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„Kalif von Köln“ Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Muhammed Metin Kaplan (* 14. November 1952 in Erzurum, Türkei) – selbst ernannter „Kalif von Köln“ – ist ein islamistischer Fundamentalist, der in Köln lebte und 2004 in die Türkei abgeschoben wurde.
Kaplan stammt aus der Türkei und kam im August 1982 mit einem Touristenvisum, welches bis zum 25. Dezember 1982 gültig war, nach Deutschland.[1] Eine Verlängerung des Touristenvisums wurde abgelehnt und Metin Kaplan drei Monate Zeit zum Verlassen der Bundesrepublik gegeben. Ob Kaplan die Bundesrepublik verließ, ist unklar, denn es gibt Hinweise darauf, dass er von 1983 bis 1986 als Vorbeter einer Moschee in Esslingen am Neckar lebte. Ferner war er Redakteur für die Verbandszeitschrift des „Kalifatstaats“. Im Juli 1986 reiste Kaplan mit einem legalen Touristenvisum erneut in die Bundesrepublik ein und zog nach Köln. Er stellte 1988 einen Asylantrag. Im Jahr 1992 gewährte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Metin Kaplan Asyl, da das Verwaltungsgericht Köln feststellte, Kaplan drohe in der Türkei eine strafrechtliche Verfolgung, weil er Kopf einer fundamentalistischen Bewegung sei.
Als Nachfolger seines 1995 gestorbenen Vaters Cemaleddin Kaplan führte er die radikale Vereinigung „Kalifatstaat“. Ob Metin Kaplan tatsächlich der leibliche Sohn von Cemaleddin Kaplan ist, ist unklar.[1] Es gibt Hinweise, dass er der Sohn von Cemaleddin Kaplans Schwester ist und nur adoptiert wurde, was Metin Kaplan aber bestreitet.
1996 rief er öffentlich zur Ermordung seines 29-jährigen politischen Gegners Halil Ibrahim Sofu auf. Nachdem dieser am 8. Mai 1997 in seiner Mietwohnung tatsächlich erschossen worden war,[2] begannen die städtischen Behörden ein Ausweisungsverfahren, welches nach mehreren Gerichtsurteilen am 12. Oktober 2004 mit der Abschiebung endete. Kaplan war bis 2016 in einem Typ-F-Gefängnis inhaftiert, nachdem er in der Türkei Mitte 2006 wegen Hochverrats zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.[3] Wegen des mutmaßlich unfairen Verfahrens in der Türkei und Gefahr der Folter konnte er erst nach jahrelangen Verfahren vor Gerichten abgeschoben werden. Bis zum Zeitpunkt der Abschiebung waren seine Akten bei der Kölner Ausländerbehörde auf über 2500 Seiten angewachsen.[1] Metin Kaplans Frau und die drei Kinder verblieben nach seiner Abschiebung in Deutschland.
In den 1990er Jahren bis zu den Terroranschlägen am 11. September 2001 war Metin Kaplan der bekannteste islamische Fundamentalist in Deutschland. Er fand bis zu seiner Abschiebung große Beachtung in den Medien. So war er auf dem Titel der Zeitschrift Der Spiegel 2004/24 zu sehen. Die Ausgabe trug den Titel Der Fall Kaplan oder: Wie der Staat sich von seinen Gegnern vorführen lässt.[1]
Ein politischer Gegner Kaplans, Halil Ibrahim Sofu, genannt Yusuf Hoca, der sich in Berlin zum Gegenkalifen ausrufen ließ, wurde am 8. Mai 1997 ermordet.[4] Zuvor forderte Kaplan in seiner Verbandszeitung Ümmet-i Muhammed vom 19. Juli 1996 den Tod des Gegenkalifen: „Was passiert mit einer Person, die sich, obwohl es einen Kalif gibt, als einen zweiten Kalifen verkünden läßt? Dieser Mann wird zur Reuebekundung gebeten. Wenn er nicht Reue bekundet, dann wird er getötet.“[5]
Zu einer weiteren Radikalisierung der Bewegung Kaplans kam es durch einen Aufruf Kaplans vom 14. Mai 1998: Mobilisierungsruf zum allgemeinen Glaubenskampf.[6]
Von 1999 bis zur Abschiebung 2004 kam es allein vor dem Verwaltungsgericht in Köln zu 23 Verfahren in Sachen Metin Kaplan und Kalifat.[1] Ferner kam es zu Verfahren vor den folgenden Gerichten: Amtsgericht Köln, Landgericht Köln, Oberlandesgericht Düsseldorf, Oberverwaltungsgericht Münster, Bundesverwaltungsgericht Leipzig und Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. Dabei ging es auch um die Rückzahlung der Sozialhilfe von 1988 bis 1999. Er sollte 150.000 Euro Sozialhilfe zurückzahlen, die er, seine Frau und seine drei Kinder erhalten hatten. Denn die Polizei hatte bei einer Durchsuchung seiner Wohnung 1998 2 Millionen Mark und kiloweise Gold gefunden und beschlagnahmt.
Aufgrund des Mordaufrufs von 1996 und des Mobilisierungsrufs zum allgemeinen Glaubenskampf von 1998 leitete der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen ihn und andere Personen aus dem Führungskreis des Verbands wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung sowie wegen des Mordes an Ibrahim Sofu ein. Nachdem Metin Kaplan am 25. März 1999 durch Einsatzkräfte der GSG 9[7] in Untersuchungshaft genommen worden war, begann gegen ihn am 8. Februar 2000 der Prozess unter Leitung des vorsitzenden Richters Ottmar Breidling vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Gleichzeitig wurde bekannt, dass die Kaplan-Bewegung Kontakte zur Hizbullah (Türkei) unterhalten soll. Am 15. November 2000 wurde Kaplan wegen öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat zu vier Jahren Haft verurteilt.
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