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IT-Planungsrat
deutsches Gremium von Bund und Ländern zur Steuerung der informationstechnischen Zusammenarbeit Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der IT-Planungsrat ist ein politisches Steuerungsgremium von Bund und Ländern in Deutschland, welches die Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik koordiniert. Die Möglichkeit dieser Zusammenarbeit wurde mit Art. 91c GG verfassungsrechtlich ermöglicht. Gesetzliche Grundlage ist der (in Landes- und Bundesrecht transformierte) IT-Staatsvertrag, der am 1. April 2010 in Kraft trat und zur Errichtung der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) zum 1. Oktober 2019 überarbeitet wurde.[1]

Das Gremium stellt ein gemeinsames Exekutivgremium von Bund und Ländern dar. Deshalb erfolgt die verfassungsrechtliche Verankerung in im Kapitel VIIIa Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit[2] im Grundgesetz.
Hintergrund der Einrichtung des IT-Planungsrats sind die Empfehlungen der Föderalismuskommission II aus dem Jahr 2009, die u. a. eine Bündelung der IT-Koordinierung für mehr Effizienz und Bürgernähe vorsah. Der IT-Planungsrat agiert als Rechtsnachfolger des KoopA ADV.
Die Beratungsunterlagen für den IT-Planungsrat umfassen für eine typische Sitzung viele hundert Seiten. Diese Unterlagen sind nur teilnehmeröffentlich. Die Unterlagen werden in der Regel arbeitsteilig in den zuständigen Ministerien bearbeitet, so dass inhaltliche Widersprüche zwischen Tagesordnungspunkten nicht unbedingt entdeckt werden. Lediglich die gefassten Beschlüsse werden auf der Seite des IT-Planungsrates veröffentlicht.
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Nationale E-Government-Strategie (NEGS)
Im Kontakt mit Behörden sollen Bürger und Unternehmen umfassende, hochwertige und sichere digitale Lösungen nutzen können. Da bei vielen Vorgängen mehrere Verwaltungsebenen betroffen sind und um unnötige Doppelentwicklungen zu vermeiden, soll ein abgestimmtes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS) sichergestellt werden. Diese Strategie wurde im September 2010 vom IT-Planungsrat beschlossen[3]. Seit 1. Oktober 2015 liegt sie in einer überarbeiteten Fassung vor. 2019 fand eine Evaluation statt.[4]
Das E-Government-Gesetz von 2013 regelt unter anderem auch die Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates. Mit Gründung der FITKO sind die Aufgaben zur Führung und Pflege der Standardisierungsagenda an die FITKO übertragen worden.[5]
Im September 2013 vereinbaren IT-Planungsrat und Nationaler Normenkontrollrat eine enge Zusammenarbeit beim Bürokratieabbau mit E-Government.[6][7][8]
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Aufgaben
Zusammenfassung
Kontext
Dem IT-Planungsrat werden in § 1 des Staatsvertrags folgende Aufgaben zugewiesen:[9]
- er koordiniert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik, insbesondere bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (§ 4 OZG)
- er beschließt über fachunabhängige oder fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards,
- er steuert E-Government-Projekte im Rahmen der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS) und
- er plant und entwickelt das Bund-Länder-Verbindungsnetz[10]
Gemeinsame Gremienarbeit, Fachministerkonferenzen, Kooperationen für die verbindliche Zusammenarbeit bei ausgewählten Themen sowie Partnerschaften mit wissenschaftlichen Institutionen sollen dazu dienen, die Verwaltungsdigitalisierung zu koordinieren und voranzutreiben.[11]
Zur Unterstützung des IT-Planungsrates wurde eine Geschäftsstelle eingerichtet, sie war im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angesiedelt und wurde gemeinsam von Bund und Ländern finanziert und personell besetzt. Diese übernahm sowohl Querschnittsaufgaben (z. B. Sitzungsmanagement, Finanzplanung, Öffentlichkeitsarbeit) als auch inhaltliche Aufgaben (z. B. Programmmanagement). Sie gibt auch die Entscheidungen des IT-Planungsrats im Bundesanzeiger bekannt (§ 1 Abs. 5 Satz 3 IT-StV).[12] Am 1. Juli 2020 wurde die Geschäftsstelle zur FITKO verlagert, die diese Aufgaben nun wahrnimmt.[13]
Allgemeine operative Daueraufgaben werden von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) wahrgenommen. Als ergänzende Steuerung der KoSIT über das Gremium IT-Planungsrat und der Geschäftsstelle IT-Planungsrat gibt es den KoSIT-Beirat.[14] Die KoSIT betreut insbesondere das XÖV-Rahmenwerk und Online Services Computer Interface (OSCI).
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Zusammensetzung
Zusammenfassung
Kontext
Zentrales Gremium für die Digitalisierung der Verwaltung
Der IT-Planungsrat ist ein 17-köpfiges Gremium bestehend aus Vertretern der Bundesregierung und der Regierungen der Länder. Weitere Personen, z. B. Vertreter der Kommunen, können beratend an den Sitzungen teilnehmen und hinzugezogen werden.[15]
Mitglieder des IT-Planungsrats sind der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik sowie jeweils der für Informationstechnik zuständige Vertreter jedes Landes.[16]
In beratender Funktion nehmen an den Sitzungen des IT-Planungsrats zudem teil: die Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie durch seine Entscheidungen betroffene Vertreter der Fachministerkonferenzen.
Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen Bund und Ländern. Dabei übernehmen die Länder den Vorsitz in alphabetischer Reihenfolge. Die Sitzungen des IT-Planungsrats finden in der Regel drei Mal im Jahr statt.
Im Gegensatz zum Bundesrat, in dem die Länder abhängig von ihrer Einwohnerzahl über unterschiedliche Stimmenzahlen verfügen, hat im IT-Planungsrat jede Stimme und jedes Land das gleiche Gewicht, obwohl Bremen als kleinstes Bundesland mehr als 46-mal von der Einwohnerzahl in das bevölkerungsstärkste Land Nordrhein-Westfalen passt. Die Einstimmigkeit wird in der Regel angestrebt, 11 Länder und der Bund können, soweit 2/3 der Finanzierungsanteile nach dem Königsteiner Schlüssel dadurch abgebildet werden, auch Mehrheitsentscheidungen treffen.[17]
Der IT-Planungsrat stellt ein Gremium zwischen Bund und Ländern dar, in dem Mitglieder der Exekutive sich beraten und Entscheidungen treffen, für die – außer dem Bundesgesetzgeber im Rahmen seiner Gesetzgebungsbefugnis – niemand eine Legitimation hat. Wolfhard Steinmetz kommt in seinem Beitrag[18] zu dem Ergebnis, dass bei enger Auslegung des Begriffs Standard im Sinne von Art 91c II 1 GG kein Problem mit der Legitimität bestünde. Alternativ zu dieser Ansicht müsste der Verfassungsgeber eine klare Gesetzgebungszuständigkeit für übergreifende Digitalisierungsfragen, also eine Digitalverfassung schaffen[19].
Mitglieder
Zum Oktober 2025 waren das:[15]
Abteilungsleiterrunde
Der beträchtliche Umfang an Themen für die einzelnen Sitzungen des IT-Planungsrates wird im Rahmen einer Abteilungsleiterrunde (AL-Sitzung) vorbereitet und vielfach auch inhaltlich vorberaten.
Neben der fachlichen Vorbereitung der Sitzungen des IT-Planungsrats und der Eingabe von Beschlussempfehlungen unterstützt die Abteilungsleiterrunde (AL-Runde) den IT-Planungsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben; insbesondere bei der Umsetzung laufender Projekte (z.B. in Form von Controlling- und Sachstandsberichten) und bei der näheren Ausgestaltung und Umsetzung der Beschlüsse des IT-Planungsrats auf dessen Anweisung.[20]
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Föderale IT-Kooperation (FITKO)
Am 1. Januar 2020 wurde mit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) als Anstalt des öffentlichen Rechts eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder geschaffen, die den IT-Planungsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen soll.[21]
Projekte und Produkte des IT-Planungsrates
Zusammenfassung
Kontext
Eine Aufgabe des IT-Planungsrates besteht laut IT-Staatsvertrag darin, „Projekte und Produkte des informations- und kommunikationstechnisch unterstützten Regierens und Verwaltens“ zu steuern (§ 1 Absatz 1 IT-Staatsvertrag). Projekte sind dabei zeitlich befristete Vorhaben, die der Umsetzung des IT-Staatsvertrages und Onlinezugangsgesetzes dienen.
Aufgrund dieser allgemein gehaltenen Definition können Projekte des IT-Planungsrates sehr unterschiedliche Vorhaben umsetzen: Sie reichen vom Aufbau technischer Systeme über Lernplattformen bis hin zu Standardisierungsvorhaben.
Der Bund, ein Land oder ein Konsortium mehrerer Länder oder von Bund und Ländern erklären sich bereit, die Federführung von Projekten zu übernehmen. Bei der Steuerung der Projekte wird der IT-Planungsrat von der FITKO unterstützt.
Projekte in direkter Verantwortung
Projekte zur Umsetzung der Aufgaben des IT-Staatsvertrages liegen in direkter Verantwortung des IT-Planungsrates.[22]
- Umsetzung der Leitlinie für Informationssicherheit[28]
Projekte
Eine Aufgabe des IT-Planungsrats besteht laut IT-Staatsvertrag darin, „Projekte und Produkte des informations- und kommunikationstechnisch unterstützten Regierens und Verwaltens“ zu steuern (§ 1 Absatz 1 IT-Staatsvertrag). Projekte sind dabei zeitlich befristete Vorhaben, die dem im Staatsvertrag genannten Zweck dienen müssen.[29]
Produkte
Diese Produkte steuert die FITKO im Auftrag des IT-Planungsrates oder wird die Steuerung bis Ende 2022 von den bestehenden Geschäfts- und Koordinierungsstellen übernehmen. Das Produktportfolio wächst, wenn Projekte vom IT-Planungsrat in den Produkt-Status erhoben werden.[33]
- Behördennummer 115[34]
- Behördenfinder Deutschland[35]
- Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV)[36]
- eGov-Campus[37]
- FIT-Store[38][39]
- FIT-Connect[40]
- Föderales Entwicklungsportal[41]
- Föderales Informationsmanagement (FIM)[42]
- GovData – Das Datenportal für Deutschland[43]
- Governikus[44]
- Anwendung Governikus MultiMessenger (GMM) des IT-Planungsrates[45]
- Marktplatz für EfA-Leistungen[46]
- Online-Gateway Portalverbund (PVOG)[47]
- Online-Sicherheitsprüfung (OSiP)[48]
- Unternehmenskonto[49]
Produktmanagement
In seiner 45. Sitzung hat der IT-Planungsrat am 13. November 2024 die Version 1.0 eines Produktmanagement-Modells (42 Seiten) beschlossen[50]. Darin ist vorgesehen, dass für jedes Produkt ein Produktboard, bestehend aus vier Ländern, dem Bund und der FITKO geschaffen werden soll.
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Weitere Institutionen
Rat der IT-Beauftragten
Dieses Gremium koordiniert und verbessert die IT-Zusammenarbeit zwischen Bundesministerien und Obersten Bundesbehörden. Ihm gehören 22 Mitglieder an, welche alle zwei Monate zusammenkommen.
Die IT-Steuerungsgruppe des Bundes
Dieses Gremium dient ebenso wie der Rat der IT-Beauftragten zur Koordinierung der Bundesministerien in IT-Fragen und soll Unstimmigkeiten bei IT-Vorhaben der Bundesregierung im Vorfeld ausräumen bzw. verhindern, um eine gefestigte Position in Fragen der IT-Politik und IT-Steuerung zu erreichen. Die IT-Steuerungsgruppe muss das jährliche IT-Rahmenkonzept des Bundes bestätigen und hatte Einspruchsrecht bei IT-Entscheidungen, sowie Rahmenprogrammen, der Bundesministerien und des Rates der IT-Beauftragten. Des Weiteren koordiniert dieses Gremium IT-Großprojekte der Bundesregierung z. B. das der Einführung des neuen Personalausweises. Dem Gremium gehören Vertreter der Bundesministerien für Finanzen und des Inneren sowie dem Bundeskanzleramt an.
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Nationales Cyber-Abwehrzentrum
Im Februar 2011 wurde zudem das Nationale Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) gegründet, das räumlich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn-Hochkreuz angesiedelt war.
Siehe auch
Literatur
Zusammenfassung
Kontext
Chronologisch absteigend:
- Hans-Henning Lühr: IT-Planungsrat in: Tanja Klenk, Frank Nullmeier, Göttrik Wewer (Hrsg.): Handbuch Digitalisierung in Staat und Verwaltung, Springer VS 2020, ISBN 978-3-658-23667-0
- Wilfried Bernhardt: E-Government in Deutschland und Europa. Keynote auf dem 25. Drei-Länder-Treffen der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e. V. (DGRI) am 21. Juni 2018 in St. Gallen in: DGRI Jahrbuch 2018, Verlag Otto Schmidt 2019, ISBN 978-3-504-67027-6
- Hans Peter Bull: Digitalisierung als Politikziel – Teil II – Politisch-praktische Fragen der Verwaltungsautomation in: Computer und Recht, vol.35, no. 8, 2019, pp. 547–552
- Marc Schardt: Der IT-Planungsrat – Zentrum der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung?!, in: Verwaltung & Management. Zeitschrift für moderne Verwaltung 23 (2017), Heft 5, S. 227–235. ISSN 0947-9856
- Georg Schäfer, Eberhard Wurster: eGovernment in Baden-Württemberg und die Rolle des IT-Planungsrats – Organisation der IT-Nutzung, in: Hermann Hill (Hrsg.): Informationelle Staatlichkeit, Nomos Verlag 2012, ISBN 978-3-8329-7509-8
- Martin Brüggemeier, Manfred Röber: Neue Modelle der Leistungserstellung durch E-Government Perspektiven für das Public Management, in dms – der moderne staat – Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management, 4. Jg., Heft 2/2011, S. 357–380
Weblinks
Einzelnachweise
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