Oberharz
westliche und höhere Teile des deutschen Mittelgebirges Harz Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Als Oberharz im engeren Sinn wird der nordwestliche Teil des deutschen Mittelgebirges Harz bezeichnet, der sich in Niedersachsen auf einer Höhe bis etwas über 700 m erstreckt. Entwässert wird dieser Teil des Harzes über Söse, Innerste und Grane sowie obere Oker und Abzucht. Nach Südosten begrenzt wird der Oberharz durch die Acker-Bruchberg-Brocken-Linie. In einem weiteren Sinn wird jedoch auch Sankt Andreasberg oder der etwas weiter östlich liegende, teilweise zu Sachsen-Anhalt gehörende Hochharz mit dem Brockenmassiv dazu gezählt, der Höhen über 800 m ü. NHN und auf dem Gipfel des Brockens maximal 1141,2 m Höhe erreicht.
Im historischen Sinne bezieht sich die Bezeichnung Oberharz auf die sieben Oberharzer Bergstädte (Clausthal, Zellerfeld, Andreasberg, Altenau, Lautenthal, Wildemann und Grund) im heutigen Land Niedersachsen.[1] Dieses Gebiet war jahrhundertelang durch sehr ergiebigen Silberbergbau geprägt und zeichnet sich durch eine eigene Mundart aus (s. u.). Es basiert also primär auf den geologischen Gegebenheiten der Region um Clausthal-Zellerfeld (Clausthaler Kulmfaltenzone), erstreckt sich auf den nordwestlichen Harz und wird im Osten von der Sösemulde und dem Acker-Bruchberg-Zug begrenzt. Das Bergbaurevier Sankt Andreasberg nimmt hierbei eine Sonderstellung ein, da es sich östlich des Bruchberges befindet. Vor allem der Oberharzer Bergbau hat die Gegend nachhaltig geprägt und seine Spuren in den Orten und Landschaften hinterlassen (siehe z. B. Oberharzer Wasserregal). In Clausthal-Zellerfeld, zur Blütezeit des Bergbaus auch als „Hauptstadt des Oberharzes“ (Max Biffart: Deutschland: Sein Volk und seine Sitten[2]) bezeichnet, hatte ebenfalls die Samtgemeinde Oberharz ihren Sitz.
„Der westlich vom Brocken liegende im geographischen Sinn als Oberharz bezeichnete Theil des Gebirges zerfällt in berg- und hüttenmännischer Hinsicht in den Oberharz, d. h. das Plateau von Clausthal, mit dieser Stadt und Zellerfeld und den Bergstädten Altenau, Lautenthal, Wildemann, Grund und Andreasberg, und den Communion-Unterharz, d. h. den Rammelsberg bei Goslar und den Hütten welche die Erze desselben verarbeiten, und am nördlichen Fusse des Gebirges, bei Ocker, Langelsheim usw. liegen. […] Der eigentliche Oberharz, jetzt ein Theil des preussischen Staats und den Bezirk des Oberbergamts Clausthal bildend, ist das Gebiet westlich vom Bruchberge im Devon und Kohlengebirge aufsätzenden Gänge, welche in gewisse Gruppen oder Gangzüge vertheilt sind.“
Eine andere Einteilung in Ober- und Unterharz bezieht sich auf die Funktion des Harzes als natürliche Wasserscheide. Demnach nennt man Oberharz, „indem man den Brocken als Centralpunkt annimmt, alles, was ihm im W[esten], Unterharz, was demselben im O[sten] liegt. […] Was von den westlichen Gebirgen abläuft, gehört zum Stromgebiete der Weser, was von den östlichen, zu dem der Elbe.“ (Johann Samuel Ersch, Johann Gottfried Gruber: Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste[4]) Auch Heinrich Heine verwendet bereits bei seiner Harzreise 1824 den Brocken als Trennungspunkt und vermerkt, dass der „„Unterharz“, wie man die Ostseite des Brockens nennt, im Gegensatz zur Westseite desselben, […] „Oberharz“ heißt“ (Heinrich Heine: Die Harzreise[5]). Diese Definition vergrößert den „montanen“ Oberharz ostwärts ungefähr an die Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt, so dass etwa Braunlage oder Hohegeiß ebenfalls zum Oberharz gezählt werden können, genauso wie die hochgelegenen Bergzüge:
„Der Oberharz umfaßt die etwa 2000 Fuß erhabenen Plateaus von Clausthal und Andreasberg und die fast doppelt so hohen Rücken und Gipfel des sogenannten Acker- und Bruchberges und des Brockens […].“
Östlich davon schließt sich der etwas niedrigere und in Richtung Osten sanft auslaufende Unterharz an. Als Hochharz wird die nur wenig besiedelte Region um den Brocken (1141 m), Bruchberg, Wurmberg, Torfhaus und Acker bezeichnet, die höher als 800 m liegt. Der Hochharz umfasst dabei den größten Teil des Nationalparks Harz.
Eine Besonderheit des Oberharzes ist bzw. war die Oberharzer Mundart. Im Unterschied zu den ostfälischen, elbostfälischen und thüringischen Mundarten des Umlandes handelt es sich hier um eine erzgebirgische Mundart, die auf die Ansiedlung von Bergleuten im 16. Jahrhundert zurückgeht.
Die Oberharzer Mundart beschränkt sich auf wenige Orte und stellt somit eine Sprachinsel im Harz dar. Die bekanntesten sind Altenau, Sankt Andreasberg, Clausthal-Zellerfeld, Lautenthal und Hahnenklee. Heute hört man im Oberharz die Mundart im täglichen Leben nur noch wenig. Hauptsächlich Angehörige der älteren Generationen beherrschen sie noch, so dass zur Aufrechterhaltung in den Zeitungen (bspw. im Lokalteil der Goslarschen Zeitung) gelegentlich Artikel in Oberharzer Mundart abgedruckt werden.
Zur Verdeutlichung folgt der Refrain eines Sankt Andreasberger Heimatliedes:
Die damalige Stadt Elbingerode und die damaligen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz im Landkreis Harz schlossen sich zum 1. Januar 2010 im Rahmen einer Gebietsreform in Sachsen-Anhalt zu einer Einheitsgemeinde zusammen, die den Namen „Stadt Oberharz am Brocken“ trägt. Gegen diese Namensgebung gibt es heftige Proteste aus der damaligen Samtgemeinde Oberharz in Niedersachsen. Diese begründet ihre Proteste einerseits damit, dass die Verwechselungsgefahr bei den weitgehend gleichen Namen groß sei. Des Weiteren sei das betreffende Gebiet nie dem Oberharz zugehörig gewesen, sondern sei Teil des Unterharzes und liege auch nicht „am Brocken“. Nachdem in einem ersten Eilverfahren die Samtgemeinde Oberharz unterlag, gab diese im April 2010 bekannt, dass sie nunmehr eine erneute Klage im Hauptverfahren gegen die Namensgebung der Unterharzer Gemeinde einreichen werde.[7] Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies im Juli 2011 die Klage der „Samtgemeinde Oberharz“ wegen einer Namensverletzung erneut zurück. Ein vorangegangener Antrag der Samtgemeinde auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Die dagegen eingelegte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt blieb ohne Erfolg.[8]
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