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größeres landwirtschaftliches Anwesen Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Gutshof bezeichnet wörtlich die Hofgebäude eines größeren landwirtschaftlichen Betriebes, der selbst als Gut bezeichnet wird (also die Viehställe, Getreide- und Heuspeicher, Scheunen, Traktorenstände, ggf. Gesindehäuser, Werkstatt, Schmiede, Mühle, Hofmolkerei etc.). Das Wohnhaus des Besitzers kann in den Gutshof integriert sein, jedoch auch davon abgetrennt liegen.
Doch wird der Begriff Gutshof öfters auch auf den Gesamtbetrieb ausgedehnt (einschließlich der Betriebsflächen, also Äcker, Grünland, Forst, Teiche, Unland etc.) und somit als Synonym für Gut verwendet. Nebenhöfe, die vom Haupthof aus verwaltet werden, nennt man Vorwerke.
Im weiteren Sinne steht der Begriff Gut für Vermögen oder Besitz. Daraus entwickelte sich die Bezeichnung Gut für ein großes landwirtschaftliches Anwesen. Gut und somit auch Gutshof sind historisch und soziologisch neutrale Begriffe, die nicht nach dem jeweiligen Besitzer differenzieren.
Je nach dessen historischem oder sozialem Status kann es sich um folgende Spezifikationen handeln:
Im Unterschied zum „Landsitz“, der auch eine bloße Ferien-Immobilie ohne land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb bezeichnen kann, ist das Gut (und der zugehörige Gutshof) stets ein solcher.
„Landgut“ ist in Deutschland ein zivilrechtlicher Begriff, insbesondere des landwirtschaftlichen Sondererbrechts im BGB.
Im Unterschied zu anderen Ländern war im Alpenraum von Bayern, Salzburg, Tirol und der Deutschschweiz der Bauer oft ein freier Mann und sein eigener Herr. Bauerngut bezeichnet also ein lehensfreies Anwesen. Der freie Bauer hatte das alleinige Verfügungsrecht über seinen Besitz und neben zahlreichen anderen Rechten durfte nur er heiraten. Seinem Gesinde, aber auch seinen Geschwistern stand dieses Recht nicht zu. Das Recht des freien Bauerntums war erblich und wurde möglichst übergeben, wenn der Sohn in bestem Alter war. Der Altbauer zog in das Austragshaus. Schon früh etablierte sich aber auch eine Erbfolge in weiblicher Linie, da ein Gut ohne legitimen Erben dem Landesherren zufiel. Diese Tradition hat sich als Erbhof in Altbayern, Österreich[2] und Südtirol[3] bis heute erhalten, wo die ältesten Erbhöfe auf das 14. Jahrhundert zurückgehen. Damit verbunden ist auch der Brauch des Hofnamens, bei dem der Bauer nicht seinen Familiennamen führt, sondern den seines Gutes.
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