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Liste der Fischereikennzeichen in Deutschland
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Das Fischereikennzeichen ist ein vorgeschriebenes Kennzeichen am Bug von Seefischerschiffen. Das Kennzeichen besteht aus einer Buchstabenfolge, die den Heimathafen bezeichnet, gefolgt von einer Registriernummer (englisch external registration letters and numbers).

Allgemeines
Historisch bedingt sind zwei Buchstabensysteme zu unterscheiden:
- ein älteres System aus zwei Buchstaben (ab 1884); es betrifft Fahrzeuge der Hochseefischerei in der Nordsee aus den westlichen Bundesländern
- ein jüngeres System aus drei oder mehr Buchstaben (ca. ab 1917); es betrifft Fahrzeuge der Küstenfischerei aus den westlichen Bundesländern sowie alle Fahrzeuge aus Mecklenburg-Vorpommern.
Neben dem Fischereikennzeichen können größere Schiffe eine IMO-Nummer und ein Rufzeichen tragen. So führt beispielsweise der Trawler Mark seitlich am Bug das Fischereikennzeichen ROS777, hinten am Deckshaus die Nummer IMO 9690688 und seitlich am Deckshaus das Rufzeichen DKAL2.[1]
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Zwei Buchstaben
Zusammenfassung
Kontext

Für Fahrzeuge der Hochseefischerei in der Nordsee (also jenseits des Küstenmeeres) aus den westlichen Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ist die Buchstabenfolge zweistellig; der erste Buchstabe bezeichnet das Bundesland (früher: Bundesstaat, Provinz oder Regierungsbezirk), der zweite den Heimathafen bzw. eine Unterregion. Rechtsgrundlage ist das Übereinkommen vom 1. Juni 1967 über das Verhalten beim Fischfang im Nordatlantik[2] (zuvor: Internationaler Vertrag vom 6. Mai 1882 betreffend die polizeiliche Reglung der Fischerei in der Nordsee außerhalb der Küstengewässer)[3] in Verbindung mit Art. 2 Abs. 3 des Zustimmungsgesetzes und ausführenden Landesverordnungen[4][5][6][7] sowie EU-Recht.[8] Nachstehende Tabelle umfasst geltende und (grau unterlegt) historische Fischereikennzeichen und folgt in ihrer Anordnung dem Küstenverlauf (von West nach Ost; zur alphabetischen Ordnung kann die Sortierfunktion verwendet werden).
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Drei oder mehr Buchstaben
Für Fahrzeuge der Küstenfischerei aus den westlichen Bundesländern sowie alle Fahrzeuge aus Mecklenburg-Vorpommern ist die Buchstabenfolge drei- oder mehrstellig; zumeist handelt es sich um die Anfangsbuchstaben des Heimathafenortes (Ausnahmen unten kursiv). Rechtsgrundlage ist Art. 3 des Zustimmungsgesetzes zu oben genanntem Übereinkommen[2] in Verbindung mit ausführenden Landesverordnungen[4][6][11][12] [13] sowie EU-Recht.[8] Ein den Ziffern nachgestelltes N steht für Nebenerwerb. Schon früher gab es entsprechende Bestimmungen, beispielsweise in § 42 der preußischen Polizeiverordnung zum Fischereigesetz (Fischerei-Ordnung) vom 29. März 1917.[14]
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Weblinks
- Commons: Fishing vessels by license number in Germany
- Gerold Conradi: Kutterregister Deutschland Nordsee/Ostsee
- Andrew Denholm: Fishing Boats – Port Registration Letters and Numbers
- Uwe Giesler: DDR-Fischfangflotte mit Fischereikennzeichen
- Schiffskennzeichnungen (niederländisch)
Siehe auch
Einzelnachweise
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