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Schülervertretung in Sachsen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Landesschülerrat Sachsen (Eigenschreibweise LandesSchülerRat; kurz LSR Sachsen oder LSR) ist das höchste, beschlussfassende, offizielle Schülergremium in Sachsen. Er ist die gewählte Interessenvertretung von über 366.000 Schülern. Die Geschäftsstelle des Landesschülerrates befindet sich in Dresden. Gegründet wurde er 1991.
Landesschülerrat Sachsen | |
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Basisdaten | |
Gründungsdatum | 9. November 1991 |
Amtszeit | 2 Jahre |
Vertretene Schüler | ca. 366.000 |
Legitimation | Art. 104 Verfassung des Freistaats Sachsen, § 55 Sächsisches Schulgesetz, Schülermitwirkungsverordnung |
Sitz | Hoyerswerdaer Straße 1, 01099 Dresden |
Kontakt | lsr-sachsen.de, mail@lsr-sachsen.de |
Vorstand | |
Vorsitzende | Amy Kirchhoff |
stellv. Vorsitzender | Matthieu Hoffmann |
Vorstand | Felix Schönherr, Tejas Siemes, Pepe Riedel, Gesine Großert, Josephine Pfeiffer, Ellen Weber (Bundesdelegierte), Viktoria Torno (Bundesdelegierte), Lea-Sophie Hofmann (Beraterin, Geschäftsführerin), Erik Bußmann (Berater), Domenico Decker (Berater), Hermine Lowke (Beraterin), Charleene Kurtze (Beraterin), Lina Zeeh (Beraterin), Kai Neubert (Berater) |
Struktur | |
Zusammensetzung Landesdelegiertenkonferenz | Gewählte Vertreter der Kreis-/Stadtschülerräte |
Bundesschülerkonferenz | ja (Gründungsmitglied) |
Der Landesschülerrat Sachsen agiert mit dem Ziel, Schule mitzugestalten und weiterzuentwickeln. Dabei soll das Grundverständnis für Demokratie bei den sächsischen Schülern geweckt und gefördert werden.
Der Landesschülerrat Sachsen besteht aus den 78 Landesdelegierten der Kreis- und Stadtschülerräte Sachsens. Zu den Landesdelegiertenkonferenzen (LDK) wird am Anfang der Legislaturperiode der Landesvorstand gewählt. Er besteht aus einem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Im gleichen Rhythmus wird ein Bundesdelegierter gewählt, der die Interessen der sächsischen Schüler in der Bundesschülerkonferenz (BSK) vertritt. Des Weiteren ist es dem Vorstand möglich, sich zur Unterstützung seiner Arbeit Berater heranzuziehen.
Die Legislaturperiode beträgt jeweils zwei Jahre. Die aktuelle Legislaturperiode begann mit der 50. Landesdelegiertenkonferenz vom 15. bis 17. November 2019 in Dresden.
Die Berechnung erfolgte durch die in der Sächsischen Schülermitwirkungsverordnung: Die Anzahl der Landesdelegierten aus dem Bereich der öffentlichen Schulen beträgt für Landkreise und Kreisfreie Städte
Hinzu kommt pro Landkreis / kreisfreien Stadt ein Landesdelegierter aus dem Bereich der Schulen in freier Trägerschaft. Weiterhin wird ein Landesdelegierter aus den Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet gewählt.
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