Amtsbezeichnung für Oberhäupter der Verwaltungen größerer Städte in unterschiedlichen Ländern Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Oberbürgermeister ist eine Amtsbezeichnung für Oberhäupter der Verwaltungen größerer Städte in Deutschland. In anderen deutschsprachigen Ländern wie Österreich und der Schweiz ist diese Bezeichnung nicht üblich. In anderen Sprachen gibt es aber für die Oberhäupter kommunaler Verwaltungen größerer Städte durchaus Entsprechungen.
Die Bezeichnungen der Stadtoberhäupter und Einzelheiten zu ihrer Wahl sind je nach Bundesland unterschiedlich in der jeweiligen Gemeindeordnung geregelt.
Neben dem Oberbürgermeister gibt es in der Regel einen oder mehrere beigeordneteBürgermeister sowie für spezielle Themen zuständige Dezernenten. Die Bezeichnung ergibt sich je nach Bundesland entweder unmittelbar aus der Einwohnerzahl der Stadt (Baden-Württemberg: ab 20.000 Einwohner, Saarland: ab 30.000 Einwohner) oder aus der historisch begründeten besonderen Bezeichnung der Stadt (in den Freistaaten Bayern und Sachsen: Große Kreisstadt, zum Teil mit weniger als 20.000 Einwohnern).[1]
In Nordrhein-Westfalen gibt es nur in kreisfreien Städten Oberbürgermeister, dadurch werden z.B. die Großstädte Paderborn und Neuss (jeweils rund 155.000 Einwohner) von einem Bürgermeister geführt.[2]
Zwischen 2008 und 2017 sank der Anteil der Oberbürgermeisterinnen in Deutschland von 17,7% auf 8,2%– dagegen stieg der Frauenanteil unter den Dezernenten von 18,5% auf 29,1% im Jahr 2017.[4]
In den Niederlanden hat jede Gemeinde nur einen Bürgermeister. Allerdings hat der niederländische Bürgermeister neben sich im Kollegium der Gemeindeführung auch einen Amtsträger, der loco-burgemeester genannt wird.
In Österreich hat jede Gemeinde nur einen Bürgermeister sowie ein bis vier Vizebürgermeister. In Wien, das Stadt und Bundesland zugleich ist, übt der Bürgermeister zugleich auch das Amt des Landeshauptmannes aus. Der Begriff Oberbürgermeister ist unüblich.
In Polen heißt das Oberhaupt von kreisfreien Großstädten und von ausgewählten Städten Prezydent miasta. Die Bezeichnung „Stadtpräsident“ entspricht in etwa der eines Oberbürgermeisters.
In Schweden gibt es zwar den Ausdruck Överborgmästare ebenso wie Borgmästare, er findet aber nur bei Übersetzungen ausländischer kommunaler Amtsbezeichnungen Verwendung. Die Volksvertretungen in den schwedischen Kommunen wählen einen Gemeindevorstand (Kommunstyrelse) von üblicherweise 9 bis 15 Personen. Dieser wird von einem Vorsitzenden geleitet, der damit auch eine Art oberster Vertreter der Kommune ist. Dieser Vorsitzende und teilweise auch andere Mitglieder des Gemeindevorstands haben oft auch den Posten eines Gemeinderats (Kommunalråd) inne. Hierbei handelt es sich um politische Amtsträger, die für diese Arbeit bei der Gemeinde in Teilzeit oder Vollzeit angestellt sind. In manchen Kommunen sind ihnen auch konkrete Themenbereiche unterstellt, wobei dem Vorsitzenden häufig der Bereich Finanzen zufällt. Oft benennt auch die Opposition mindestens einen Kommunalråd, der dann jedoch ohne einen Zuständigkeitsbereich ist. In Stockholm wird ein leicht abweichendes System verwendet. Dort gibt das Amt des Borgarråd, dem jeweils ein bestimmter Fachbereich (Rotel) unterstellt ist. Die Oppositionsparteien benennen jeweils einen Oppositionsborgarråd ohne Fachbereich. Vorsitzender der Stadtregierung und damit oberster Vertreter der Stadt ist üblicherweise der für den Bereich Finanzen zuständige Finansborgarråd. Die Gliederung zwischen Bezirksbürgermeister und Oberbürgermeister gibt es in Schweden nicht; schwedische Großstädte haben keine direkt gewählten Stadtbezirksverordneten, nur Bezirksausschüsse.
In der Schweiz ist in einigen Städten der Deutschschweiz, z.B. in Winterthur und Zürich, Stadtpräsident die offizielle Bezeichnung für das Stadtoberhaupt. Diese Bezeichnung entspricht in etwa der eines Oberbürgermeisters, wobei jedoch die Stadtpräsidenten immer primus inter pares und den anderen Mitgliedern der Stadtexekutive gleichgestellt sind.
In Tschechien heißt der Oberbürgermeister Primátor und ist das Stadtoberhaupt einer Statutarstadt.
In Ungarn hat jede Gemeinde einen Bürgermeister (Polgármester). In der Hauptstadt Budapest haben die Bezirke Bürgermeister, und das Stadtoberhaupt heißt Főpolgármester, buchstäblich Hauptbürgermeister.
In Kanada hat die Stadt Niagara-on-the-Lake als einzige einen Lord Mayor. Einer Legende nach soll der Titel verliehen worden sein, weil die Stadt die erste Hauptstadt von Oberkanada war. Die Verwendung des Titels ist jedoch erst ab den 1920er Jahren belegt und seit 1969 gesetzlich festgeschrieben.[7]
Henry Bäck, Hubert Heinelt, Annick Magnier (Hrsg.): The European Mayor: Political Leaders in the Changing Context of Local Democracy. Springer-VS, Wiesbaden 2006, ISBN 978-3-531-14574-7 (englisch).
Jörg Bogumil, Hubert Heinelt (Hrsg.): Bürgermeister in Deutschland: Politikwissenschaftliche Studien zu direkt gewählten Bürgermeistern. Springer-VS, Wiesbaden 2005, ISBN 978-3-531-14541-9.
Daniel Fuchs: Die Abwahl von Bürgermeistern – ein bundesweiter Vergleich. Herausgegeben von Sebastian Olthoff, Kommunalwissenschaftliches Institut der Universität Potsdam, Juli 2007, ISBN 978-3-939469-91-9 (PDF: 342kB, 109Seiten auf kobv.de).
David H. Gehne: Bürgermeister: Führungskraft zwischen Bürgerschaft, Rat und Verwaltung. Boorberg, Stuttgart 2012, ISBN 978-3-415-04875-1.
Paul Witt (Hrsg.): Karrierechance Bürgermeister: Leitfaden für die erfolgreiche Kandidatur und Amtsführung. 2., neu bearbeitete Auflage. Richard Boorberg, Stuttgart u.a. 2016, ISBN 978-3-415-05415-8 (Leseprobein der Google-Buchsuche).
The Lord Mayor (Mementodes Originals vom 22. September 2019 im Internet Archive)Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.cityoflondon.gov.uk auf cityoflondon.gov.uk, abgerufen am 7. April 2020