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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
deutsches Landesministerium Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Kurzform: MSB NRW) ist eines von zwölf Landesministerien der nordrhein-westfälischen Landesregierung.[1] Es wird auch als Schulministerium NRW bezeichnet und übernimmt als oberste Schulaufsichtsbehörde die Aufsicht über das gesamte nordrhein-westfälische Schulwesen.[2]

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Das Ministerium wird seit dem 29. Juni 2022 durch Dorothee Feller (CDU) geleitet.[3] Zuständiger Staatssekretär ist Urban Mauer (ebenfalls CDU).
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Aufgaben des Ministeriums
Die Aufgaben des Ministeriums sind im 2005 erlassenen Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt. Hauptaufgabe ist die oberste Schulaufsicht über 5.428 Schulen, 206.934 Lehrer sowie 2.449.466 Schüler in Nordrhein-Westfalen (Stand der amtlichen Schulstatistik zum Schuljahr 2020/2021).[4] Angestrebt wird dabei eine „moderne und effiziente Organisation und Wahrnehmung von Schulaufsicht“[2]. Daneben gehört zu den Aufgaben die Qualitätssicherung und -weiterentwicklung des schulischen Bildungsangebots. Dieses solle sich als „qualitativ hochwertig, zukunftsgerichtet, international konkurrenzfähigen“[2] darstellen. Die dem Ministerium unterstehenden Einrichtungen, darunter auch die Schulen, sollen größere Selbstständigkeit erhalten und dadurch gestärkt werden.[2]
Das Ministerium koordiniert eine Reihe von Förderprogrammen wie beispielsweise Talentschulen[5], die Eigenverantwortliche Schule[6] oder das Netzwerk Zukunftsschulen NRW – Netzwerk Lernkultur Individuelle Förderung[7].
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Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums
Zusammenfassung
Kontext
In den Geschäftsbereich des Schulministeriums fallen verschiedene Behörden und Einrichtungen.
Zu den Behörden gehören die fünf Bezirksregierungen der nordrhein-westfälischen Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Die Bezirksregierungen übernehmen als obere Schulaufsichtsbehörde die Fach- und Dienstaufsicht über die Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Sekundarschulen, Berufskollegs, Weiterbildungskollegs und solche Förderschulen, die sich im Bildungsbereich der zuvor genannten Schulformen befinden. Über Hauptschulen und dem Schulamt zugeordnete Förderschulen übernehmen die Bezirksregierungen lediglich die Dienstaufsicht. Die Bezirksregierung Arnsberg übernimmt zusätzlich die Dienstaufsicht über das Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung, die Bezirksregierung Köln hat die Dienst- und Fachaufsicht über die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und das Haus für Lehrerfortbildung Kronenburg inne.[8]
Neben den Bezirksregierungen fallen unter die Behörden die staatlichen Schulämter, die jeweils den insgesamt 53 kreisfreien Städten oder Kreisen zugeordnet sind. Als untere Schulaufsichtsbehörden übernehmen die Schulämter die Fach- und Dienstaufsicht über die Grundschulen. Über Hauptschulen und diejenigen Förderschulen, für die die Bezirksregierungen nicht die Fachaufsicht übernehmen, haben die Schulämter die Fachaufsicht inne.[9]
Im Geschäftsbereich des Ministeriums befinden sich überdies die folgenden Einrichtungen:[10]
- Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)[11]
- Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (LAQUILA)[12] (bis 30. Juni 2023 Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen, LPA[13])
- 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)[14]
- Haus für Lehrerfortbildung Kronenburg[15]
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Geschichte
Zusammenfassung
Kontext
Das Ministerium besteht seit der ersten Legislaturperiode 1946. Zwischen 1998 und 2002 war es mit dem heutigen Ministerium für Kultur und Wissenschaft zusammengefasst.
Die folgende Tabelle zeigt die zuständigen Minister seit 1946:
Einzelnachweise
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