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Das Dekanat Silz ist ein Dekanat der römisch-katholischen Diözese Innsbruck.
Das Dekanat umfasst 19 Pfarren, drei Exposituren und drei Kaplaneien.
Der erste Pfarrer von Silz war ein Magister Peter, der im Jahre 1233 in Brixen bei einer bischöflichen Rechtshandlung als Zeuge genannt wird. Seinem Seelsorgebezirk unterstanden neben der Urpfarre Silz auch die Filialkirchen Haiming, Ötz, Sautens, Umhausen, Längenfeld, Sölden, und – bis zur Gründung des Klosters Stams – die Kapelle zum hl. Johannes dem Täufer in Stams. Diese hierarchische Ordnung wurde mit einem Schlag auf den Kopf gestellt, als Bischof Bruno von Brixen 1272 mit Zustimmung seines Kapitels die Johanneskapelle von der Pfarre Silz abtrennte und diese mit den Filialkirchen dem neu gegründeten Kloster Stams unterstellte. Als Patronatsherren waren die Prälaten von Stams berechtigt, in den genannten kirchlichen Bezirken die Verwaltung des Kirchenvermögens sowie die Einhaltung der kirchlichen Vorschriften zu überwachen, Dispense zu erteilen und andere pfarrliche Angelegenheiten zu ordnen. Da die Klosteroberen diese Rechte sehr weit auslegten und in ihrem Territorium Freiheiten für sich in Anspruch nahmen, die sonst nur einem Bischof zustehen, kam es mit dem Pfarrer von Silz immer wieder zu schweren Zerwürfnissen. Da der Pfarrverwalter von Silz vom Stift nur als „vicarius ad nutum amovibilis“ (jederzeit abrufbar) eingesetzt war, musste dieser – wenn seine Amtsführung nicht den Vorstellungen des Abtes entsprach – von heute auf morgen mit seiner Absetzung rechnen. Diese Abhängigkeit versuchten die Vikare in Silz dadurch abzuschütteln, dass sie sich nach einer Maßregelung durch den Abt hilfesuchend an das Konsistorium in Brixen wandten. Da diese kirchliche Behörde daran interessiert war, die klösterlichen Freiheiten in der Diözese zurückzudrängen und die eigene Machtstellung auszubauen, waren ihre Beschwerden oft von Erfolg gekrönt. Der sich daraus zwischen dem Kloster Stams und dem Bischof von Brixen entwickelnde Exemtionsstreit wurde erst unter Abt Georg Nussbaumer III. von Stams entschieden. Bei dieser Gelegenheit wurden auch die pfarrlichen Verhältnisse des Klosters zur Pfarre Silz auf eine neue Grundlage gestellt. Ein Relikt aus der Gründungszeit des Klosters ist das Recht der Prälaten von Stams, dem Bischof bei der Bestellung eines neuen Pfarrers in Silz einen geeigneten Kandidaten vorzuschlagen (Präsentationsrecht).
1858 wurde in Silz ein eigenes vom Dekanat Flaurling abgetrenntes Dekanat Silz errichtet, dem damals 22 Seelsorgestationen angehörten.[1] Sitz des Dekanates war von 1858 bis 2014 das Pfarramt Silz.
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