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deutscher Reichsgerichtsrat Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Karl Adalbert Hugo Rehbein (* 19. Dezember 1833 in Berlin; † 5. Oktober 1907) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
1854 trat er in die juristische Praxis ein und wurde 1858 Assessor. 1863 wurde Rehbein Kreisrichter in Spremberg. Zum Staatsanwalt in Halberstadt wurde er 1871 befördert. Auf die Richterbank kehrte er 1878 als Apellationsgerichtsrat in Halberstadt zurück. Mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze 1879 wurde er an das Kammergericht und anschließend in die Justizprüfungskommission berufen. 1884 wurde er Reichsgerichtsrat. Obwohl Rehbein ein anerkannter Kenner des ALR war, wurde er zunächst im 4. Strafsenat eingesetzt. Über den 2. Strafsenat gelangte er 1889 in den I. Zivilsenat, in welchem er bis zu seiner Pensionierung 1907 verblieb. Im Sommer erkrankt, verstarb er fünf Tage nach seiner Pensionierung. 1895 wurde er Dr. iur. h. c. der juristischen Fakultät der Universität Leipzig.[1]
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