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Das Landgericht Lauenstein war ein von 1803 bis 1837 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Lauenstein, heute Stadtteil von Ludwigsstadt im Landkreis Kronach.
Im Jahr 1803 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Lauenstein errichtet. Dieses wurde nach der Gründung des Königreichs Bayern dem Mainkreis zugeschlagen. Im Jahr 1837 wurde der Sitz des Landgerichts Lauenstein nach Ludwigsstadt verlegt.
Im Rahmen des Gemeindeedikts wurde 1808 das Landgericht in 11 Steuerdistrikte untergliedert, die dem Rentamt Lauenstein unterstanden (ab 1815 Rentamt Rothenkirchen):
Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) wurden 24 Ruralgemeinden gebildet:
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