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Landschaftsverband in Niedersachsen, Deutschland (1961-) Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Oldenburgische Landschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz im niedersächsischen Oldenburg. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, an der Pflege und Förderung der historischen und kulturellen Belange des ehemaligen Landes Oldenburg mitzuwirken.
Das ausgeprägte historische und kulturelle Selbstverständnis der Region erklärt sich aus der Geschichte des Oldenburger Landes, das bis 1946 ein politisch selbständiges Land war. Am 6. November 1946 forderten die Abgeordneten des Oldenburgischen Landtages in ihrer letzten Sitzung die Schaffung einer Selbstverwaltungsorganisation für das Gebiet des Oldenburger Landes. Nachdem 1954 der Versuch im niedersächsischen Landtag gescheitert war, einen „Landschaftsverband Oldenburg“ zu schaffen, wurde 1961 auf Initiative der oldenburgischen Städte, Landkreise und Gemeinden von Richard Tantzen die „Oldenburg-Stiftung e. V.“ gegründet.
Die Diskussionen um die Gebietsreform und die Schaffung des Regierungsbezirkes Weser-Ems führten 1974 zu einer Resolution der oldenburgischen Landkreise und Kommunen, in der die Verbesserung der rechtlichen Stellung der „Oldenburg-Stiftung“ gefordert wurde. Daraufhin beschloss der Niedersächsische Landtag am 27. Mai 1974 das Gesetz über die Gründung der Oldenburgischen Landschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die offizielle Gründung erfolgte am 8. Februar 1975 im Oldenburgischen Staatstheater. Die niedersächsische Landesregierung erließ auf der Basis des Gesetzes die „Verordnung über die Oldenburgische Landschaft“ vom 4. Februar 1975, die in 14 Paragraphen die Aufgaben und Organe der Landschaft, ihre Arbeit, Mitgliedschaft und Rechnungswesen regelt.[1]
Die Oldenburgische Landschaft zählt trotz ihres Namens nicht zu den historischen Landschaften des Landes Niedersachsen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterscheidet sie sich – wie auch die Ostfriesische Landschaft – von den übrigen Landschaftsverbänden Niedersachsens, die Vereinsstatus besitzen.
Pflichtmitglieder sind von Gesetzes wegen die sechs Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch sowie die drei kreisfreien Städte Delmenhorst, Oldenburg (Oldb) und Wilhelmshaven. Dies entspricht dem Gebiet des 1946 im neu gebildeten Land Niedersachsen aufgegangenen Landes Oldenburg.
Die Oldenburgische Landschaft besitzt wie die anderen Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen hauptsächlich kulturelle Aufgaben. Sie nimmt im Auftrage ihrer Gebietskörperschaften und des Landes Niedersachsen Aufgaben auf den Gebieten Kultur, Naturschutz, Wissenschaft und Bildung wahr und unterhält dazu entsprechende Arbeitsgemeinschaften.
Die Landschaftsversammlung ist das höchste Beschlussorgan der Oldenburgischen Landschaft. Sie tritt zweimal jährlich zusammen. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten der Oldenburgischen Landschaft und zwölf Beisitzern. Der Vorstand berät und entscheidet in allen Fragen, die nicht ausdrücklich der Landschaftsversammlung vorbehalten sind. Der Präsident wird von der Landschaftsversammlung gewählt. Der Beirat umfasst als geborene Mitglieder die Leiter der Arbeitsgemeinschaften der Oldenburgischen Landschaft und darüber hinaus mindestens 25 weitere Persönlichkeiten, die von der Landschaftsversammlung zu wählen sind.
Der Geschäftsführer wird vom Vorstand berufen und muss von der Landschaftsversammlung bestätigt werden. Er führt die Geschäfte der Oldenburgischen Landschaft nach den Richtlinien des Vorstandes und ist dafür allein vertretungsberechtigt. Gemeinsam mit dem Präsidenten vertritt er die Oldenburgische Landschaft nach außen.
Geschäftsführerin und Direktorin ist seit 2024 die Historikerin Franziska Meifort. Ihr Stellvertreter ist der Historiker Jörgen Welp.
Die Arbeitsgemeinschaften werden von der Landschaftsversammlung eingerichtet. Es sind freiwillige Zusammenschlüsse von Wissenschaftlern, Sachkundigen und interessierten Laien. Die Mitglieder dieser Gruppen können Fachgutachten abgeben und langfristige Projekte verfolgen.
Es gibt Arbeitsgemeinschaften zu den Aufgabengebieten Archäologische Denkmalpflege, Baudenkmalpflege, Bibliotheken, Kultur und Jugend, Kunst, Landes- und Regionalgeschichte, Museen und Sammlungen, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltfragen, Niederdeutsche Sprache und Literatur, Oldenburgische Heimat- und Bürgervereine und Vertriebene.
Darüber hinaus sind einzelnen Vereinen und Gesellschaften als Fachgruppen der Oldenburgischen Landschaft Aufgaben übertragen worden. Fachgruppen sind unter anderem folgende Vereine, Gesellschaften und Zusammenschlüsse zu:
Die Oldenburgische Landschaft verwaltet die August-Hinrichs-Stiftung (Förderung des niederdeutschen Kinder- und Jugendtheaters) und die Stiftung Oldenburgischer Kulturbesitz (SOK).
Die Oldenburgische Landschaft vergibt an verdiente Persönlichkeiten des Oldenburger Landes folgende Auszeichnungen:
Darüber hinaus gibt es Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten.
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