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Landkreis in Sachsen bzw. Sachsen-Anhalt Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Landkreis Jerichow I, ursprünglich Kreis Jerichow I, bestand in der preußischen Provinz Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt der SBZ bzw. DDR von 1816 bis zum 30. Juni 1950.
Im Rahmen der Preußischen Verwaltungsreformen nach dem Wiener Kongress wurde 1816 der Kreis Jerichow I im Regierungsbezirk Magdeburg der Provinz Sachsen eingerichtet. Der Kreis fasste den 1. Distrikt des Jerichower Kreises und den Ziesarschen Kreis des ehemaligen Herzogtums Magdeburg, das ehemals kursächsische Amt Gommern und das anhalt-dessauische Amt Walternienburg zusammen. Sitz des Landrates war zuerst die Stadt Loburg, dann ab 1818 Schloss Neuhaus in Leitzkau, seit 1850 wieder Loburg und seit 1877 die Stadt Burg.[1]
Am 8. Mai 1828 wechselten die Dörfer Cracau und Prester aus dem Stadtkreis Magdeburg in den Kreis Jerichow I.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und seit dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Am 1. April 1910 schieden die Landgemeinden Cracau und Prester aus dem Kreis aus und wurden in den Stadtkreis Magdeburg eingegliedert. Am 1. April 1913 wurden die Landgemeinden Elbenau und Grünewalde in die Stadt Schönebeck (Elbe) im Kreis Calbe eingegliedert. Am 1. Juni 1924 verließ die Stadt Burg b. M. den Kreis Jerichow I und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis. Der Verwaltungssitz des Kreises Jerichow I blieb in Burg.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Jerichow I entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Nach der Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis zur neuen Provinz Magdeburg. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.
Die Gemeinden Flötz, Gehrden, Güterglück, Kämeritz, Lübs, Moritz, Prödel, Schora, Töppel und Walternienburg wurden 1946 aus dem nunmehr Landkreis Jerichow I genannten Kreis in den Landkreis Zerbst umgegliedert.
Am 1. Juli 1950 kam es in der DDR zu einer ersten Verwaltungsreform:[2]
Im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 in der DDR wurden am Landkreis Burg umfangreiche Gebietsänderungen vorgenommen:[2]
Der Kreis Jerichow I gliederte sich in Städte, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Der Kreis Jerichow I umfasste 1945 vier Städte, 86 weitere Gemeinden und einen gemeindefreien Gutsbezirk:[6]
Zum Kreis gehörte außerdem der gemeindefreie Gutsbezirk Altengrabow.
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