Das Landgericht Altenschlirf (ab 1854: Landgericht Herbstein) war ein erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Großherzogtum Hessen und bestand von 1821 bis 1879.

Geschichte

Ausgangslage

Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde im Großherzogtum Hessen vor 1821 durch die Ämter wahrgenommen, in denen Rechtsprechung und Verwaltung noch nicht getrennt waren. Die Ämter waren nicht alle staatlich. In einigen lagen die entsprechenden Hoheitsrechte ganz oder teilweise in den Händen Adeliger (Patrimonialgerichte).

Gründung

Ab 1821 trennte das Großherzogtum Hessen auch auf der unteren Ebene die Rechtsprechung von der Verwaltung.

Die bisher von den Ämtern wahrgenommenen Aufgaben wurden nun in Landratsbezirken (zuständig für die Verwaltung) und Landgerichtsbezirken (zuständig für die Rechtsprechung) neu organisiert.[1] Das Landgericht Altenschlirf entstand dabei aus

Weitere Entwicklung

1828 wurde die Gemeinde Landenhausen abgetrennt und dem Landgericht Lauterbach zugeteilt.[2]

Zum 1. Mai 1849 wurden eine Reihe von Orten aus dem Sprengel des Landgerichts Schotten dem Landgericht Altenschlirf zugeteilt.[3]

Im Zuge der Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen 1853 wurde der Sitz des Landgerichts zum 1. September 1854 von Altenschlirf nach Herbstein verlegt[4] und dabei auch dessen Sprengel um einige Gemeinden erweitert.[5] Beim Umsetzen der Maßnahme traten Schwierigkeiten auf.[6]

Ende

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[7] So ersetzte das Amtsgericht Herbstein das Landgericht Herbstein. „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Altenschlirf war dem Bezirk des Landgerichts Gießen zugeordnet.[8]

Zuständigkeit

Örtlich

Weitere Informationen Gemeinde, später ...
Gemeinde1821späterAnmerkung
Altenschlirf × Amt Altenschlirf
Bannerod × Vom Amt Altenschlirf
Bermuthshain 1849 Vom Landgericht Schotten
Crainfeld 1849 Vom Landgericht Schotten
Dirlammen 1854 Vom Landgericht Lauterbach
Eichelhain 1854 Vom Landgericht Lauterbach
Eichenrod 1854 Vom Landgericht Lauterbach
Engelrod 1854 Vom Landgericht Lauterbach
Freiensteinau × Vom Amt Freiensteinau
Fleschenbach × Vom Amt Freiensteinau
Grebenhain 1849 Vom Landgericht Schotten
Gunzenau × Vom Amt Freiensteinau
Heisters × Vom Amt Altenschlirf
Herbstein × Vom Amt Herbstein
Hörgenau 1854 Vom Landgericht Lauterbach
Holzmühl × Vom Amt Freiensteinau
Hopfmannsfeld 1854 Vom Landgericht Lauterbach
Ilbeshausen × Vom Amt Herbstein
Landenhausen × Vom Amt Altenschlirf; 1828 an das Landgericht Lauterbach
Lanzenhain 1854 Vom Landgericht Lauterbach
Metzlos × Vom Amt Freiensteinau
Metzlos-Gehaag × Vom Amt Freiensteinau
Nieder-Moos × Vom Amt Freiensteinau
Nösberts × Vom Amt Altenschlirf
Ober-Moos × Vom Amt Freiensteinau
Radmühl × Vom Amt Freiensteinau
Reichlos × Vom Amt Freiensteinau
Rixfeld × Vom Amt Altenschlirf
Rudlos × Vom Amt Altenschlirf
Salz × Vom Amt Freiensteinau
Schadges × Vom Amt Altenschlirf
Schlechtenwegen × Vom Amt Altenschlirf
Steinfurt × Vom Amt Altenschlirf
Stockhausen × Vom Amt Altenschlirf
Vaitshain, × Vom Amt Altenschlirf
Weidmoos × Vom Amt Altenschlirf
Wünschen-Moos × Vom Amt Altenschlirf
Zahmen × Vom Amt Altenschlirf
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Instanziell

Dem Landgericht Altenschlirf übergeordnet war das Hofgericht Gießen und im weiteren Instanzenzug das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Einzelnachweise

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