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Ordnungspolitik umfasst die Vorschriften, Institutionen und Handlungen, die es ermöglichen, die Wirtschaft nach den Prinzipien von Markt und Wettbewerb zu organisieren. Dabei kommt es vor allem darauf an, den Wettbewerb sicherzustellen und die Freiräume der Einzelnen für ihre wirtschaftliche Betätigung zu gewährleisten.
Ordnungspolitik greift in den Verlauf des Wirtschaftsgeschehens nur zeitweilig ein und ist eine auf Dauer ausgerichtete Politik. Träger ist hier also durch eine entsprechende Ausarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen die Legislative.
Ordnungspolitische Tätigkeiten können die Qualität des Wirtschaftssystems beeinflussen, daher sollten die Maßnahmen so angelegt werden, dass sie als sichere Planungsgrundlage dienen können.
Ihre Aufgaben sind folglich:
Als Wirtschaftspolitik werden die gesamten politischen Bestimmungen bezeichnet, mit denen der Staat Wirtschaftsverläufe regelt, sie beeinflusst oder in wirtschaftliche Durchführungen eingreift. Dabei werden in der Wirtschaftspolitik diese drei Bereiche unterschieden:
Die ordnungspolitischen Instrumente wirken einerseits nach innen und sind somit Bestandteile nationaler Ordnungspolitik (z. B. Wirtschafts-, Sozial- und Arbeitsgesetzgebung), können aber auch nach außen wirken und sind in diesem Fall Aspekte internationaler Ordnungspolitik (z. B. regionale Wirtschaftsintegration, internationale Handelsabkommen).
Einige Kernaussagen von Staat und Markt:
Staat | Markt |
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Ziel: Verlässliche Ordnungs- und Sozialpolitik Ziel: Effiziente Produktion[1]
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