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Liste der Baudenkmäler in Hammelburg

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Liste der Baudenkmäler in Hammelburg
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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der unterfränkischen Stadt Hammelburg zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

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Ensembles

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Ensemble Marktplatz Hammelburg

Der Ausbau Hammelburgs zur Stadt durch die Äbte von Fulda erfolgte um die Mitte des 13. Jahrhunderts. Dabei wurden zwei alte Siedlungsteile, ein Herrenhof und eine Kaufmannsniederlassung zusammengeschlossen. In der Mitte der neuen Stadt entstand der geräumige, rechteckige Marktplatz (Lage) im Schnittpunkt der Fernwege. Das mittelalterliche Stadtbild ging im großen Stadtbrand von 1854 unter. Der Marktplatz trägt heute deshalb über dem hochmittelalterlichen Grundriss eine Bebauung aus der maximilianischen Zeit. Die im Sinne der maximilianischen Neugotik erneuerte Giebelfront des Rathauses beherrscht den Platzraum an dessen südwestlicher Seite. Leicht exzentrisch, etwa am Schnittpunkt der einmündenden Straßen steht der Renaissance-Marktbrunnen. Umgrenzung: Marktplatz 1–15, Kirchgasse 2, Weihertorstraße 1. Aktennummer: E-6-72-127-1.

Ensemble Bahnhofstraße Hammelburg

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Das Ensemble Bahnhofstraße von Norden

Im unteren Teil der Bahnhofstraße (Lage) hat sich die Bebauungsstruktur und großteils auch die Bebauungssubstanz aus der Zeit vor dem Stadtbrand von 1854 erhalten. Auf der Ostseite schließt sich an das Schoberhaus nach Süden eine geschlossene Reihe schmaler, verputzter Traufseithäuser in Fachwerkbauweise mit vorspringenden Obergeschossen aus dem 17./18. Jahrhundert an. Die gegenüberliegende westliche Zeile ist durch eine regelmäßige Reihung von Giebelhäusern geprägt, in der sich angepasste Auswechslungen des 20. Jahrhunderts befinden. Umgrenzung: Bahnhofstraße 20–32 (gerade Nummern), 35–53 (ungerade Nummern), Dalbergstraße 1. Aktennummer: E-6-72-127-2.

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Stadtbefestigung Hammelburg

Die Stadtbefestigung wird 1242 erstmals erwähnt und zwischen 1256 und 1260 vollendet. Die Ringmauer bestand aus Bruchsteinquadermauerwerk mit einer Dicke bis zu 1,5 m. Die Zwingermauer ist bedeutend schmäler und teilweise mit jüngeren Nebengebäuden überbaut. Von ehemals drei Stadttoren, das Weihertor im Westen, das Obere Tor im Osten und das Niedertor im Norden, ist keines erhalten; sie wurden nach dem Stadtbrand von 1854 abgerissen. Die Tore besaßen allesamt Tortürme, wobei das Weihertor besonders mit einem Gusserker in Richtung Saale bewehrt war. Reste der mittelalterlichen Ring- und Zwingermauer sind vor allem im südlichen Abschnitt erhalten, in Resten auch im östlichen Verlauf. Aktennummer: D-6-72-127-4. Es sind insgesamt drei Mauertürme erhalten.

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Baudenkmäler nach Gemeindeteilen

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Hammelburg

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Altstadt

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Bonnland

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Diebach

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Feuerthal

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Gauaschach

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Lager Hammelburg

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Morlesau

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Obererthal

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Obereschenbach

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Ochsenthal

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Pfaffenhausen

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Saaleck

Burg Saaleck: 1228 erstmals erwähnt, Amtsburg der Landesherren des Klosters Fulda, bereits im 12. Jahrhundert Weingut der Äbte, bis 1868 Bayerisches Staatsweingut, im Kern mittelalterliche Burganlage

  • Nordflügel (Lage), sogenanntes Altes Wohnhaus, zweigeschossiger Massivbau mit Satteldach und Treppengiebel, im Kern 12. Jahrhundert, im Wesentlichen 16./17. Jahrhundert, „1792“ verändert (bezeichnet)
  • in der Nordwestecke daran anschließend der ehemalige Gefängnisturm (Lage), im Kern mittelalterlich
  • Ostflügel (Lage), dreigeschossiger Massivbau mit Treppengiebeln auf hohem Sockel, Hausteinmauerwerk, im Kern um 1385, mit östlich hervorkragendem Fürstenbau mit zinnenbekröntem Rund- und Eckturm, Hausteinmauerwerk, im Kern 15. Jahrhundert, nach Brand 1867 weitgehend zerstört und erneuert
  • ebenso wie der ehem. Ökonomiebau (Lage) bzw. Westflügel, eingeschossiger Hausteinmauerwerksbau mit Sockelgeschoss und Mansardwalmdach, ursprünglicher Bau des späten 18. Jh., nach Brand 1867 in heutigen Formen erneuert
  • Burgtor (Lage), rundbogiger Hausteinmauerwerksbau, bezeichnet „1668“
  • Bergfried (Lage), runder Buckelquaderbau, im Kern 12. Jahrhundert
  • Burgbrücke (Lage), steinerne Bogenbrücke, Hausteinmauerwerk, 16./17. Jahrhundert
  • Einfriedung (Lage), der Burg vorgelagert, Hausteinmauerwerk, 18./19. Jahrhundert

(Adresse: Saaleckstraße 1; Aktennummer:D-6-72-127-198). Schloss Saaleck (Q2243264)

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Seeshof

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Sodenberg

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Untererthal

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Untereschenbach

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Westheim

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Ehemalige Baudenkmäler

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

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Abgegangene Baudenkmäler

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

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Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Hammelburg – Sammlung von Bildern
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