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Bereich einer Stadt, in dem sich Prostitution und Sexgewerbe konzentrieren Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Rotlichtviertel (in der Schweiz: Rotlichtquartier) bezeichnet man einen Bereich einer Stadt, in dem sich Prostitution und andere Arten des Sexgewerbes konzentrieren. Die zugehörige soziale Umgebung ist das Rotlichtmilieu.
Der Begriff Rotlichtviertel wird häufig negativ wertend benutzt. Siehe hierzu auch Rotlicht (Prostitution).
Der englische Begriff red-light district hat sich um 1900 gebildet, aber bereits 1850 gab es in der Greene Street in Manhattan (heute SoHo) eine Reihe von Bordellen, über deren Eingängen Gaslicht in roten (aber auch andersfarbigen) Glaskugeln brannte.[1] Im Deutschen tauchen die Begriffe Rotlicht-Distrikt und Rotlichtviertel erst im Laufe der frühen 1920er Jahre[2][3] auf. Dieser Begriff (italienisch quartiere a luci rosse, niederländisch rosse buurt) dokumentiert, dass in vielen Städten eine Art „Ghettoisierung“ des Bordell- und Prostituiertenmilieus stattgefunden hat. Ein ähnlicher Begriff im Japanischen ist akasen. Mit dem Begriff „Rotlichtmilieu“ wird meist auch kriminelles Verhalten (zum Beispiel Drogenhandel, Menschenhandel, Erpressung) assoziiert.
Ein Viertel wird normalerweise nicht dadurch zum Rotlichtviertel, weil sich dort einige Bordelle befinden. Erst eine gewisse Anzahl bzw. eine Vielfältigkeit der Betriebe der Sex-Branche macht aus einem Viertel einer Stadt ein Rotlichtviertel. Das Spektrum der Angebote kann hierbei von der Prostitution am Straßenstrich oder in Bordellen über Sexshops und Striptease-Bars bzw. Tabledance-Bars bis hin zu Pornokinos und Animierbars gehen.
Die Entstehung von Rotlichtvierteln wird durch einige soziale Faktoren gefördert. Oft haben Gäste der Einrichtungen des Rotlichtmilieus ein Interesse an örtlicher Nähe der verschiedenen Einrichtungen, um während der Vergnügungsphase problemlos zu Fuß einen Ortswechsel vornehmen zu können, etwa von einer Tabledance-Bar in ein Animierlokal und von dort in ein Bordell.
Im Gebiet eines Rotlichtviertels besteht auch in geringerem Maße die Gefahr, auf Menschen zu treffen, die weder dem Rotlichtmilieu angehören, noch an ihm Interesse haben. Es ist vielen Nutzern peinlich, etwa sich nach dem Besuch eines exponiert gelegenen Sexshops beim Betreten der Straße schief angesehen fühlen zu müssen.
Der Charakter eines Rotlichtviertels hängt oft davon ab, ob eine Sperrstunde, also eine rechtliche Beschränkung der geschäftlichen Aktivitäten in der Nachtzeit, besteht oder nicht. Dies wirkt sich vor allem darauf aus, ob die einschlägigen Barbetriebe anzutreffen sind, von denen gegebenenfalls der Großteil des aktiven Lebens in einem Rotlichtviertel ausgeht. Vor allem in Rotlichtvierteln ohne Sperrstunde finden sich auch Vergnügungsbetriebe, die nicht dem Rotlichtmilieu angehören, wie Bars, Restaurants, Spielhallen, Theater, Kabaretts und Ähnliches.
Aufgrund der vergleichsweise liberalen Rechtslage in Deutschland weisen Rotlichtviertel eine weniger versteckte und offenere Struktur auf als in vielen anderen Ländern.
Die Entstehung von Rotlichtvierteln in Deutschland wurde entscheidend durch Sperrbezirksverordnungen begünstigt; also durch kommunale bzw. städtische Rechtsverordnungen, welche die Ausübung der Prostitution nur außerhalb eines bestimmten Gebietes, meist der Innenstadt erlaubten, wie zum Beispiel in Frankfurt am Main. Oft entstand ein Rotlichtviertel in unmittelbarer Nähe eines Straßenstriches. Diese Entwicklung wurde auch dadurch begünstigt, dass andere typische Einrichtungen, wie beispielsweise Sexshops planungs- und baurechtlich ebenfalls nur in bestimmten Gebieten zugelassen wurden.
In Städten wie etwa Berlin, die keine Sperrgebietsverordnungen haben, ist hingegen eine Konzentration auf Rotlichtviertel nur im begrenzten Umfang zu beobachten. Beispielsweise spielen in Berlin die als Rotlichtviertel zu bezeichnenden Gegenden um die Oranienburger Straße oder den Stuttgarter Platz („Stutti“) keine dominierende Rolle, in Relation zu den Gesamtaktivitäten des Berliner Rotlichtmilieus.
Der Wohnwert in einem Rotlichtviertel ist in der Regel als gering anzusehen. Dies liegt nicht nur an der Lärmkulisse zu nächtlicher Stunde, oder an der Umgebung, die meist eine eher dürftige soziale Infrastruktur aufweist. Auch handelt es sich bei Rotlichtvierteln oft um gefahrträchtige Orte, an denen verstärkt Gewalt- und Eigentumsdelikte auftreten. Die Umgebung ist deshalb vor allem nicht geeignet für Kinder und Jugendliche.
Die Massierung von Einrichtungen des Rotlichtmilieus in Rotlichtvierteln erlaubt eine einfachere staatliche Kontrolle. Gewerberechtliche Auflagen lassen sich beispielsweise im Rahmen einer aufsichtsamtlichen Streifenfahrt in einer Vielzahl von Einrichtungen überprüfen. Durch den konzentrierten Einsatz von Polizeikräften vor Ort lässt sich mit noch überschaubarem Personalaufwand ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten. Prominentes Beispiel ist die in Hamburg inmitten des Rotlichtviertels von St. Pauli gelegene Davidwache, eine städtische Polizeiwache.
Ein Beispiel für die Errichtung eines Rotlichtviertels aus Kontrollgründen ist die Helenenstraße in Bremen.
Nach § 120 Abs. 1 Nr. des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn Prostitution in einem durch Rechtsverordnung verbotenen Gebiet ausgeübt wird. Nach dem Wortlaut des § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG ist es auch verboten Gelegenheit zu entgeltlichen sexuellen Handlungen anzubieten, anzukündigen, anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt zu geben. Dies bedeutet allerdings nach Ansicht des Bundesgerichtshofes nicht, dass Werbung für Prostitution generell unzulässig sei. Es müsse vielmehr eine konkrete Beeinträchtigung der Allgemeinheit, zum Beispiel des Jugendschutzes hinzutreten.[4]
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