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Die Orthodoxen Kirchen sind mit rund drei Millionen Gläubigen im Jahr 2023 die drittgrößte christliche Konfession in Deutschland.[1] Im Jahr 2017 ging man noch von an die zwei Millionen orthodoxer Christen im Land aus[2], im Jahr 2010 von rund 1,5 Millionen.[3]
Der Bischof Athanasius fand nach der Verbannung in Trier eine neue Heimat, und der Slawenapostel Method von Saloniki wurde um 870 in Ellwangen gefangengehalten (die Stadt ist heute das Pilgerziel orthodoxer Christen). In Nienkerken bei Corvey gab es im 9. Jh. eine bedeutende Schule, in der Griechisch unterrichtet wurde. Der Basilianerabt Gregor von Burtscheid (* 930 in Kalabrien, damals Teil des Byzantinischen Reichs; † 999) gründete ein byzantinisches Kloster in Burtscheid. Nachdem Kaiser Otto II. die Prinzessin Theophanu geheiratet hatte, kamen in ihrer Gefolgschaft griechische Gelehrte ins Heilige Römische Reich.[4]
Strenggenommen kann man erst mit dem Morgenländischen Schisma im Jahr 1054 und der Trennung von Katholiken und Orthodoxen auch von einem Beginn der Orthodoxie in Deutschland sprechen. Da die Trennung streng geografisch erfolgte, gab es vorerst auch keine Orthodoxen in Deutschland.
Mit der Bildung von Auslandsgemeinden von Personen aus orthodoxen Ländern kann man ab dem späten 17. Jahrhundert von einer Präsenz der Orthodoxie in Deutschland sprechen.
Aus ekklesiologischen und geschichtlichen Gründen gibt es keine „deutsch-orthodoxe“ Landeskirche, obwohl in jüngster Zeit unter deutschen Konvertiten gewisse Versuche in diese Richtung zu beobachten sind. So wurde in den 1990er-Jahren mit dem Deutschen orthodoxen Dreifaltigkeitskloster in Buchhagen das erste und bisher einzige deutsche orthodoxe Kloster gegründet. Formal (juridisch) untersteht es zwar der bulgarisch-orthodoxen Diözese von West- und Mitteleuropa, ist aber statutengemäß der „deutschen Orthodoxie“ verpflichtet. Des Weiteren gibt es die Skite des heiligen Spyridon, die juridisch Teil der serbisch-orthodoxen Diözese von Mitteleuropa ist.
Insgesamt ist der Anteil ethnischer Deutscher innerhalb der Orthodoxen Kirche in Deutschland aber eher marginal: Deutlich über 95 % aller orthodoxen Christen in diesem Lande haben einen „Migrationshintergrund“. Offiziell deutschsprachige orthodoxe Gemeinden gibt es lediglich in Berlin, Düsseldorf, Hannover, Hamburg und München, wenngleich in einigen anderen Gemeinden (vor allem der russischen Diözesen) gelegentlich bis teilweise Deutsch als liturgische Sprache verwandt wird. Daher hat 2007 auch die KOKiD eine aus Vertretern aller orthodoxen Diözesen (einschließlich der Russischen Auslandskirche) zusammengesetzte Gemeinsame Kommission zur Erstellung bzw. Vereinheitlichung orthodoxer liturgischer Texte in deutscher Sprache ins Leben gerufen, deren Ergebnisse aber noch von der Bischofsversammlung gebilligt werden müssen.
Die orthodoxen Diözesen in Deutschland bilden gemeinsam seit dem 27. Februar 2010 die Orthodoxe Bischofskonferenz in Deutschland. Es handelt sich um zehn Bistümer die, in der Regel – zumindest mehrheitlich – Angehörige einer Nation umfassen, und zu verschiedenen Patriarchaten gehören.
Die Bistümer sind jeweils der autokephalen Kirche des Heimatlands unterstellt. Zahlenangaben 2003, Quelle siehe Literatur:
In Deutschland gibt es folgende orthodoxe Klöster[5]
Bulgarisch-orthodoxes Kloster
Rumänisch-orthodoxes Kloster
Russisch-orthodoxe Klöster
Serbisch-orthodoxe Klöster
Koptisch-orthodoxe Klöster
Kirche der wahren Christen Griechenlands (Synode des patristischen Kalenders)
Seit 1995 wurde das ehemalige „Institut für orthodoxe Theologie“ an der Universität München zur Ausbildungseinrichtung für Orthodoxe Theologie der Universität München ausgebaut und ein entsprechender Diplom-Studiengang eingerichtet. Damit existiert nun im deutschen Sprachraum die erste und bisher einzige Möglichkeit eines orthodoxen Universitätsstudiums (einschließlich der Möglichkeit einer Promotion in der Orthodoxen Theologie).
Seit 2002 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, am Theologischen Institut des Klosters Kröffelbach ein Studium der orthodoxen Theologie mit dem Schwerpunkt koptisch-orthodoxe Theologie und dem Abschluss BA der Theologie zu absolvieren.
Außerdem existiert – mit dem vorrangigen Ziel einer Ausbildung orthodoxer Religionslehrer – ein Lehrstuhl für orthodoxe Theologie im Rahmen des Zentrums für Religiöse Studien an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Ferner gibt es an der Universität Erfurt einen religionswissenschaftlich ausgerichteten Lehrstuhl für orthodoxes Christentum.
Einige orthodoxe Kirchen arbeiten bereits seit 1974 in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) mit, andere traten ihr später bei. Die kanonischen östlich-orthodoxen Kirchen sind seit einigen Jahren in einer gemeinsamen Delegation mit fünf Mitgliedern (und fünf Stellvertretern) über die KOKiD vertreten, die altorientalischen Kirchen sind jede für sich Vollmitglied. Die orthodoxen Kirchen stellen auch eines der fünf Mitglieder des Vorstands (derzeit: Erzpriester Radu Constantin Miron) und arbeiten auch in der Ökumenischen Zentrale mit einer Referentin (Marina Kiroudi) und in der theologischen Kommission (DÖSTA) mit. Ebenso sind die orthodoxen Kirchen an den meisten regionalen und lokalen Arbeitsgemeinschaften der ACK beteiligt. Im April 2019 übernahm Erzpriester Miron als erster Orthodoxer den Vorsitz in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland.[6]
Daneben gibt es bilaterale Beziehungen zur deutschen Bischofskonferenz und zur EKD mit Diskussionen über theologische Fragen und diakonisch-karitative Zusammenarbeit. So wurden mehrere Dokumente zu dogmatischen Fragen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der griechisch-orthodoxen Metropolie und der römisch-katholischen Bischofskonferenz verabschiedet, zuletzt 2006 ein Text über das gemeinsame Verständnis des geistlichen Amtes. Ab 2007 wurde diese Arbeitsgruppe umgestaltet und erweitert, so dass sie jetzt Vertreter der gesamten Orthodoxie in Deutschland auf der einen und – wie bisher – der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz umfasst, also eine offizielle Gesprächsebene zwischen der orthodoxen und der römisch-katholischen Kirche in diesem Lande darstellt. Zwischen der KOKiD und der EKD ist bislang eine Handreichung für evangelisch-orthodoxe Eheschließungen erarbeitet und unterzeichnet worden.
Bereits 1985 hatte das Land Nordrhein-Westfalen einen regulären orthodoxen Religionsunterricht eingeführt, der damals allerdings nur für die griechischen Kinder galt, inzwischen jedoch – unter Verantwortung der KOKiD – auf alle orthodoxen Schülerinnen und Schüler erweitert wurde. Inzwischen hat auch Niedersachsen einen regulären deutschsprachigen Religionsunterricht für christlich-orthodoxe Kinder an staatlichen Schulen eingeführt; die KOKiD fungiert dabei als kirchlicher Partner, altorientalische Kinder können auf freiwilliger Basis an diesem Unterricht teilnehmen. In einigen anderen Bundesländern (Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg) sind entsprechende Pläne in der Ausarbeitung, oder es wird Religion (ähnlich wie bei islamischen Kindern) im Rahmen eines muttersprachlichen Ergänzungsunterrichts angeboten, wobei dieses Angebot allerdings in der Praxis oft nur für griechischsprachige Kinder existiert. In Bayern wurde der durch die Russisch-orthodoxe Kirche im Ausland erteilte Religionsunterricht laut Bescheid des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Februar 1956, Nr. 93173 als ordentliches Lehrfach (Pflichtfach) im Sinne des Art. 136, Abs. 2 der Bayerischen Verfassung anerkannt. Heute verfügen die Griechisch-, die Serbisch- und die Russisch-Orthodoxe Kirche, sowie, von den altorientalischen, die Syrisch-orthodoxe Kirche über diese Anerkennung. Es ist sogar möglich, die orthodoxe Religionslehre als Abiturfach zu belegen und abzuschließen. Inzwischen gibt es einen gemeinsamen bayerischen Lehrplan für die in der KOKiD bzw. jetzt der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland vertretenen orthodoxen Bistümer. Seit 2003 gibt es auch ein Referat der KOKiD für orthodoxen Religionsunterricht; derzeit wird dieses vom Vorsitzenden der Kommission, Metropolit Augoustinos, geleitet; Länderkoordinatoren für Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind für die Durch- bzw. Einführung des orthodoxen Religionsunterrichtes in den einzelnen Bundesländern im Auftrag der Kommission der Orthodoxen Kirche in Deutschland / Verband der Diözesen zuständig.
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