STOP-Prinzip
Reihenfolge zu setzender Arbeitsschutz-Maßnahmen zur Gefahrenverhütung Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Reihenfolge zu setzender Arbeitsschutz-Maßnahmen zur Gefahrenverhütung Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das STOP-Prinzip umfasst die Reihenfolge zu setzender Arbeitsschutz-Maßnahmen zur Gefahrenverhütung. Unter Gefahren sind in diesem Zusammenhang sowohl unmittelbar wirkenden Gefahren (z. B. Gefahrenstellen an Maschinen, Gefahrstoffe) bis hin zu den arbeitsbedingten physischen und psychischen Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können, zu verstehen.
Das „STOP-Prinzip“ behandelt neben der Vermeidung von Risiken, und der Gefahrenbekämpfung an der Quelle, die Forderung, dass Maßnahmen des kollektiven Gefahrenschutzes der Vorrang vor Maßnahmen des individuellen Gefahrenschutzes zu geben sind.
STOP steht für:
Die zu betrachtenden Gefahren können beispielsweise in 16 Kategorien eingeteilt werden:[1]
Im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung liefert die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren die Grundlage für die Auswahl von angemessenen Maßnahmen.
Diese Maßnahmen müssen dem STOP-Prinzip folgend in absteigender Reihenfolge nach Möglichkeit der Umsetzung gewählt werden, das heißt:
Information und Unterweisung sind als Methoden anzusehen, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die gesetzte Maßnahmen zu informieren (z. B. für die Einhaltung einer organisatorischen Maßnahme) und in Verhaltensweisen zu schulen.
Die Anwendung des STOP-Prinzips folgt den Grundsätzen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) in Deutschland bzw. der Gefahrenverhütung in Österreich (§ 7 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz).
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