, (* 11. März 1959 in Köln) ist eine deutsche Völkerrechtlerin. Sie war von 2009 bis 2014 als Parteilose auf Vorschlag der CDU im Kabinett Tillich II Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst im Freistaat Sachsen.
Sabine Braun wuchs in München auf, studierte Rechts- und Politikwissenschaften sowie Kunstgeschichte an den Universitäten in Berlin (FU), Lausanne, München, Hamburg und Genf.
Sie wurde 1992 zum Völkerrecht mit einer Arbeit über Internationalen Kulturgüterschutz in Friedens- und Kriegszeiten an der Universität Hamburg promoviert. 1997 erfolgte die Doppelhabilitation in Internationaler Politik und Völkerrecht mit einer Arbeit über globale Telekommunikation an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Als Expertin für internationale Angelegenheiten war sie 2004/05 Mitglied der deutschen Regierungsdelegation in internationalen Vertragsverhandlungen für kulturelle Vielfalt und arbeitet seit Jahren in deutschen und internationalen Expertengruppen sowie Stiftungen. Sie ist gewähltes Mitglied der Deutschen UNESCO-Kommission und Beraterin des Auswärtigen Amtes für Politik der Vereinten Nationen.
Von 2000 bis 2009 war sie Professorin und Lehrstuhlinhaberin für Völkerrecht, Recht der EU und Internationale Beziehungen an der Technischen Universität Dresden sowie Auslandsbeauftragte an der TU Dresden. 2003 war sie Gründungsdirektorin des Zentrums für Internationale Studien (ZIS) an der TU Dresden und von 2003 bis 2009 Pro-Direktorin des Zentrums für Internationale Studien. 2008 bis 2009 leitete sie die Forschungsstelle Vereinte Nationen an der Juristischen Fakultät der TU Dresden. 2009 ist es ihr gelungen, den weltweit ersten UNESCO-Lehrstuhl für Internationale Beziehungen an die TU Dresden einzuwerben.[1] Am 30. September 2009 wurde sie zur Sächsischen Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst berufen. Seit Mai 2010 ist sie Honorarprofessorin an der TU Dresden.
Schwerpunkte ihrer wissenschaftlichen Arbeit sind Menschen- und Frauenrechte sowie die Bewahrung des kulturellen Erbes.[2][3] Als „einzigartigen Akt der kulturellen Selbstverstümmelung“[4] bezeichnete Schorlemer die Errichtung der Waldschlößchenbrücke, die im Juni 2009 zur Aberkennung des Titels Welterbe Dresdner Elbtal führte.
Sie gehört zu den Unterstützern der Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union, die Ende November 2016 veröffentlicht wurde.
Von Schorlemer ist evangelisch-lutherischen Bekenntnisses, Mutter dreier Kinder und wohnhaft in Leipzig. Sie war verheiratet mit dem Wirtschaftsanwalt Andreas Freiherr von Schorlemer.[5]
Unter scharfe Kritik geriet von Schorlemer Ende April 2011, als ihr Wissenschaftsministerium der gewählten Rektorin der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK), der Professorin Renate Lieckfeldt, die Verbeamtung und damit den Dienstantritt verweigerte. Als Grund gab Schorlemer eine Krebserkrankung Lieckfeldts an, von der diese zwar genesen sei, die aber auch ein erhöhtes Wiedererkrankungsrisiko mit sich bringe und nach dem Beamtenrecht eine Ablehnung zwingend vorgebe.[7] Juristen bezweifelten nicht nur diese Tatsache, sondern wiesen auch darauf hin, dass Lieckfeldt als Inhaberin eines Schwerbehindertenausweises nicht diskriminiert werden dürfe und sogar bevorzugt eingestellt werden müsse.[8] Der Fall setzte eine intensive ethische Diskussion um den beruflichen Umgang mit Krebserkrankten in Gang.[9]
Eine weitere umstrittene Personalentscheidung war die Auflösung des Vertrags mit dem designierten Semperoper-Intendanten Serge Dorny vor dessen Amtsantritt[10]. Das Landgericht Dresden erklärte 2015 die Kündigung durch von Schorlemer für unwirksam. Eine Berufung des Freistaats Sachsen gegen dieses Urteil wurde 2016 von Oberlandesgericht Dresden zurückgewiesen.[11]
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