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Als Kehlhof oder Chehlhof, früher auch Kellhof, Kelhof, Kelnhof, Kellnhof, Kölnhof (von lateinisch cellarium = Keller, Vorratsraum), wird in gewissen, ehemals alemannischen, Teilen Schwabens und der Schweiz ein Hofgut benannt, das einem (Benediktiner-) Kloster zinspflichtig war. Der Verwalter dieses geistlichen Gutshofes wurde Keller (lateinisch cellarius) oder Kellner genannt.[1]
Heute tragen neben Wohngebäuden, Bauern- und Gasthöfen auch Orte, Weiler oder Ortsteile, die sich um einen früheren Kehlhof gebildet haben, den Namen Kehlhof. Kehlhof und Kehlhofer erscheinen auch als Familiennamen.
Hofgüter, die weltlichen Herren zinspflichtig waren, wurden Fronhöfe genannt. Als Meierhof wird, vor allem in Norddeutschland, ein Bauerngehöft bezeichnet, in dem einmal der Verwalter (der Meier) eines adligen oder geistlichen Gutshofes gelebt hat.
Bei zwei Jahreszahlen bedeutet die erste die Ersterwähnung von Klosterbesitz und die zweite die Ersterwähnung eines Kehlhofes als klösterliches Verwaltungszentrum.
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