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deutsches Gremium von Bund und Ländern zur Steuerung der informationstechnischen Zusammenarbeit Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der IT-Planungsrat ist ein politisches Steuerungsgremium von Bund und Ländern in Deutschland, welches die Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik koordiniert. Die Möglichkeit dieser Zusammenarbeit wurde mit Art. 91c GG eröffnet. Gesetzliche Grundlage ist der (in Landes- und Bundesrecht transformierte) IT-Staatsvertrag, der am 1. April 2010 in Kraft trat und zur Errichtung der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) zum 1. Oktober 2019 überarbeitet wurde.[1]
Hintergrund der Einrichtung des IT-Planungsrats sind die Empfehlungen der Föderalismuskommission II aus dem Jahr 2009, die u. a. eine Bündelung der IT-Koordinierung für mehr Effizienz und Bürgernähe vorsah. Der IT-Planungsrat agiert als Rechtsnachfolger des KoopA ADV.
Im Kontakt mit Behörden sollen Bürger und Unternehmen umfassende, hochwertige und sichere digitale Lösungen nutzen können. Da bei vielen Vorgängen mehrere Verwaltungsebenen betroffen sind und um unnötige Doppelentwicklungen zu vermeiden, soll ein abgestimmtes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS) sichergestellt werden. Diese Strategie wurde im September 2010 vom IT-Planungsrat beschlossen. Seit 1. Oktober 2015 liegt sie in einer überarbeiteten Fassung vor. 2019 fand eine Evaluation statt.[2]
Das E-Government-Gesetz von 2013 regelt unter anderem auch die Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates. Mit Gründung der FITKO sind die Aufgaben zur Führung und Pflege der Standardisierungsagenda an die FITKO übertragen worden.[3]
Im September 2013 vereinbaren IT-Planungsrat und Nationaler Normenkontrollrat eine enge Zusammenarbeit beim Bürokratieabbau mit E-Government.[4][5][6]
Dem IT-Planungsrat werden in § 1 des Staatsvertrags folgende Aufgaben zugewiesen:[7]
Gemeinsame Gremienarbeit, Fachministerkonferenzen, Kooperationen für die verbindliche Zusammenarbeit bei ausgewählten Themen sowie Partnerschaften mit wissenschaftlichen Institutionen sollen dazu dienen, die Verwaltungsdigitalisierung zu koordinieren und voranzutreiben.[9]
Zur Unterstützung des IT-Planungsrates wurde eine Geschäftsstelle eingerichtet, sie war im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angesiedelt und wurde gemeinsam von Bund und Ländern finanziert und personell besetzt. Diese übernahm sowohl Querschnittsaufgaben (z. B. Sitzungsmanagement, Finanzplanung, Öffentlichkeitsarbeit) als auch inhaltliche Aufgaben (z. B. Programmmanagement). Sie gibt auch die Entscheidungen des IT-Planungsrats im Bundesanzeiger bekannt (§ 1 Abs. 5 Satz 3 IT-StV).[10] Am 1. Juli 2020 wurde die Geschäftsstelle zur FITKO verlagert, die diese Aufgaben nun wahrnimmt.[11]
Allgemeine operative Daueraufgaben werden von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) wahrgenommen. Als ergänzende Steuerung der KoSIT über das Gremium IT-Planungsrat und der Geschäftsstelle IT-Planungsrat gibt es den KoSIT-Beirat.[12] Die KoSIT betreut insbesondere das XÖV-Rahmenwerk und Online Services Computer Interface (OSCI).
Der IT-Planungsrat ist ein 17-köpfiges Gremium bestehend aus Vertretern der Bundesregierung und der Regierungen der Länder. Weitere Personen, z. B. Vertreter der Kommunen, können beratend an den Sitzungen teilnehmen und hinzugezogen werden.[13]
Mitglieder des IT-Planungsrats sind der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik sowie jeweils der für Informationstechnik zuständige Vertreter jedes Landes.[14]
In beratender Funktion nehmen an den Sitzungen des IT-Planungsrats zudem teil: die Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie durch seine Entscheidungen betroffene Vertreter der Fachministerkonferenzen.
Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen Bund und Ländern. Dabei übernehmen die Länder den Vorsitz in alphabetischer Reihenfolge. Im Jahr 2010 hatte der Bund den Vorsitz, 2011 das Land Baden-Württemberg, 2012 der Bund, 2013 der Freistaat Bayern, 2014 der Bund, 2015 das Land Berlin, 2016 der Bund, 2017 das Land Brandenburg, 2018 der Bund, 2019 die Freie Hansestadt Bremen, 2020 der Bund, 2021 die Freie und Hansestadt Hamburg und 2022 hat wieder der Bund den Vorsitz des Gremiums.[15] Die Sitzungen des IT-Planungsrats finden in der Regel drei Mal im Jahr statt.
Name | Bezeichnung |
---|---|
Markus Richter | Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik (Vorsitz) |
Jan Pörksen | Chef der Senatskanzlei und des Personalamtes der Freien und Hansestadt Hamburg |
Stefan Krebs | Ministerialdirektor im Innenministerium des Landes Baden-Württemberg und Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnologie (CIO) |
Judith Gerlach | Staatsministerin für Digitales und IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung |
Martina Klement | IKT-Staatssekretärin in der Senatskanzlei des Landes Berlin |
Markus Grünewald | Staatssekretär am Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg |
Patrick Burghardt | Staatssekretär für Digitale Strategie und Entwicklung, CIO des Landes Hessen |
Martin Hagen | Staatsrat beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen |
Ina-Maria Ulbrich | Staatssekretärin im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern |
Stephan Manke | Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport |
Andreas Meyer-Falcke | Beauftragter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Informationstechnik (CIO) |
Fedor Ruhose | Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz |
Ammar Alkassar | Bevollmächtigter für Innovation und Strategie des Saarlandes, CIO |
Thomas Popp | Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung, Mitglied der Sächsischen Staatsregierung und CIO |
Bernd Schlömer | Staatssekretär für Digitalisierung im Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt und Beauftragter der Landesregierung für die Informationstechnik (CIO) |
Tobias Goldschmidt | Staatssekretär im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein |
Hartmut Schubert | Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium |
Beratende Mitglieder | |
Ulrich Kelber | Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit |
Christoph Lahmann | Vertreter aus dem Kreis der Landesdatenschutzbeauftragten |
Annette Schmidt | Präsidentin der FITKO |
Kay Ruge | Beigeordneter des Deutschen Landkreistages |
Uda Bastians | Beigeordnete des Dezernats Recht und Verwaltung im Deutschen Städtetag |
Alexander Handschuh | Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebunds |
Am 1. Januar 2020 wurde mit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) als Anstalt des öffentlichen Rechts eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder geschaffen, die den IT-Planungsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen soll.[16]
Eine Aufgabe des IT-Planungsrates besteht laut IT-Staatsvertrag darin, „Projekte und Produkte des informations- und kommunikationstechnisch unterstützten Regierens und Verwaltens“ zu steuern (§ 1 Absatz 1 IT-Staatsvertrag). Projekte sind dabei zeitlich befristete Vorhaben, die der Umsetzung des IT-Staatsvertrages und Onlinezugangsgesetzes dienen.
Aufgrund dieser allgemein gehaltenen Definition können Projekte des IT-Planungsrates sehr unterschiedliche Vorhaben umsetzen: Sie reichen vom Aufbau technischer Systeme über Lernplattformen bis hin zu Standardisierungsvorhaben.
Der Bund, ein Land oder ein Konsortium mehrerer Länder oder von Bund und Ländern erklären sich bereit, die Federführung von Projekten zu übernehmen. Bei der Steuerung der Projekte wird der IT-Planungsrat von der FITKO unterstützt.
Projekte zur Umsetzung der Aufgaben des IT-Staatsvertrages liegen in direkter Verantwortung des IT-Planungsrates.[17]
Folgende Projekte werden im Rahmen des Digitalisierungsbudgets zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) realisiert. Die übergreifende Steuerung liegt bei der FITKO, die das Digitalisierungsbudget im Auftrag des IT-Planungsrates verantwortet. Das Budget umfasst nach dem ersten IT-Änderungsstaatsvertrag 180 Millionen Euro für die Jahre 2020 bis 2022. Es soll Projekte und Aktivitäten finanzieren, die der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf allen föderalen Ebenen zugutekommen:[24][25]
Diese Produkte steuert die FITKO bereits im Auftrag des IT-Planungsrates oder wird die Steuerung bis Ende 2022 von den bestehenden Geschäfts- und Koordinierungsstellen übernehmen. Das Produktportfolio wächst, wenn Projekte vom IT-Planungsrat in den Produkt-Status erhoben werden.[26]
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