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Amtsbezeichnung für Oberhäupter der Verwaltungen größerer Städte in unterschiedlichen Ländern Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Oberbürgermeister ist eine Amtsbezeichnung für Oberhäupter der Verwaltungen größerer Städte in Deutschland. In anderen deutschsprachigen Ländern wie Österreich und der Schweiz ist diese Bezeichnung nicht üblich. In anderen Sprachen gibt es aber für die Oberhäupter kommunaler Verwaltungen größerer Städte durchaus Entsprechungen.
Die Bezeichnungen der Stadtoberhäupter und Einzelheiten zu ihrer Wahl sind je nach Bundesland unterschiedlich in der jeweiligen Gemeindeordnung geregelt.
Die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin wird in vielen Großstädten, kreisfreien Städten, Stadtkreisen, Großen Kreisstädten, großen selbständigen Städten, Mittelstädten und großen kreisangehörigen Städten verwendet.
Neben dem Oberbürgermeister gibt es in der Regel einen oder mehrere beigeordnete Bürgermeister sowie für spezielle Themen zuständige Dezernenten. Die Bezeichnung ergibt sich je nach Bundesland entweder unmittelbar aus der Einwohnerzahl der Stadt (Baden-Württemberg: ab 20.000 Einwohner, Saarland: ab 30.000 Einwohner) oder aus der historisch begründeten besonderen Bezeichnung der Stadt (in den Freistaaten Bayern und Sachsen: Große Kreisstadt, zum Teil mit weniger als 20.000 Einwohnern).[1]
In Nordrhein-Westfalen gibt es nur in kreisfreien Städten Oberbürgermeister, dadurch werden z. B. die Großstädte Paderborn und Neuss (jeweils rund 155.000 Einwohner) von einem Bürgermeister geführt.[2]
In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie in der Stadt Bremen wird der Titel Oberbürgermeister nicht verwendet (wohl aber in der zum Land Bremen gehörenden Seestadt Bremerhaven). Die Leiter der Stadtregierungen heißen dort Regierender Bürgermeister (Berlin), Erster Bürgermeister (Hamburg) oder Bürgermeister und Präsident des Senats (Bremen). Auch in den Hansestädten Lübeck (214.400 Einwohner) und Wismar (42.400 Einwohner) heißen die Stadtoberhäupter traditionell nicht Oberbürgermeister, sondern Bürgermeister.
Durch den Einfluss der britischen Besatzungsmacht wurde in den Jahren nach 1945 in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eine zweigleisige Stadtspitze eingerichtet. Der ehrenamtliche Oberbürgermeister war Vorsitzender des Stadtrates und Repräsentant der Stadt. Daneben ernannte der Rat einen Wahlbeamten für eine bestimmte Amtszeit zum Oberstadtdirektor, der hauptamtlicher Leiter der Verwaltung war. In Schleswig-Holstein wurde das Amt des Oberstadtdirektors bereits 1950 wieder abgeschafft, in Niedersachsen 1996 und in Nordrhein-Westfalen 1999.[3]
Zwischen 2008 und 2017 sank der Anteil der Oberbürgermeisterinnen in Deutschland von 17,7 % auf 8,2 % – dagegen stieg der Frauenanteil unter den Dezernenten von 18,5 % auf 29,1 % im Jahr 2017.[4]
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