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In Niedersachsen gibt es als Landschaften und Landschaftsverbände bezeichnete Organisationen, deren heutige Hauptaufgabe die regionale Kultur- und Identitätspflege in ihren jeweiligen geografischen Zuständigkeitsbereichen ist. Diese Aufgaben wurden ihnen auch vom Land Niedersachsen vertraglich übertragen.
Die Begriffsverwendung von „Landschaft“ und „Landschaftsverband“ unterscheidet sich in den verschiedenen Regionen Niedersachsens. Auf dem Gebiet der drei kleineren ehemaligen Vorgängerländer Niedersachsens, nämlich in Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg, wurden in der Nachkriegszeit zur Kultur- und Identitätspflege Regionalorganisationen gegründet, die sich als Landschaften bezeichnen.
Auf dem Gebiet des früheren Landes Hannover bestanden hingegen schon seit dem Mittelalter traditionsreiche Organisationsformen mit der Bezeichnung Landschaft. Diese haben in der Nachkriegszeit gemeinsam mit Gebietskörperschaften und anderen Institutionen ebenfalls moderne Regionalorganisationen zur regionalen Kultur- und Identitätspflege gegründet, wofür hier aber die Bezeichnung Landschaftsverband gewählt wurde, um Verwechslungen zu vermeiden. Auf dem Gebiet der Region Hannover existiert kein Landschaftsverband. Dessen Aufgaben werden hier durch die auf Landkreisebene stehende Region Hannover selbst wahrgenommen.
Die sechs historischen hannoverschen Landschaften sind aus den Ständevertretungen der ehemaligen Fürstentümer (Landstände) hervorgegangen und gehören heute als Körperschaften des öffentlichen Rechts den entsprechenden Landschaftsverbänden an, welche ihrerseits eingetragene Vereine sind. Es handelt sich um:
Als weitere historische Landschaft in Niedersachsen kommt die Ostfriesische Landschaft hinzu, die Körperschaft des öffentlichen Rechts und Landschaftsverband ist. Weitere Landschaftsverbände in Niedersachsen sind:
In den Landschaften waren ursprünglich der Klerus, die regionalen Ritterschaften (Besitzer der landtagsfähigen Güter) sowie die größeren Städte vertreten. Mitte des 19. Jahrhunderts traten anstelle des Klerus die grundbesitzenden Bauern und bildeten fortan den Dritten Stand. Während die Ritterschaften und Städte ihre Deputierten nach wie vor selbst entsenden, werden die Vertreter der Bauern heute nach Vorschlag durch die regionalen Agrarverbände von den Kreistagen gewählt.
Daneben gibt es Einrichtungen, die sich in einer losen Tradition dieser historischen Landschaften sehen und kulturellen Belangen sowie regionaler Identität verpflichtet fühlen. In Gebieten, in denen keine historischen Landschaften mit ständischer Verfassung mehr existieren, nennen sich diese modernen Verbände ebenfalls Landschaften, da dort keine Verwechslungsgefahr mit den älteren Einrichtungen besteht. Beispiele sind die Emsländische Landschaft und die Oldenburgische Landschaft. Auch soll durch diese Namensgebung zum Ausdruck kommen, dass man eine historische regionale Identität wieder aufgreifen und beleben will.
Im Gebiet des ehemaligen Königreichs Hannover wurde dagegen für die modernen Einrichtungen meistens der Name Landschaftsverband gewählt, weil dort nach wie vor die ständisch verfassten Landschaften existieren (sie sind in der Karte unten nicht dargestellt). Von diesen ging in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Initiative zur Gründung der neuen Verbände aus. Neben den Landkreisen und Städten sind diese historischen Landschaften Mitglieder im jeweiligen Landschaftsverband.
Die Aufgaben der niedersächsischen Landschaften und Landschaftsverbände beschränken sich auf die Kulturförderung. Dagegen nehmen sie in Nordrhein-Westfalen auch soziale Aufgaben wahr. Die Landschaftsverbände in Niedersachsen sind daher nach Finanzvolumen und Personalbestand deutlich kleiner. Die 1464 gegründete Ostfriesische Landschaft ist als einzige in einem kontinuierlichen Prozess aus den früheren Landständen hervorgegangen und mit weitem Abstand die älteste. Sie und die Oldenburgische Landschaft sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle anderen Landschaftsverbände sind eingetragene und gemeinnützige Vereine.
Nach Auflösung der Regierungsbezirke 2004 in Niedersachsen wurden zwischen den Verbänden und dem Land Niedersachsen Verträge geschlossen, in denen die Landschaftsverbände offiziell als regionale Träger kultureller Aufgaben ausgewiesen wurden.
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